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							Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
02 57,1             KL 146                   ohne                       57,1                    560     1975    01/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 110 185/55R15 85          12R; 51J                   2-türig; 4-türig;
                                          185/60R15             12T; 51G; 51J              Frontantrieb;
                                          195/55R15 85          12R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R15 88          12A                        51A; 71E; 721; 729;
                                          205/50R15 86          12A                        73C; 74A; 76Q; 82S
                                          205/55R15             12A; 51G
                                          225/50R15 91          11A; 12A; 248; 57I

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen         Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81       185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..                  195/50R15 82                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                 195/55R15 85   11A; 21B; 22B; 367         73C; 74A; 916
                                                 205/50R15 86   11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 367
                                                 215/45R15 84   11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 367; 65A

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15             12M; 51G                   Reifen mit
               e1*98/14*0042*..                                                            Schneeketten;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                           74A; 76Q
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15              51G                       nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15              51G                       e1*98/14*0042*13;
                                         205/60R15              51G                       Allradantrieb;
                                         225/55R15-92           11A; 21B; 22B; 24M;       Frontantrieb;
                                                                367; 686                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q
8L             e1*98/14*0042*..      66 - 110 185/65R15         51G                       ab e1*98/14*0042*14;
                                     66 - 132 195/65R15         51G                       Allradantrieb;
                                              205/60R15 91      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              225/55R15 92      11A; 22F; 24D; 24J;       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                686                       11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 1 L
                                          120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 132 185/60R15         51G                       Schrägheck;
6JN          e9*2007/46*0001*..               195/55R15 85      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q
6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 77 175/60R15 81       5DV; 56G                  Kombi; Frontantrieb;
                                     44 - 103 175/60R15 81W     5DV; 56G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R15 84      56G                       12A; 51A; 71E; 721;
                                              185/55R15 82                                729; 73C; 74A; 76Q
                                              185/60R15 84
                                              195/50R15 82
                                              195/55R15 85
                                              195/60R15 88
                                              205/50R15 86      11A; 245
                                              205/55R15 88      11A; 245
                                              225/50R15 91      11A; 21P; 22I; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/50R15 82         11A; 24J; 24M             IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 85 205/45R15 81          11A; 24J; 24M; 5DV        10B; 10S; 11B; 11G;
                                  44 - 110 185/55R15            51G; 52J                  11H; 12A; 51A; 71E;
                                           195/55R15 85         11A; 24J; 24M             721; 73C; 74A; 76Q;
                                           205/50R15 86         11A; 24J; 24M             916
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1L           e9*95/54*0021*.., 85 - 110 195/50R15               11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               F763                                             51G                      12A; 51A; 71E; 721;
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A
                                                                65A

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15               51G                      Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                     Frontantrieb;
                                        225/55R15-92            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 686                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      185/55R15 82      11A; 26P                 ab
                                              185/60R15 84      11A; 26P                 e11*2007/46*0251*01;
                                              185/65R15 88      11A; 26P                 Limousine;
                                              195/55R15 85      11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88      11A; 248; 26P            12A; 51A; 71E; 721;
                                              205/50R15 86      11A; 245; 248; 26B;      73C; 74A; 76Q
                                                                27H
                                              205/55R15 88      11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85        185/55R15-81      11A; 24M                 Schrägheck;
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                    37 - 96   185/55R15         11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 721;
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J            73C; 74A
                                              215/45R15 84      11A; 24J; 24M; 65A
6Y             e11*98/14*0123*..    44 - 85   185/55R15-81                               Kombi; Stufenheck;
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R15 84      11A; 24J; 24M; 65A       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63          185/55R15        11A; 24M; 51G; 52J       Frontantrieb;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J            73C; 74A; 76Q
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       185/55R15 82     11A; 26P                 ab
                                               185/60R15 84     11A; 26P                 e11*2007/46*0250*01;
                                               185/65R15 88     11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                               195/55R15 85     11A; 248; 26P            Limousine;
                                               195/60R15 88     11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                27H                      73C; 74A; 76Q
                                               205/55R15 88     11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15            11A; 24M; 51G; 52J       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     11A; 24M; 51J            Nicht Scout;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK       Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J            73C; 74A; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   185/60R15        11A; 24M; 51G            Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M; 5DK       e11*2007/46*0013*19;
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M            bis
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J            e11*2001/116*0291*42;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J       Frontantrieb;
                                     132      185/60R15 88      11A; 24M; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK       Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                              205/50R15 86      11A; 22M; 24D; 24J       e11*2007/46*0013*19;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J       bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76Q
5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   185/55R15        51G; 52J                 Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     51J                      Frontantrieb;
                                               195/50R15 86     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24M                 12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24M                 729; 73C; 74A; 76Q
                                               205/55R15 88     11A; 24M
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 185/60R15 84          11A; 26P                nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                                195/55R15 85     11A; 248; 26P; 27H      e11*2007/46*0013*20;
                                                205/50R15 86     11A; 245; 248; 26P;     ab
                                                                 27H                     e11*2001/116*0291*43;
                                                205/55R15 88     11A; 245; 248; 26B;     Kombilimousine;
                                                                 27H                     Schräghecklimousine;
                                                215/50R15 88     11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                 27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R15 91     11A; 24J; 244; 26B;     12A; 51A; 71E; 721;
                                                                 26N; 27F                73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15            51G                     nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                205/60R15        11A; 24J; 24M; 51G      Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                         74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 35 I
                                            120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..      40 - 55   185/55R15 82                             nicht FOX Cross;
                                                195/50R15 82     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15 85     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71E; 721;
                                                205/45R15 81     11A; 24J; 24M           73C; 74A
                                                205/50R15 86     11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             51G                      BORA(Limousine);
                                                                                          GOLF
               e1*96/79*0071*..,                205/60R15        51G                      VARIANT; BORA
                                                                                          VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                 225/55R15-92     Allradantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
                                                                 24J; 24M; 367            Frontantrieb;
                                                225/55R15-92     Frontantrieb; 11A; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M; 367; 686       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          73C; 74A; 75I; 76Q
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15            12M; 51G                 Reifen mit
               e1*96/79*0071*..,                                                         Schneeketten;
               e1*98/14*0071*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76Q
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15          51G                      GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,             205/60R15          51G                      Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..              225/55R15-92       Allradantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                24J; 24M; 367; 686       73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91         11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71E; 721;
               e1*98/14*0106*..                                 24M                      73C; 74A; 76Q
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 367; 686
9C             e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91       11A; 12M; 22I            Reifen mit
               e1*97/27*0106*..,                                                         Schneeketten;
               e1*98/14*0106*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91          11A; 22B; 24J; 24M       Cabrio;
                                          205/60R15 91          11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71E; 721;
                                              225/55R15 92      11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 76Q
                                                                24D; 367; 686
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82         5DK                      Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                           195/50R15 82         11A; 21P; 248; 5DK       Frontantrieb;
                                           195/55R15 85         11A; 21P; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15 86         11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                24J; 248                 73C; 74A; 76Q; 82S
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248
                                               225/50R15 91     11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                24J; 244
                                     132       185/60R15 84     52J
                                               M+S
                                               195/50R15 82     11A; 21P; 248; 5DK;
                                               M+S              52J
                                               195/55R15 85H    11A; 21P; 248; 52J
                                               M+S
                                               205/50R15 86     11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                24J; 248; 52J
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248; 52J
6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 77   185/55R15 82     5DK                      Nur CrossPolo;
                                               185/60R15 84                              Schrägheck;
                                               195/50R15 82     11A; 21P; 22I; 5DK       Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 21P; 22I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                22I                      73C; 74A; 76Q
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                22I
                                               225/50R15 91     11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 245

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657             128              195/55R15        12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15        12A; 51G                 51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                         74A
35 I           E657/1                128       195/55R15        12G; 51G                 bis Nachtrag 4;
                                               205/50R15        12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                         74A
35 I           E657/1                81 - 128 195/55R15         12G; 51G                 ab Nachtrag 5;
                                              205/50R15         12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15-87      11A; 12A; 21B; 54A       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77       185/60R15        51G; 52J                 Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76Q; 76Z;
                                                                                         915; SC4
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    185/55R15 82       11A; 24M                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15 82       11A; 24J; 24M            Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       11A; 24M; 5DV            Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15 85        11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                             205/50R15 86       11A; 24J; 24M            10B; 10S; 11B; 11G;
                                    96 - 110 185/55R15          11A; 24M; 51G; 52J       11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                         915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
       dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
Gutachten 366-0095-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-146
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 270                   VA
             26P                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
						
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