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							Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 23.07.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
100557135           D616                       ohne                        57,1                   520    1950       07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, A1 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 105 205/45R16 83                                        2-türig; 4-türig;
                                63 - 136 185/55R16 83               51J; 52J; 56G            Frontantrieb;
                                         195/50R16                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R16 83W                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                         205/50R16 87                                        729; 73C; 74D; 76U;
                                         215/45R16                  51G                      QE0
                                         225/45R16 89

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/55R16                  51G                      nur bis
             e1*98/14*0042*..            225/45R16-89               11A; 24J; 24M            e1*98/14*0042*13;
                                         225/50R16-92               11A; 21B; 22B; 24D;      Allradantrieb;
                                                                    24J; 367; 57T            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; QE0
8L             e1*98/14*0042*..          66 - 132 205/55R16 90                               ab e1*98/14*0042*14;
                                                  225/45R16 89      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                  225/50R16 92      11A; 22F; 24D; 24J;      Frontantrieb;
                                                                    367; 57T                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74D; QE0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8N           e1*2001/116*0089*.., 132            205/55R16 91                                Roadster; Coupe;
             e1*97/27*0089*..,    165            205/55R16          51G; 52J                 Allradantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74D; QE0




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 23.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8N           e1*2001/116*0089*.., 110 - 132 205/55R16 91                                     Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,                                                             Frontantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74D; QE0

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 1 L
                                             120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77  185/50R16 81        5DV; 56G                 Kombi; Frontantrieb;
                                                185/55R16 83        56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/45R16 84                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                195/50R16 84                                 729; 73C; 74D; 76U;
                                                205/45R16 83                                 QE0
                                                205/50R16 87        11A; 245
                                                215/40R16 82        11A; 245
                                                215/45R16 86        11A; 245
                                                225/45R16 89        11A; 24J; 248
6J             e9*2001/116*0067*..     44 - 110 195/50R16 84        11A; 24J; 24M            Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..               205/45R16 83W       11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                205/50R16 87        11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/45R16 86       11A; 24J; 24M            73C; 74D; 76U; QE0
                                                 225/45R16 89       11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                    24M

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/45R16 80             5DA                      IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 85 215/40R16 82              11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                  44 - 132 205/45R16                11A; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/45R16 83W            11A; 24J; 24M            73C; 74D; 76U; 916;
                                           215/40R16 86             11A; 24J; 24M            QE0

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
1L           e9*95/54*0021*.., 85 - 110 215/40R16-82                11A; 21B; 22B; 24C       10B; 11B; 11G; 11H;
               F763                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; QE0

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89                                         Limousine;
             e9*98/14*0026*..           225/45R16-89                11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                        225/50R16-92                11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    367; 57T                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; QE0


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 23.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*98/14*0026*..  110 - 150 205/55R16                  51G                      Limousine;
                                         225/45R16 89                                        Allradantrieb;
                                         225/50R16 92               11A; 21B; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 76U; QE0

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 90         195/50R16 84       11A; 248; 26P; 27H       ab
                                                 195/55R16 87       11A; 248; 26P; 27H       e11*2007/46*0250*01;
                                                 205/45R16 83       11A; 248; 26P            ab
                                                 205/50R16 87       11A; 245; 248; 26B;      e11*2007/46*0251*01;
                                                                    27H                      Limousine;
                                                 205/55R16 91       11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/45R16 86       11A; 245; 248; 26B;      73C; 74D; 76U
                                                                    27H
                                                 225/45R16 89       11A; 245; 248; 26B;
                                                                    26N; 27H
                                                 225/50R16 92       11A; 241; 244; 246;
                                                                    247; 26B; 26N; 27F

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85           195/45R16 80       11A; 24M                 Schrägheck;
                                                 215/40R16 82       11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                       37 - 96   195/45R16 84       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R16 83       11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/40R16 86       11A; 24D; 24J            73C; 74D; QE0
6Y             e11*98/14*0123*..       44 - 85   195/45R16 80                                Kombi; Stufenheck;
                                                 205/45R16 83       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                 215/40R16 82       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; QE0

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63            195/45R16 80       11A; 24M; 5DA; 51J       Frontantrieb;
                                                 195/45R16 84       11A; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R16 84       11A; 22H; 24D; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/45R16 83       11A; 24J; 24M; 5DW       73C; 74D; QE0
                                                 215/40R16 86       11A; 22H; 24D; 24J
                                                 215/45R16 86       11A; 22H; 24D; 24J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 90       195/50R16 84      11A; 248; 26P; 27H       ab
                                               195/55R16 87      11A; 248; 26P; 27H       e11*2007/46*0250*01;
                                               205/45R16 83      11A; 248; 26P            ab
                                               205/50R16 87      11A; 245; 248; 26B;      e11*2007/46*0251*01;
                                                                 27H                      Limousine;
                                               205/55R16 91      11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R16 86      11A; 245; 248; 26B;      73C; 74D; 76U
                                                                 27H
                                               225/45R16 89      11A; 245; 248; 26B;
                                                                 26N; 27H
                                               225/50R16 92      11A; 241; 244; 246;
                                                                 247; 26B; 26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84          51J                      Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/45R16 83      11A; 24M; 5DW            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 87      11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R16 86      11A; 24M                 729; 73C; 74D; 76U;
                                               215/45R16 86      11A; 24M                 QE0
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 84      11A; 24M; 51J            Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84      11A; 24J; 24M            Kombi; Frontantrieb;
                                               205/45R16 83      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 86      11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R16 86      11A; 22M; 24D; 24J       729; 73C; 74D; QE0
                                     132       205/45R16 83      11A; 24J; 24M
                                               M+S
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   195/45R16 80      11A; 24M; 5DA; 51J       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84      11A; 24M; 51J            Nicht Scout;
                                               195/50R16 84      11A; 22H; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                               205/45R16 83      11A; 24J; 24M; 5DW       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 86      11A; 22H; 24D; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R16 86      11A; 22H; 24D; 24J       73C; 74D; QE0
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80      11A; 24M; 5DA; 51J       Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84      11A; 24M; 51J            Frontantrieb;
                                               195/50R16 84      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R16 86      11A; 24D; 24J            73C; 74D; QE0
                                               215/45R16 86      11A; 24D; 24J
                                     132       205/45R16 83      11A; 24J; 24M
                                               M+S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 23.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90            11A; 22H; 24J; 24M       nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                                                             Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 75I; QE0

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   195/45R16 80                                nicht FOX Cross;
                                                 205/45R16 83       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R16 82       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; QE0

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89             11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                    24D                      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                  225/45R16-89       11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74D; QE0
                                                                    24D
                                                 225/50R16-92       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                    24D; 367; 57T

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..       51 - 77   195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 22I       Nur CrossPolo;
                                                 205/45R16 83       11A; 21P; 22I            Schrägheck;
                                                 205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                    22I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R16 82       11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    22I; 5DK                 73C; 74D; 76U; QE0
                                                 215/45R16 86       11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                    22I
                                                 225/45R16 89       11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                    22I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D616
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77     195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 248       Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..             205/45R16 83       11A; 21P; 248            Schrägheck;
                                              205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16 82       11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 248; 5DK                 73C; 74D; 76U; QE0
                                    44 - 132 215/45R16 86        11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                 248
                                              225/45R16 89       11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                 24J; 248
                                    132       195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 248;
                                                                 52J
                                              215/40R16 82       11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                 248; 5DK; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132          205/45R16     24K; 51G                      nur Polo GTI "Cup
                                              215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M;           Edition";
                                                            5DK                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; QE0
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  195/45R16 80        11A; 24M; 5DA            nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/45R16 84        11A; 24M                 Polo-Cross;
                                             215/40R16 82        11A; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                    40 - 110 205/45R16           11A; 24J; 24M; 51G       Schrägheck;
                                             215/40R16 82W       11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5DK                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R16 86       11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74D; 915; QE0;
                                                                                          SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0167-12-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49085
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
QE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
     der Vorderachse (Durchmesser 256 bis 260 mm, Dicke 24mm ) nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.07.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                    VA
             26P                      x = 335             y = 370                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285              8                HA
             27F                   x = 290       y = 285             30                HA
             26N                   x = 385       y = 400              8                VA
             26J                   x = 385       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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