Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0358-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001029
ANLAGE: 9.1 Radtyp: ARAF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 30.10.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ARAF8FP51E571 ARAF ET51 ohne 57,1 615 1943 10/15
ARAF8HA51E571 ARAF ET51 ohne 57,1 615 1943 10/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 221 225/40R18 12A; 51G Kombilimousine;
Schrägheck;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 155 225/40R18 12A; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 155 225/40R18 12A; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0358-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001029
ANLAGE: 9.1 Radtyp: ARAF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 30.10.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 195 225/40R18 12A; 51G nicht ECO;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 206 225/40R18 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 125 - 147 225/40R18 12A; 51G Nicht Octavia Scout;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
1Z e11*2007/46*0012*.. 125 - 147 225/40R18 12A; 51G Nicht Octavia Scout;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 169 225/40R18 12A; 51G nicht Octavia Scout;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
5E e11*2007/46*0244*.. 63 - 169 225/40R18 12A; 51G nicht Octavia Scout;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 199 225/40R18 12A; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0358-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001029
ANLAGE: 9.1 Radtyp: ARAF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 30.10.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 221 225/40R18 12A; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
1K e1*2007/46*0490*.. 66 - 118 225/40R18 12A; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 135 225/40R18 12A; 51G nicht Golf Alltrack;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 225/40R18 12A; 51G Nicht CrossGolf;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R18 12A; 51G Nur Jetta
(Stufenheck);
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 147 225/40R18 12A; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0358-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001029
ANLAGE: 9.1 Radtyp: ARAF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 30.10.2015
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
(E1)-124 R - 001029
Größe: 7.50x18
Radtyp: ARAF
Datum: 22.05.2017
per 366-0358-15-WIRD 1/2
Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen
Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/Reifen-
Bedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen.
Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und
entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.
Anbauanleitung
1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher
Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den
Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden
werden.
Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu
eingeschränkter Lebensdauer führt.
2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuch in
Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt das
Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäß
dem Fahrzeughandbuch vorzugehen.
Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste
eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der
Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert,
muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden.
Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des
Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und
Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die
Felgenaußenkante hinausragen.
Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem
ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung
von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen
und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile
sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die
Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und
wasserdichten Kappe zu verschließen.
3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/-
Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontakt-
flächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen
befinden.
Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen
Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr
eingeschränkter Lebensdauer
(E1)-124 R - 001029
Größe: 7.50x18
Radtyp: ARAF
Datum: 22.05.2017
per 366-0358-15-WIRD 2/2
Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/
Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird.
Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen
Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente
Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche
6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut
werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form,
verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades
verursachen.
Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr!
7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt
werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung).
Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben-
/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen.
Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Rad-
schraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte.
Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der
Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen.
8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca.
50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis
zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen.
Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe
Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu
beachten.
9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen
nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen
oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und
führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO.
Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls.
Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage