Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49740*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7,5 J x 18 H2
Typ: WF7580
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49740*01
Die ABE-Nr. 49740 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 18 H2 , Typ WF7580,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0084-14-MURD/N1 vom
08.12.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 08.12.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 06.01.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0084-14-MURD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am:
10.12.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49740*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112557151 VW4X ohne 57,1 620 2010 02/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 51J Cabrio; Frontantrieb;
225/40R18 88W 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 215/40R18 89Y 51J 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 92 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/40R18 89 Sportback (4-türig);
225/35R18 87 2-türig;
77 - 221 225/35R18 87Y Allradantrieb;
225/40R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 5EG Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 110 215/40R18 89 Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 225/40R18 88W 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 215/40R18 89Y 12A; 51A; 573; 71K;
225/40R18 88Y 5FE 723; 73C; 74D
66 - 195 225/40R18 92
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/40R18 51G Nicht Altea Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/40R18 51G Nicht Altea Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 177 225/40R18 51G Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 Leon Cupra; Leon
Cupra R; Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 135 225/40R18 12K; 51G Leon X-Perience;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
723; 73C; 74A; 74D;
77E
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 ab
e9*2007/46*0094*01;
205/45R18 86 nicht Leon X-Perience;
63 - 135 205/40R18 86W Kombi; 3-türig; 5-
205/45R18 86W türig; Allradantrieb;
215/40R18 89 Frontantrieb;
225/35R18 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 51G 12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76O; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/40R18 89 12A nicht Leon X-Perience;
225/35R18 87Y 12A Kombi; 3-türig; 5-
225/40R18 88 12T türig; Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 73C; 74A;
74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 75 - 147 225/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 132 215/40R18 85W 5EG ab
63 - 162 215/40R18 89 e11*2007/46*0243*01;
225/40R18 51G nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0623*01;
225/40R18 51G ab
e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0623*01;
63 - 221 225/40R18 51G ab
e1*2007/46*0490*05;
135 - 221 205/40R18 86Y 5EM Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/40R18 88W Nur Golf 5; nur bis
55 - 184 225/40R18 92 e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 173 225/40R18 51G Nur Golf 6; ab
225/40R18 92 VFC; 11A e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 51J Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 215/40R18 89Y 51J e1*2007/46*0490*04;
225/40R18 51G ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 51J Nur Golf 6; ab
225/40R18 51G e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 215/40R18 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87Y 5ET 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 51G 729; 73C; 74D; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 51J Nur Golf R (6er); ab
225/40R18 51G e1*2001/116*0242*25;
Cabrio; Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0627*01;
63 - 221 225/40R18 51G auch GOLF
SPORTSVAN;
135 - 221 205/40R18 86Y 5EM Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0627*01;
225/40R18 51G auch GOLF
SPORTSVAN;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 5FE e1*2001/116*0304*21;
225/40R18 92 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 Nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 5FE bis
225/40R18 92 e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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Seite: 6 von 8
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/40R18 88W 5FE Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 225/40R18 92 e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/40R18 89 Nur Jetta
225/35R18 87W (Stufenheck);
225/40R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 147 225/40R18 Sportfahrwerk; 51G JETTA (Limousine);
GOLF (Variant); GOLF
6 (Variant);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 366-0084-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 08.12.2014
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.