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							Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2           Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
112557150           VW3X                    ohne                       57,1                    650     2100    12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16            12R; 51G                   Cabrio; Frontantrieb;
                                          215/55R16 93         12A; 54A                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92         11A; 12A; 24J; 24M         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R16 87W         12R                        Sportback (4-türig);
                                         205/55R16 91          12R                        2-türig;
                                         215/55R16 93          12A                        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16            12R; 51G                   Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..          215/55R16 93         12A                        Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI S3,RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
8P           e1*2001/116*0241*.. 110         205/55R16 91  51G; 52J                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                             M+S
                                             205/55R16 91V 51G                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16            12T; 51G                 Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16            12T; 51G                 Allradantrieb;
                                          215/55R16 93         12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92         12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
5PN            e9*2007/46*0012*..    63 - 147 205/55R16        12T; 51G                 Nicht Altea Freetrack;
                                              215/55R16 93     11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
5PN            e9*2007/46*0012*..    77 - 155 205/55R16        12T; 51G                 Altea Freetrack;
                                              205/60R16        12T; 51G                 Frontantrieb;
                                              215/55R16 93     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16    12T; 51G                        Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16    12T; 51G                        Allradantrieb;
                                           215/55R16 93 12A                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92 12A                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 205/55R16        12T; 51G                 Nicht Altea Freetrack;
                                              215/55R16 93     11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16        12T; 51G                 Altea Freetrack;
                                              205/60R16        12T; 51G                 Frontantrieb;
                                              215/55R16 93     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/55R16        12T; 51G                 Schrägheck;
                                              215/55R16 93     12A; 51J                 Frontantrieb;
                                              225/50R16 92     11A; 12A; 22P; 24J;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                               24M                      11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/55R16 91          122                      ab
                                                                                        e9*2007/46*0094*01;
                                             215/50R16 90      12A                      nicht Leon ST; 3-
                                             215/55R16 93      12A                      türig; 5-türig;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm,
                                          für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm,
                                          für Typ : 5L; 3T; 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16         12R; 51G; 52J            Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U; 76Z
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91     12R                      Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              215/55R16 93     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92     12A                      51A; 573; 71K; 721;
                                     55 - 147 205/55R16        12R; 51G; 52J            73C; 74A; 76U
5E             e11*2007/46*0243*..   63 - 132 205/55R16 91     124                      ab
                                              215/50R16 90     12A                      e11*2007/46*0243*01;
                                              215/55R16 93     12A                      Kombi; Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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                                                                                                   Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94       12R; 52J                 Kombi; Allradantrieb;
               e11*2007/46*0014*..
                                             215/55R16 93      12A; 52J                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76U;
                                                                                        76Z
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94     12R; 52J                 Stufenheck;
               e11*2007/46*0014*..
                                             215/55R16 93      12A; 52J                 Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76U;
                                                                                        76Z

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16           12Q; 51G; 52J            Allradantrieb;
               e11*2007/46*0034*..                                                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                        573; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U; 76Z

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Durchm. 60 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16            51G                      Nur Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                                        langer Radstand;
               L320                                                                     Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 125 205/55R16 91     5GG                      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,            205/55R16 94                              WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                                                                     kurzer Radstand;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; VB1
2K             e1*2001/116*0252*..   62 - 125 205/55R16 94                              kurzer Radstand;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                                                      langer Radstand;
               L320                                                                     Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91         5GG                      Nicht Caddy Maxi; nur
2KN          e1*2007/46*0217*..,          205/55R16 94                                  bis
                                                                                        WV2ZZZ2K?8?052800;
               L320                                                                     kurzer Radstand;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 125 205/55R16 91     5GG                      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,            205/55R16 94                              WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                                                                     kurzer Radstand;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; VB2

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..      63 - 162 205/55R16 91     12O                      nur Golf 7; ab
AUV          e1*2007/46*0627*..               215/50R16 90     12A                      e1*2007/46*0623*01;
                                              215/55R16 93     12A                      ab
                                                                                        e1*2007/46*0627*01;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
AU             e1*2007/46*0623*..    63 - 81   205/55R16 91    122                      nur Golf 7; ab
AUV            e1*2007/46*0627*..              215/50R16 90    12A                      e1*2007/46*0623*01;
                                               215/55R16 93    12A                      ab
                                                                                        e1*2007/46*0627*01;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                        se;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   103       205/55R16       12R; 51G                 Nur Golf 6; ab
                                               215/55R16 93    12A                      e1*2001/116*0242*25;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 155 205/50R16 91     12I                      Cabrio; Frontantrieb;
                                              205/55R16        12I; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93     12A                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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                                                                                                   Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16           12R; 51G                 Nur Golf 6; ab
             e1*2007/46*0490*..            215/55R16 93        12A                      e1*2001/116*0242*25;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 169 205/55R16 90     12R                      Nur Golf 5; nur bis
                                              215/55R16 93     12A                      e1*2001/116*0242*24;
                                              225/50R16 92     11A; 12A; 22P; 24J;      Allradantrieb;
                                                               24M                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91         12R                      Nur CrossGolf 6; Ab
                                          215/55R16 93         12A                      e1*2001/116*0304*21;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 205/55R16 91     12R                      Nur CrossGolf; Nur
                                              215/55R16 93     12A                      bis
                                                                                        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 125 205/55R16 90     12R                      Nicht CrossGolf; Nur
                                              215/55R16 93     12A                      Golf Plus; Nur bis
                                              225/50R16 92     11A; 12A; 22P; 24J       e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 125 205/55R16        12K; 51G                 Nur bis
                                                                                        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91      12R                      Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..            215/55R16 93      12A                      e1*2001/116*0304*14;
                                             225/50R16 92      11A; 12A; 24J; 248       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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                                                                                                   Seite: 7 von 10
Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87          12N; 51J                 Nur Jetta
                                         195/60R16 89          12A; 51J                 (Stufenheck);
                                         205/50R16 87          124                      Frontantrieb;
                                77 - 155 205/50R16 87W         124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R16             124; 51G                 51A; 573; 71K; 721;
                                         215/55R16 93          12A                      729; 73C; 74A; 76U
                                         225/50R16 92          12A; 57T
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/60R16             51G                      Beetle (Schrägheck);
                                         215/55R16 93                                   Beetle Cabrio;
                                         215/60R16 95                                   Frontantrieb;
                                         225/55R16 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 77          205/55R16         12R; 51G                 GOLF 6 (Variant); ab
                                             215/55R16 93      11A; 12A; 21P; 22M;      e1*2001/116*0328*15;
                                                               22P                      Allradantrieb;
                                             225/50R16 92      11A; 12A; 21P; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               22P; 24J                 51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 118 205/55R16        12R; 51G                 GOLF 6 (Variant); ab
                                              215/55R16 93     11A; 12A; 21P; 22M;      e1*2001/116*0328*15;
                                                               22P                      Frontantrieb;
                                             225/50R16 92      11A; 12A; 21P; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               22P; 24J                 51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16        12R; 51G                 JETTA (Limousine);
                                              215/55R16 93     11A; 12A; 21P; 22M;      Frontantrieb;
                                                               22P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R16 92      11A; 12A; 21P; 22M;      51A; 573; 71K; 721;
                                                               22P; 24J                 73C; 74A; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16        12R; 51G                 GOLF (Variant); nur
                                              215/55R16 93     11A; 12A; 21P; 22M;      bis
                                                               22P                      e1*2001/116*0328*14;
                                             225/50R16 92      11A; 12A; 21P; 22M;      Allradantrieb;
                                                               22P; 24J                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/55R16            12R; 51G; 52J            nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                     51A; 71K; 721; 73C;
               e1*2007/46*0357*..                                                       74A; 76U; 76Z
1t             DE*2007/46*0506*.., 66 - 125 205/55R16          12R; 51G                 nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                     51A; 71K; 721; 73C;
               e1*2007/46*0357*..                                                       74A
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Gutachten 366-0429-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49843
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: CH6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 15.01.2014
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49843



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 H2


Typ:                         CH6560



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49843


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49843

Die ABE-Nr. 49843 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ CH6560, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0429-13-MURD vom 15.01.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 15.01.2014 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 10.02.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0429-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 28.01.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49843

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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