Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112557150 VW3X ohne 57,1 650 2100 12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 12R; 51G Cabrio; Frontantrieb;
215/55R16 93 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 24M 51A; 71K; 721; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R16 87W 12R Sportback (4-türig);
205/55R16 91 12R 2-türig;
215/55R16 93 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16 12R; 51G Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/55R16 93 12A Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung: AUDI S3,RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0241*.. 110 205/55R16 91 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
M+S
205/55R16 91V 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 12T; 51G Altea 4 Freetrack;
205/60R16 12T; 51G Allradantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 12T; 51G Nicht Altea Freetrack;
215/55R16 93 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 12T; 51G Altea Freetrack;
205/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 12T; 51G Altea 4 Freetrack;
205/60R16 12T; 51G Allradantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 12T; 51G Nicht Altea Freetrack;
215/55R16 93 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 12T; 51G Altea Freetrack;
205/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16 12T; 51G Schrägheck;
215/55R16 93 12A; 51J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 12A; 22P; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M 11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/55R16 91 122 ab
e9*2007/46*0094*01;
215/50R16 90 12A nicht Leon ST; 3-
215/55R16 93 12A türig; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm,
für Typ : 5L; 3T; 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 12R; 51G; 52J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U; 76Z
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 12R Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 573; 71K; 721;
55 - 147 205/55R16 12R; 51G; 52J 73C; 74A; 76U
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 132 205/55R16 91 124 ab
215/50R16 90 12A e11*2007/46*0243*01;
215/55R16 93 12A Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94 12R; 52J Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93 12A; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U;
76Z
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94 12R; 52J Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93 12A; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U;
76Z
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16 12Q; 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U; 76Z
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 51G Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 94 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 5GG Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; VB2
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 162 205/55R16 91 12O nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 215/50R16 90 12A e1*2007/46*0623*01;
215/55R16 93 12A ab
e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/55R16 91 122 nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 215/50R16 90 12A e1*2007/46*0623*01;
215/55R16 93 12A ab
e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 12R; 51G Nur Golf 6; ab
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 12I Cabrio; Frontantrieb;
205/55R16 12I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 12R; 51G Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 12A e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 12R Nur Golf 5; nur bis
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 12A; 22P; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12R Nur CrossGolf 6; Ab
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12R Nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 12A bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 12R Nicht CrossGolf; Nur
215/55R16 93 12A Golf Plus; Nur bis
225/50R16 92 11A; 12A; 22P; 24J e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 12K; 51G Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 12R Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 215/55R16 93 12A e1*2001/116*0304*14;
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87 12N; 51J Nur Jetta
195/60R16 89 12A; 51J (Stufenheck);
205/50R16 87 124 Frontantrieb;
77 - 155 205/50R16 87W 124 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 124; 51G 51A; 573; 71K; 721;
215/55R16 93 12A 729; 73C; 74A; 76U
225/50R16 92 12A; 57T
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/60R16 51G Beetle (Schrägheck);
215/55R16 93 Beetle Cabrio;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 12R; 51G GOLF 6 (Variant); ab
215/55R16 93 11A; 12A; 21P; 22M; e1*2001/116*0328*15;
22P Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 12A; 21P; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
22P; 24J 51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/55R16 12R; 51G GOLF 6 (Variant); ab
215/55R16 93 11A; 12A; 21P; 22M; e1*2001/116*0328*15;
22P Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 12A; 21P; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
22P; 24J 51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 12R; 51G JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 12A; 21P; 22M; Frontantrieb;
22P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 21P; 22M; 51A; 573; 71K; 721;
22P; 24J 73C; 74A; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 12R; 51G GOLF (Variant); nur
215/55R16 93 11A; 12A; 21P; 22M; bis
22P e1*2001/116*0328*14;
225/50R16 92 11A; 12A; 21P; 22M; Allradantrieb;
22P; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/55R16 12R; 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 51A; 71K; 721; 73C;
e1*2007/46*0357*.. 74A; 76U; 76Z
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 125 205/55R16 12R; 51G nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 51A; 71K; 721; 73C;
e1*2007/46*0357*.. 74A
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4 Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.01.2014
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49843
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: CH6560
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49843
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49843
Die ABE-Nr. 49843 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ CH6560, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0429-13-MURD vom 15.01.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 15.01.2014 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 10.02.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0429-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 28.01.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49843
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.