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							Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
112557147           PCD 112                 ohne                       57,1                   590     1973    06/15
112557147           PCD 112                 ohne                       57,1                   600     1950    06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 77          195/65R15         12R; 51G                  Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..             205/60R15 91      12A                       Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SEAT
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15    12T; 51G                           Nicht Altea Freetrack;
                                         205/60R15 91 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    12T; 51G                          Nicht Altea Freetrack;
                                          205/60R15 91 12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 118 195/65R15        12T; 51G                 Schrägheck;
                                              205/60R15 91     12A                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91  12T                              ab
                                                                                        e9*2007/46*0094*01;
                                               205/60R15 91    12R                      nicht Leon X-Perience;
                                               205/65R15 94    12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                        türig; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm,
                                           für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm,
                                           für Typ : 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15          12T; 51G                 Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                               205/60R15       12A; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                        573; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                        76Q
5E             e11*2007/46*0243*..   63 - 77   195/65R15       12T; 51G                 ab
                                               205/60R15 91    12Q                      e11*2007/46*0243*01;
                                               205/65R15 94    12Q                      nicht Octavia Scout;
                                               215/55R15 89    12A                      Kombi; Limousine;
                                               215/60R15 94    12A                      Allradantrieb;
                                               225/55R15 92    12A                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 110 195/65R15        12T; 51G                 Nur Golf 5; nur bis
                                              205/60R15        12K; 51G                 e1*2001/116*0242*24;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76Q
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15         12T; 51G                 Nur Golf 6; bis
               e1*2007/46*0490*..            205/60R15         12A; 51G                 e1*2007/46*0490*04;
                                     77 - 103 185/70R15        12T; 51G                 ab
                                                                                        e1*2001/116*0242*25;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74D; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88     12M                      Cabrio; Frontantrieb;
                                              195/65R15        12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88     12M                      51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/60R15        12T; 51G                 725; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 195/60R15 88 nicht Golf GTE; 12T               nur Golf 7; ab
1 KM         e1*2007/46*0492*..          195/65R15 91 nicht Golf GTE; 12T               e1*2007/46*0623*01;
1K           e1*2007/46*0490*..          205/60R15 91 12T                               ab
                                                                                        e1*2007/46*0490*05;
                                               205/65R15 94    12A                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76Q
AU             e1*2007/46*0623*..    63 - 81   195/60R15 88    12T                      nur Golf 7; ab
1 KM           e1*2007/46*0492*..              195/65R15 91    12T                      e1*2007/46*0623*01;
1K             e1*2007/46*0490*..              205/60R15 91    12T                      ab
                                                                                        e1*2007/46*0490*05;
                                               205/65R15 94    12A                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                        se;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76Q
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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                                                                                                    Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T              nur Golf 7; ab
                                         195/65R15 91 ; 12T              e1*2007/46*0623*01;
                                         205/60R15 91 12T                ab
                                                                         e1*2007/46*0627*01;
                                         205/65R15 94 12A                ab
                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                         725; 73C; 74D; 76Q
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 195/60R15 88  12T                nur Golf 7; ab
                                         195/65R15 91 12T                e1*2007/46*0623*01;
                                         205/60R15 91 12T                ab
                                                                         e1*2007/46*0627*01;
                                         205/65R15 94 12A                ab
                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                         se;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                         725; 73C; 74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15            12T; 51G                 Nur bis
                                          205/60R15            12A; 51G                 e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15        12T; 51G                 Nur CrossGolf; Nur
                                              205/60R15 91     12T                      bis
                                                                                        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 90   195/65R15       12T; 51G                 Nur CrossGolf 6; Ab
                                               205/60R15 91    12T                      e1*2001/116*0304*21;
                                     77        185/70R15       12T; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76Q
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91        12T                      Nur Golf Plus 6; Ab
             e1*2007/46*0491*..            205/60R15 91        12A                      e1*2001/116*0304*14;
                                           215/60R15 94        12A                      Frontantrieb;
                                           225/55R15 92        11A; 12A; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               686                      51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88          122                      Nur Jetta
                                         195/65R15             12T; 51G                 (Stufenheck);
                                         205/55R15 88          12R                      Frontantrieb;
                                         205/60R15             12R; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94          12A                      51A; 573; 71C; 71K;
                                         215/60R15 94          12A                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15            12T; 51G                 JETTA (Limousine);
                                          205/60R15            12A; 51G                 GOLF (Variant); GOLF
                                 77       185/70R15            12T; 51G                 6 (Variant);
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15            12T; 51G; 52J          nur CrossTouran; bis
               e1*2007/46*0506*..                                                     e1*2007/46*0357*13;
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                   bis
               e1*2007/46*0357*..                                                     e1*2001/116*0211*35;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                      725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                      76Q; 76Z
1t             DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91       nicht CrossTouran;     nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..                              12A; 5GG               bis
1T             e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 195/65R15         12T; 51G               e1*2007/46*0357*13;
               e1*2007/46*0357*..            205/60R15 95      nicht CrossTouran; 12A bis
                                             215/60R15 94      nicht CrossTouran; 12A e1*2001/116*0211*35;
                                             225/55R15 92      nicht CrossTouran;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               11A; 12A; 24J; 24M     51A; 71C; 71K; 721;
                                      77     185/70R15         12T; 51G               725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                      76Q
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0172-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.08.2015
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
						
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