Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 757 38 53S C8 757 CMS428/1SD ohne 57,1 610 1965 03/12 SD Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13; 225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb; 235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74D; MBD 22B; 24D; 24J; 367; 66A 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 367 ab e1*98/14*0042*14; 215/45R17 87 11A; 24M Allradantrieb; 225/45R17 AF4 Frontantrieb; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; MBD Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 5DA; 51J Nicht Fz mit 6JN e9*2007/46*0001*.. 215/40R17 83 11A; 24M "SeatSport"Bremse; 44 - 110 205/40R17 84 51J Schrägheck; 44 - 132 215/40R17 11A; 24M; 51G Frontantrieb; 215/40R17 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 215/35R17 83 11A; 245 Kombi; Frontantrieb; 44 - 110 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 87 11A; 245 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA; Nicht e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Fz mit 215/35R17 83W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 916 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; Limousine; e9*98/14*0026*.. 367 Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74D 24D; 367; 66A; 684 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine; 215/45R17 87 Allradantrieb; 225/45R17 11A; 367; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 367; 66A 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 90 205/40R17 84 11A; 248; 26P ab 205/45R17 84 11A; 26P e11*2007/46*0251*01; 215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 73C; 74D; VE6 225/35R17 82 11A; 245; 248; 26B; 27H 225/40R17 86 11A; 245; 248; 26B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24M Schrägheck; 37 - 96 205/40R17 84 11A; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 73C; 74D; VE0 5DW 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 5DW Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 90 205/40R17 84 11A; 248; 26P ab 205/45R17 84 11A; 26P e11*2007/46*0250*01; 215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; RAPID SPACEBACK; 27H Limousine; 215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 82 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D; VE6 27H 225/40R17 86 11A; 245; 248; 26B; 27H Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nicht Scout; Fabia e11*2007/46*0013*.. Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; VE6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 5DA Nicht Scout; 205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M Frontantrieb; 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5DW 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J; 73C; 74D; VE6 5DW 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. 215/35R17 83 11A; 24M; 5DW Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; VE6 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA Fabia Schrägheck; e11*2007/46*0013*.. 215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/35R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74D; VE6 215/40R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; Fz; Kombi; Limousine; 367 Allradantrieb; 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 24J; 24M nicht FOX Cross; 215/35R17 79 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 82 11A; 22I; 22P; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 24M BORA(Limousine); GOLF e1*96/79*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M VARIANT; BORA VARIANT; e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/50R17 89 AF4 Allradantrieb; 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., 50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. 205/50R17 89 AF4 Frontantrieb; 225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89 AF4 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0106*.. 225/45R17 AF4; 51G 73C; 74D 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89 AF4 Cabrio; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 AF4; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 Nur CrossPolo; 215/40R17 51G Schrägheck; 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb; 22I; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 71K; 723; 22I 73C; 74D 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21P; 248 Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Schrägheck; 24J; 248; 5DK Frontantrieb; 44 - 162 215/40R17 87 11A; 21N; 21P; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74D; VE6 24J; 248 132 - 162 205/40R17 84 11A; 21P; 248; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 24K nur Polo GTI "Cup 215/35R17 83 24K Edition"; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 83 Polo-Fun; Polo-Cross; 225/35R17 82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; SC4 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. 215/35R17 83 11A; 24J; 24M Polo-Cross; 40 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck; 215/35R17 83W 11A; 24J; 24M Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. MBD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. VE0) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter Bremsscheibe (Durchmesser 288mm) an der Vorderachse in Verbindung mit LUKAS-Bremssätteln. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig. VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 1 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 25.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.