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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50724



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 20 EH2+


Typ:                         XE8520



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50724


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50724

 Die ABE-Nr. 50724 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2+ , Typ XE8520, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung) vom 11.12.2015
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 11.12.2015
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 13.01.2016
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 14.12.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50724

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 12

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            XENON
Typ                               XE8520
Radgröße                          8,5J x 20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
VK           XE8520/VK / Ø57,1-TX-Ø76              5/112/57,1         45        960    2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50724
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             XE8520...(s.o)
Radgröße                          8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jarh

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 2 von 12

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                77-135         235/30R20   A01 G90 T88                         A12 A14 A19
8V                     77-135         235/30R20   T88 Z19                             A57 Cbo F24
e1*2007/46*0607*..                                                                    Lim S03
- Limousine
- Cabrio
Audi A3 Cabriolet      75-147         235/30R20   G01 K1c K2b K46 K56 LK6 T88         A01 A12 A14
8P                                                                                    A19 A58 Cbo
e1*2001/116*0456*..                                                                   S03
Audi A3, -/Sportback   184-195        235/30R20   G01 K1c K2b K46 K56 T88             A01 A12 A14
8P, 8PA                                                                               A19 Flh LK6
e1*2001/116*0217*..,                                                                  S03
e1*2001/116*0418*..
Audi A3, -/Sportback   66-147         235/30R20   G01 K1c K2b K46 K56 LK6 T88         A01 A12 A14
8P, 8PA, 8PB                                                                          A19 A58 Flh
e1*2001/116*0217*..;                                                                  S03
e1*2001/116*0241*..;
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Audi A3, -/Sportback   77-135         235/30R20   Flh G90 K1c K2b K3a K4i K5d K6g     A01 A12 A14
8V                                                K8h T88                             A19 A57 F24
e1*2007/46*0607*..                                                                    S03
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   R70 T92                             A12 A14 A19
4F, 4F1                                                                               Car Lim NBF
e1*2001/116*0254*..,                                                                  X27 S03
e1*2001/116*0276*..;
e13*2007/46*1080*..
Audi A8                154-257        245/35R20   R37 T91 T95                         A12 A14 A19
4E                     154-257        245/40R20   R37 T95 T99 X72                     B03 B46 B60
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   A01 G01 R37 T95 T99                 BS8 BnK Lim
e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   T93 T97                             NBF W11
                                                                                      S03
Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A19
8U, 8U1                88-162         235/35R20   T92                                 A57 S02
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A19
8U, 8U1                88-162         235/35R20   T92                                 A57 KMV S02
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi S3                206-221        235/30R20   T88                                 A12 A14 A19
8V                                                                                    A56 Cbo F24
e1*2007/46*0607*..                                                                    Lim S03
- Limousine
- Cabrio
Audi S3, -/Sportback   206-221        235/30R20   G90 K1c K2b K3a K4i K5d K6g K8h     A01 A12 A14
8V                                                T88                                 A19 A56 F24
e1*2007/46*0607*..                                                                    Flh S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                           MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi TT                   118-155         235/30R20   K46 K56 T88                         A01 A12 A14
8J                        118-184         245/30R20   K46 K56                             A19 A57 Cbo
e1*2001/116*              118-184         255/30R20   K1a K1b K46 K56                     Cpe S03
0369*00-16;
0374*00-01;
0375*00
Audi TT                   132-169         235/30R20   T88                                 A12 A14 A19
8J                        132-169         245/30R20                                       A57 Cbo Cpe
e1*2001/116*              132-169         255/30R20   A01 K6g                             S03
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S)
Seat Leon                 63-195          235/30R20   G01 K1a K1b K27 K2b K41 K46 R70     A01 A12 A14
1P, 1PN                                               T88                                 A19 A58 Flh
e9*2001/116*0052*..;      63-195          235/30R20   K1a K1b K27 K2b K41 K46 R70 T88     S03
e9*2007/46*0013*..                                    Z19
Seat Leon                 81-135          235/30R20   G01 K1a K1b K2b K3c K6g K6i K6j     A01 A12 A14
5F                                                    K8g                                 A19 A58 Car
e9*2007/46*0094*..                                                                        F24 Flh KOV
                                                                                          S03
Seat Leon                 63 - 110        235/30R20   G01 K1a K1b K2b K3c K6j K8g         A01 A12 A14
5F                                                                                        A19 A58 Car
e9*2007/46*0094*..                                                                        F23 Flh KOV
                                                                                          S03
Seat Leon Cupra           195,206         235/30R20   K1a K1b K2b K3c K6g K6i K6j K8g     A01 A12 A14
5F                                                    T88                                 A19 A58 BW7
e9*2007/46*0094*..                                                                        Car F24 Flh
                                                                                          KOV S03
Skoda Octavia (III)       63-110          235/30R20   A01 G01                             A12 A14 A19
5E                                                                                        A58 Car F23
e11*2007/46*0243*..;                                                                      Lim Npf S03
e11*2007/46*0244*..
Skoda Octavia (III)       77-169          235/30R20   A01 A57 G01 T88                     A12 A14 A19
5E                                                                                        Car F24 Lim
e11*2007/46*0243*..                                                                       Npf S03
Skoda Superb (III)        88-162          255/30R20   A01 K2b K4i K6g K6i K8e R03         A12 A14 A19
3T                        88-206          225/35R20   T90                                 A57 Car Lim
e11*2001/116*             88-206          235/30R20   T88                                 V00 V20 S04
0326*32-..;               88-206          235/35R20   T88 T92
e11*2007/46*
0014*22-..
VW Beetle, /Cabrio (II)   77-162          225/35R20                                       A12 A14 A19
16                        77-162          235/30R20                                       A58 Cbo Flh
e1*2007/46*0539*..        77-162          235/35R20                                       S03
VW EOS                    85-191          235/30R20   K2b K46 K56 T88                     A01 A12 A14
1F                                                                                        A19 A58 Cbo
e1*2001/116*0349*..                                                                       S03
- incl. Facelift 2011
VW Golf (V)               55-184          235/30R20   G01 K1c K2b K44 K46 K56 LK6 T88     A01 A12 A14
1K                                                                                        A19 Flh S03
e1*2001/116*
0242*00-24


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                           MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (VI)              59-173          235/30R20   G01 K1c K2c K3a K6h K8i T88         A01 A12 A14
1K                                                                                        A19 Cbo Flh
e1*2001/116                                                                               S03
*0242*25-..;
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VII) /-Variant   63 - 169        235/30R20   G01 K1c K2b K3c K5a K6g T88         A01 A12 A14
AU, AUV                                                                                   A19 A57 Car
e1*2007/46*0623*..,                                                                       F24 Flh KOV
e1*2007/46*0627*..                                                                        NoE S03
VW Golf (VII) /-Variant   63 - 90         235/30R20   G01 K1c K2b K3c K5a K8g             A01 A12 A14
AU, AUV                                                                                   A19 A58 Car
e1*2007/46*0623*..,                                                                       F23 Flh KOV
e1*2007/46*0627*..                                                                        NoE S03
VW Golf Plus              55-125          235/30R20   G01 K27 K2c K41 K44 K56 T88         A01 A12 A14
1KP                                                                                       A19 A58 Flh
e1*2001/116*0304*..;                                                                      K1c S03
e1*2007/46*0491*..
VW Golf R (VI)            188-199         235/30R20   K1c K2c K3a K6h K8i T88             A01 A12 A14
1K                                                                                        A19 Cbo Flh
e1*2001/116                                                                               S03
*0242*33-..
VW Golf R (VII)           206, 221        235/30R20   K1c K2b K3c K5a K6g T88             A01 A12 A14
AU                                                                                        A19 A56 F24
e1*2007/46*0623*..                                                                        Flh S03

VW Golf R Variant(VII) 221                235/30R20   K1c K2b K3c K5a K6g T88             A01 A12 A14
AUV                                                                                       A19 A56 Car
e1*2007/46*0627*..                                                                        F24 S03

VW Golf Sportsvan         92, 110         235/30R20   G01 K1c K2b K3c K5a K6g K8a T88     A01 A12 A14
AUV                                                                                       A19 A57 F24
e1*2007/46*0627*..                                                                        Flh S03
VW Golf Sportsvan         63-85           235/30R20   G01 K1c K2b K3c K5a K8k             A01 A12 A14
AUV                                                                                       A19 A58 F23
e1*2007/46*0627*..                                                                        Flh S03
VW Jetta                  77 - 155        235/30R20   G01 K1c K2b K3a K6h K6i K8m T88     A01 A12 A14
16, 16H                                                                                   A19 A58 Sth
e1*2007/46*0539*..;                                                                       S03
e1*2007/46*0584*..
VW Jetta                  66-147          235/30R20   G01 K1c K27 K2c K41 K44 K46 T88     A01 A12 A14
1KM                                                                                       A19 A58 K56
e1*2001/116*0328*..                                                                       Sth S03
VW Passat                 75-147          235/30R20   K1a K46 K56 T88                     A01 A12 A14
3C                                                                                        A19 Lim S03
e1*2001/116*
0307*00-23




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 5 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat               88-110        235/30R20   A58 Car T88                         A12 A14 A19
3C                      88-140        225/35R20   A57 Car T90                         V00 V20 VoA
e1*2001/116*            88-140        235/30R20   A58 Lim T88                         S04
0307*37-..              88-140        255/30R20   A01 A58 Car K8h Lim R03 T88 T92
- Limousine / Variant   88-176        225/35R20   A57 Lim T90
ab MJ 2015 (B8/3G)      88-176        235/35R20   A57 Car Lim T88 T92
VW Passat               77-155        235/30R20   K1a K2b T88                         A01 A12 A14
3C, 3c                                                                                A19 Car Lim
e1*2001/116*                                                                          VoA S03
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10,
0547*00-03
- ab MJ 2011
VW Passat               77-155        235/30R20   T88                                 A12 A14 A19
3C, 3c                                                                                Car KMV Lim
e1*2001/116*                                                                          VoA S03
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10,
0547*00-03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- ab MJ 2011
VW Passat Variant       75-147        235/30R20   K1a K2b K46 K56 T88                 A01 A12 A14
3C                                                                                    A19 Car S03
e1*2001/116*
0307*00-23
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                       A12 A14 A19
5N                                                                                    KMV S02
e1*2001/116*0450*..,
e1*2007/46*0487*..
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                       A12 A14 A19
5N                                                                                    S02
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                       A12 A14 A19
5N                                                                                    S02
e1*2001/116*
0450*11-..;
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 6 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Touran               81, 110        225/35R20   K1a K2b K6g                           A01 A12 A14
1T                      81, 110        235/30R20   K1c K2b K3c K6h                       A19 A58 S03
e1*2001/116*            81, 110        235/35R20   K1c K2b K3c K6h
0211*36-..;
e1*2007/46*0357*14-..
ab MJ 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 12

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B46    Aufgrund fehlender Freigängigkeit der Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 324 mm an Achse 1.

B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

BS8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 8 von 12

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 9 von 12

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 10 von 12

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 11 von 12

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20
Nr. 19   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

W11 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 365mm an Achse1.

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50724 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55809715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ XE8520
Hersteller                    MAK s.p.a.

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Dezember 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Dezember 2015




Schmidt                                                                     00239995.DOC




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