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							Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 15.01.2014
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
100557142           PE2X                         ohne                     57,1                    565     2100    12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/55R16                51G                        nur bis
               e1*98/14*0042*..                                                              e1*98/14*0042*13;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             71K; 721; 73C; 74A
8L             e1*98/14*0042*..        66 - 132 205/55R16 90                                 ab e1*98/14*0042*14;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77    185/50R16 81    5DV                        Kombi; Frontantrieb;
                                                  185/55R16 83                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/45R16 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                  195/50R16 84                               729; 73C; 74A; 76T;
                                                  205/45R16 83                               76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/45R16 80         5DA                      IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 132 205/45R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 205/55R16 90                                    Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A
1M             e9*98/14*0026*..     110 - 150 205/55R16        51G                      Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 63      195/50R16 84                              ab
                                              195/55R16 87                              e11*2007/46*0251*01;
                                              205/45R16 83                              Limousine;
                                    55 - 90   205/50R16 87     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R16 90     11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85        195/45R16 80                              Schrägheck;
                               37 - 96        195/45R16 84                              Frontantrieb;
                                              205/45R16 83                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
6Y             e11*98/14*0123*..    44 - 85   195/45R16 80                              Kombi; Stufenheck;
                                              205/45R16 83                              Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63          195/45R16 80    5DA; 51J                 Frontantrieb;
                                               195/45R16 84    51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84                             12K; 51A; 71K; 721;
                                               205/45R16       51G                      73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 63       195/50R16 84                             ab
                                               195/55R16 87                             e11*2007/46*0250*01;
                                               205/45R16 83                             RAPID SPACEBACK;
                                     55 - 90   205/50R16 87    11A; 26P                 Limousine;
                                               215/50R16 90    11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84        51J                      Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84                             Frontantrieb;
                                               205/45R16       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76U
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   195/45R16 80    5DA; 51J                 Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84    51J                      Nicht Scout;
                                               195/50R16 84                             Frontantrieb;
                                               205/45R16       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 84    51J                      Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84    11A; 24M                 Kombi; Frontantrieb;
                                               205/45R16 83                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                     132       205/45R16 83                             12A; 51A; 71K; 721;
                                               M+S
                                                                                        729; 73C; 74A
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80    5DA; 51J                 Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84    51J                      Frontantrieb;
                                               195/50R16 84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16       51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                     132       205/45R16 83                             73C; 74A
                                               M+S
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16          51G                      nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                205/55R16 90   11A; 367                 Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..      40 - 55   195/45R16 80                            nicht FOX Cross;
                                                205/45R16 83                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 205/55R16           51G                      GOLF;
                                                                                        BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                                                        GOLF VARIANT; BORA
               e1*98/14*0071*..                                                         VARIANT;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                                        12K; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90                                  Cabrio;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76Q
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   195/50R16 84                              Nur CrossPolo;
                                              205/45R16 83                              Schrägheck;
                                              205/50R16 87     11A; 21P                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76T; 76U
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77   195/50R16 84                              Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..             205/45R16 83                              Schrägheck;
                                              205/50R16 87     11A; 21P                 Frontantrieb;
                                    132 - 162 195/50R16 84     52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83     52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76T; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132          205/45R16        12T; 51G                 nur Polo GTI "Cup
                                                                                        Edition";
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  195/45R16 80      5DA                      nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/45R16 84                               Polo-Cross;
                                    40 - 110 205/45R16         51G                      Stufenheck;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 15.01.2014
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5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 1                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       SEAT
       Fahrzeugtyp:      NH
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:      TOLEDO

       Variante(n):      Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 385            y = 400                  VA
             26P                      x = 335            y = 370                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285            8                HA
             27F                   x = 290       y = 285           30                HA
             26N                   x = 385       y = 400            8                VA
             26J                   x = 385       y = 400           30                VA
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49843



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 H2


Typ:                         CH6560



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49843


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49843

Die ABE-Nr. 49843 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ CH6560, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0429-13-MURD vom 15.01.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 15.01.2014 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 10.02.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0429-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 28.01.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49843

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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