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							Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
01 57,1             KL-225                   ohne                       57,1                    750     2254    02/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 141 215/35R18 84W                                    2-türig; 4-türig;
                                          225/35R18 87  11A; 248                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; DE6;
                                                                                           MBD

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 225/40R18-88          11A; 21B; 22B; 24D;        nur bis
               e1*98/14*0042*..                                 24J; 367                   e1*98/14*0042*13;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; DE6; MBD
 8L            e1*98/14*0042*..        66 - 132 225/40R18 88    11A; 22F; 24D; 24J;        ab e1*98/14*0042*14;
                                                                367                        Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; DE6; MBD

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 110 215/35R18 84      11A; 24J; 248            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; DE6;
                                                                                         MBD
6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 110 215/35R18 84  11A; 21P; 22I; 24J;          Nicht Fz mit
6JN            e9*2007/46*0001*..                           24M                          "SeatSport"Bremse;
                                     44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22I; 24J;          Schrägheck;
                                                            24M                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88            11A; 21B; 22B; 22F;      Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                 24C; 24D; 367            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD
1M             e9*98/14*0026*..      110 - 132 215/40R18 85W 11A; 21B; 24J; 24M;         Limousine;
                                                             367                         Allradantrieb;
                                     110 - 150 225/40R18 88  11A; 21B; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             367                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      205/40R18 82      11A; 245; 248; 26B;      ab
                                                                26N; 27H                 e11*2007/46*0251*01;
                                              215/35R18 80      11A; 24J; 248; 26B;      Limousine;
                                                                26N; 27F; 5DA            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R18 84      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 27F                 73C; 74A; DE6; MBD

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63         215/35R18 84      11A; 21P; 22F; 24D;      Frontantrieb;
                                                                24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       205/40R18 82     11A; 245; 248; 26B;      ab
                                                                26N; 27H                 e11*2007/46*0250*01;
                                               215/35R18 80     11A; 24J; 248; 26B;      RAPID SPACEBACK;
                                                                26N; 27F; 5DA            Limousine;
                                               215/35R18 84     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84         11A; 21P; 22B; 24J;      Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..                              24M                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; DE6;
                                                                                         MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   215/35R18 84  11A; 21P; 22H; 24D;         Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..                           24J                         e11*2007/46*0013*19;
                                      44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 24D;         bis
                                                             24J                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   215/35R18 84     11A; 21P; 22F; 24D;      Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..                              24J                      Nicht Scout;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 22L;      nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                             24C; 24D; 367            Fz; nur Limousine
               e11*95/54*0066*..
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; DE6;
                                                                                         MBD
1U             e11*2001/116*0066*.., 50 - 75   225/40R18 88     11A; 21B; 22B; 22L;      nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                             24C; 24D; 367            Fz; Kombi;
               e11*95/54*0066*..
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; DE6;
                                                                                         MBD
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 22L;      nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                             24C; 24D; 367            Fz; Kombi;
               e11*95/54*0066*..
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD
1U             e11*95/54*0066*..      132       225/40R18 88    11A; 21B; 22B; 22L;      nicht für gepanzerte
                                                                24C; 24D; 367            Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..      40 - 55   215/35R18 80    11A; 22B; 22Q; 24C;      nicht FOX Cross;
                                                                24D; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88         11A; 22F; 24C; 24D;      GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,                                367                      Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88       11A; 22F; 24C; 24D;      BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                                367                      Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; DE6;
                                                                                         MBD
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88   11A; 22F; 24C; 24D;          GOLF VARIANT; BORA
               e1*96/79*0071*..,                            367                          VARIANT;
               e1*98/14*0071*..     125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24C; 24D;          Allradantrieb;
                                                                367                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 177         225/40R18         11A; 22F; 24C; 24D;      Nur Golf R32;
               e1*98/14*0071*..                                 367; 51G                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 10N; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; DE6;
                                                                                         MBD

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88         11A; 21B; 22B; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                24J; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                                                          73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88          11A; 21B; 22B; 24D;      Cabrio;
                                                                24J; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; DE6; MBD

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   215/35R18 84      11A; 21B; 21J; 22H; 22I Nur CrossPolo;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; DE6
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84       11A; 21B; 21J; 22H;     Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..                               24J; 244                Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; DE6

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      215/35R18 84      11A; 24M                 Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 915; DE6;
                                                                                         MBD; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
     (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
     Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0103-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50502
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-225
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 18.11.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
						
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