ABE: 49825
Design:
B1
Radnummer:
B1 859 40 91S
Daten:
8.5x19" ET40 LK5/112/66.6
CMS 800/04
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49825
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 19 EH2+
Typ: B1 859
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49825
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49825
Die ABE-Nr. 49825 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 EH2+ , Typ B1 859, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0042-14-WIRD vom 04.10.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 7 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2014 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 22.10.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0042-14-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 07.10.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49825
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 14-TAAP-0140
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 4982 5
366-0042-14-WIRD
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+
Typ: B1 859
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 49825 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 8,5 J X 19 EH2+ gekennzeichnet sein.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
B1 859 40 91S B1 859 CMS800/4 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 40 723 2260 02/14
.1
B1 859 40 91S B1 859 CMS800/4 ohne 112/5 66,6 40 723 2260 02/14
B1 859 40 10 B1 859 CMS800/5 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2260 02/14
B1 859 40 10 B1 859 CMS800/5 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2260 02/14
B1 859 40 10 B1 859 CMS800/5 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 705 2327 02/14
B1 859 40 10 B1 859 CMS800/5 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2260 02/14
B1 859 40 10 B1 859 CMS800/5 ohne 114,3/5 67,1 40 725 2260 02/14
B1 859 35 16S B1 859 CMS800/2 ohne 120/5 72,6 35 705 2175 02/14
B1 859 35 16S B1 859 CMS800/2 ohne 120/5 72,6 35 740 2071 02/14
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
:
: 68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : B1
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 13,6 kg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: B1 859
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung B1 859 35 16S:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : B1
Radtyp : -- : B1 859
Radausführung : -- : B1 859 CMS800/5
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 EH2+
Typzeichen : KBA 49825 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 02.14
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0042-14-WIRD-TB 04.10.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: B1 859
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, B1 859 40 91S 40 04.10.2014 liegt bei
VOLKSWAGEN
2 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, B1 859 40 91S 40 04.10.2014 liegt bei
MERCEDES-BENZ
3 SUZUKI, TOYOTA B1 859 40 10 40 04.10.2014 liegt bei
4 HONDA B1 859 40 10 40 04.10.2014 liegt bei
5 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, B1 859 40 10; B1 859 40 10 40 04.10.2014 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A., RENAULT
6 CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, B1 859 40 10 40 04.10.2014 liegt bei
Hyundai Motor Company, HYUNDAI
MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
7 BMW, BMW AG B1 859 35 16S; B1 859 35 35 04.10.2014 liegt bei
16S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: B1 859
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.10.2014
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe C020392 18.04.2004
Radbeschreibung B1 859 07.04.2014
Radbeschreibung Anlage B1 859 27.08.2014
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter 1912023D 21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004
Radzeichnung B1 859_J800 000_C 19.11.2012 C/02.12.2013
Radzeichnung B1 859_J800 002 22.11.2013
Radzeichnung B1 859_J800 004 28.11.2013
Radzeichnung B1 859_J800 005 28.11.2013
Technischer Bericht 366-0042-14-WIRD-TB 04.10.2014
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
B1 859 40 91S B1 859 CMS800/4 SR22RKØ66.45-Ø57 57,1 Kunststoff 723 2260 02/14
.1
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 8P; 8H; 4F; 8J; D2; 8PB; 4E; 8V; 8PA; 4F1; 8E
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : 8U1; 8U
Zubehör : Schr.Kit-Nr. Z 92 + Ring Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 24M; 5FE 73C; 74D; 74P
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 677
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 671; 673
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88 11A; 26P Limousine;
235/30R19 86W 11A; 245; 26P Allradantrieb;
235/35R19 87 11A; 245; 26P Frontantrieb;
77 - 221 225/35R19 88Y 11A; 26P; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87Y 11A; 245; 26P; 5ET 12A; 51A; 573; 71A;
245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26P; 721; 73C; 74D; 74P
27H
245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26P;
27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Seite: 2 von 28
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H 2-türig;
77 - 221 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W 11A; 26P Cabrio; Limousine;
235/30R19 86W 11A; 245; 26P; 5EM Allradantrieb;
235/35R19 87W 11A; 245; 26P Frontantrieb;
77 - 221 245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71A; 721;
245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26P; 73C; 74D; 74P
27H
206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 26P
235/30R19 86Y 11A; 245; 26P; 5EM
235/35R19 91 11A; 245; 26P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24M; 5FE Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71A;
66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 721; 73C; 74D; 74P
24C; 24M; 5FE
255/30R19 91 Frontantrieb; 11A; 22F;
22L; 22Q; 24D; 57F;
585; 671
66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.. 96 - 188 235/35R19 91Y 5GG Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 5GG Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 91 ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Seite: 3 von 28
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 5GG AUDI S4; ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 74P
8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 51G Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 24M; 5HA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 96 11A; 22H; 24D; 24J Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
4F e1*2001/116*0254*.., 320 265/35R19 11A; 22H; 24D; 24J; Nur AUDI S6;
e13*2007/46*1080*.. 51G Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. Nicht Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 265 245/40R19 94Y 5HI nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. 110 - 309 245/40R19 98Y Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71A;
721; 729; 73C; 74P
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 94Y 5HI Nicht für Fz. m.
255/40R19 96Y 5IE Keramikbremse; nicht
154 - 331 255/40R19 51G für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P; 76T;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 225/45R19 92 51J erhöhtes
Anzugsmoment
8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/40R19 92 200 Nm;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 91 11A; 22M; 22P; 24J; bis
24M; 52J e1*2001/116*0369*16;
245/35R19 93 11A; 22H; 22M; 22P; Cabrio; Coupe;
24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71A; 721;
22P; 24J; 24M; 52J 73C; 74D; 74P; 76T;
76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91 11A; 22M; 22P; 24J; bis
e1*2001/116*0374*.. 24M e1*2001/116*0369*16;
118 - 184 245/35R19 93 11A; 22H; 22M; 22P; Cabrio; Coupe;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71A; 721;
22P; 24J; 24M 73C; 74D; 74P; 76T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 11A; 22Q; 248; 27F; Kombi; Allradantrieb;
51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21T; 22Q; 24J; 12A; 51A; 71A; 721;
248; 26B; 26N; 27F 729; 73C; 74D; 74P
245/30R19 89 11A; 21T; 22Q; 24J;
24M; 26B; 26N; 27F
255/30R19 11A; 21T; 24C; 26B;
26J; 51G; 57E; 575
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71A; 721;
77 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M 73C; 74D; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A;
24C; 24D 721; 73C; 74D; 74P
255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 585; 671
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71A; 721;
103 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71A; 721;
77 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M 73C; 74D; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A;
24C; 24D 721; 73C; 74D; 74P
255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 585; 671
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71A; 721;
103 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22H; 24C; Leon Cupra; Leon
24D Cupra R; Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D 11H; 12A; 51A; 573;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71A; 721; 73C; 74D;
585; 671 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 24C; Schrägheck;
24D Frontantrieb;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71A;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 721; 73C; 74D; 74P
585; 671
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 245; 26B; 27F; nicht Leon X-Perience;
5EG Kombi; 3-türig; 5-
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; türig; Mit
27F Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 225/35R19 88 11A; 244; 245; 26B; ab
27F e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
Kombi; 3-türig; 5-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 1Z
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22H; 22L; 22Q; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 24M 73C; 74D; 74P
245/35R19 93 11A; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 28
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22L; 22M; 22Q; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24C; 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A;
24D; 57F; 585; 671 721; 73C; 74D; 74P
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22H; 22Q; 24C; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Frontantrieb;
55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71A;
235/35R19 91 11A; 22F; 22Q; 24C; 721; 73C; 74D; 74P
24M
255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 585; 671
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 135 215/35R19 85W 11A; 27I; 5EG ab
63 - 162 215/35R19 85Y 11A; 27I; 5EG e11*2007/46*0243*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 27B; nicht Octavia Scout;
27H Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71A; 721;
22P; 24J; 24M 73C; 74D; 74P
235/35R19 87W 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24J; 24M
85 - 184 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74D; 74P
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04;
59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; ab
24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 5FE Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D e1*2001/116*0242*24;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71A;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 721; 73C; 74D; 74P
585; 671
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22H; 24C;
24D
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 24C; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87W 11A; 21T; 24C; 244; 12A; 51A; 71A; 721;
247; 26B; 26N; 27F; 729; 73C; 74D; 74P
5ET
77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 24C; 248;
26B; 26N; 27F
235/35R19 91 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F;
5ET
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; Cabrio; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0042-14-WIRD
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 24C; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87W 11A; 21T; 24C; 244; 12A; 51A; 71A; 721;
247; 26B; 26N; 27F; 729; 73C; 74D; 74P
5ET
77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21T; 24C; 248;
26B; 26N; 27F
235/35R19 91 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F;
5ET
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/35R19 85 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 26N; 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 244; 245; 26B; ab
26N; 27F e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 26N; 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; ab
26N; 27F e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck;
26N; 27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/35R19 85 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
26N; 27F; 5EG e1*2007/46*0627*01;
225/35R19 88 11A; 244; 245; 26B; auch GOLF
26N; 27F SPORTSVAN;
Kombilimousine;
235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
26N; 27F; 5EG e1*2007/46*0627*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; auch GOLF
26N; 27F SPORTSVAN;
Kombilimousine;
206 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck;
26N; 27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71A;
24C; 244 721; 73C; 74D; 74P
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 673
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22F; 22L; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5FE bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74D; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 24C; Nicht CrossGolf; Nur
24D; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5FE 12A; 51A; 573; 71A;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 73C; 74D; 74P
24D
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F;
585; 671
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22F; 22L; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248; 5FE e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71A;
24J; 248 721; 73C; 74D; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 241; 244; Nur Jetta
246; 260; 272 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 241; 244; Frontantrieb;
246; 260; 272 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71A;
247; 261; 272 721; 729; 73C; 74D;
245/30R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 74P
247; 261; 273
255/30R19 91 11A; 244; 247; 274;
57F; 673
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 11A; 26P; 27I Beetle (Schrägheck);
235/35R19 91 11A; 245; 248; 26P; 27I Beetle Cabrio;
Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71A; 721;
245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; 729; 73C; 74D; 74P
26N; 27B
255/35R19 92 11A; 24M; 27B; 27H;
57F; 67U; 672
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF (Variant); nur
22L; 24C; 24D bis
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Seite: 12 von 28
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 22M; 22Q; 241; 248; (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; bis
22M; 22Q; 241; 248; e1*2001/116*0307*36;
5FE Kombi; Limousine;
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; Allradantrieb;
241; 248 Frontantrieb;
77 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
241; 248 12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74D; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis
22M; 22Q; 24J; 24M; e1*2001/116*0307*23;
5FE Kombi; Limousine;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Allradantrieb;
22M; 22Q; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A;
24J; 24M 721; 73C; 74D; 74P
75 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22I; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
100 - 155 235/35R19 91W 11A; 21P; 22H; 22I; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 22I; 12A; 51A; 573; 71A;
24J; 24M 721; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W Coupe; Frontantrieb;
90 - 155 225/35R19 88W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 195 225/35R19 88Y 51J 12A; 32I; 51A; 71A;
235/35R19 91 721; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98 5JA nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. 165 - 331 255/40R19 100 5KA; 530 nicht V10 Diesel;
177 255/40R19 96 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 573;
71A; 721; 729; 73C;
74D; 74P; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49825
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
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Gutachten 366-0042-14-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0042-14-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0042-14-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0042-14-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0042-14-WIRD
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ANLAGE: 1 Radtyp: B1 859
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 04.10.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.