Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5112B45571 LK112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2290 10/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Cabrio; Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; 723; 73C; 74D; 74P
24J; 24M
245/45R16 94 11A; 22H; 22M; 24M;
57F; 682
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R16 87W 11A; 26P Sportback (4-türig);
205/55R16 91 11A; 26P 2-türig;
215/55R16 93 11A; 248; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 147 205/55R16 51G Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/55R16 93 11A; 22L; 22Q; 24J; Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 142 205/55R16 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 205/55R16 51G Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 96 - 188 205/55R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 51G 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 51G ab
205/55R16 91 51J e1*2001/116*0151*10;
M+S
215/55R16 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U; AFF
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0151*.. 215/55R16 51G e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 205/55R16 51G nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 215/55R16 93 für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T; Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 51G Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 225/55R16 12P; 51G Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/55R16 51G bis
e1*2001/116*0374*.. e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 76U
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91 Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 Allradantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91 Altea Freetrack;
205/60R16 92 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 Allradantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91 Altea Freetrack;
205/60R16 92 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Schrägheck;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M; Frontantrieb;
51J 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
245/45R16 94 11A; 22P; 24M; 57F; 71K; 723; 73C; 74D;
682 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/55R16 91 11A; 248 ab
e9*2007/46*0094*01;
215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P nicht Leon X-Perience;
215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P Kombi; 3-türig; 5-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 3T; 1Z; 5L
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 11A; 22M; 22P; 24J Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22M; 22P; 24J Kombi; Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 22M; 22P; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 11A; 22M; 22P; 24M; 12A; 51A; 573; 71C;
57F; 682 71K; 723; 73C; 74D;
55 - 147 205/55R16 11A; 22M; 22P; 24J; 74P; 76U
51G; 52J
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 51G; 52J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U; 76Z
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 11A; 22P; 24J Limousine;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22P; 24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 11A; 22P; 24M; 57F; 12A; 51A; 573; 71C;
682 71K; 723; 73C; 74D;
55 - 147 205/55R16 11A; 22P; 24J; 51G; 74P; 76U
52J
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 132 205/55R16 91 ab
215/50R16 90 11A; 27I e11*2007/46*0243*01;
215/55R16 93 11A; 27I nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 91 5GG Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*..
205/55R16 94 Frontantrieb;
215/55R16 93W 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 91 5GG Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
205/55R16 94 Allradantrieb;
215/55R16 93W 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71C;
24M; 57F; 682 71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 215/55R16 93 Frontantrieb;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 94 11A; 22H; 245; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 205/55R16 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M langer Radstand;
L320 215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 5HA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 VB0; 11A; 22I; 24J; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24M; 5GG WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 205/55R16 94 VB0; 11A; 22I; 24J; kurzer Radstand;
24M Frontantrieb;
215/55R16 93 VB0; 11A; 22H; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
VB1
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 51G Cabrio; Frontantrieb;
215/55R16 31P; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 11A; 22P; 24J; 24M Nur Golf 6; ab
215/55R16 93 11A; 22H; 22P; 24J; e1*2001/116*0242*25;
24M Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 11A; 24J; 24M Nur Golf 5; nur bis
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R16 94 11A; 22P; 24M; 57F; Frontantrieb;
682 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 11A; 21S; 24J; 26P; Cabrio; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 21S; 24J; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 723; 729; 73C; 74D;
215/55R16 93 11A; 21S; 24J; 248; 74P; 76U
26P; 27H
225/45R16 89 11A; 21S; 24J; 26P;
27H; 685
225/50R16 92 11A; 21T; 241; 246;
248; 26P; 27H; 57T
245/45R16 94 11A; 248; 27H; 57F;
67N; 682
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M e1*2007/46*0490*04;
ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/55R16 91 11A; 248 nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 215/50R16 90 11A; 245; 248 e1*2007/46*0623*01;
215/55R16 93 11A; 245; 248 ab
e1*2007/46*0492*06;
ab
e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 162 205/55R16 91 nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 215/50R16 90 11A; 245 e1*2007/46*0623*01;
215/55R16 93 11A; 245 ab
e1*2007/46*0492*06;
ab
e1*2007/46*0490*05;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 162 205/55R16 91 nur Golf 7; ab
215/50R16 90 11A; 245 e1*2007/46*0627*01;
215/55R16 93 11A; 245 Golf Sportsvan; nur
VARIANT; nicht Golf
Alltrack;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 205/55R16 91 11A; 248 nur Golf 7; ab
215/50R16 90 11A; 245; 248 e1*2007/46*0627*01;
215/55R16 93 11A; 245; 248 Golf Sportsvan; nur
VARIANT; nicht Golf
Alltrack;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
245/45R16 94 11A; 22H; 22M; 24M; 71K; 723; 73C; 74D;
57F; 682 74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 11A; 22H; 22M; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
57F; 682 71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 11A; 22P; 24J Nicht CrossGolf; Nur
215/55R16 93 VF7; 11A; 22P; 24J; Golf Plus; Nur bis
24M e1*2001/116*0304*13;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R16 94 11A; 22P; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
682 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 22M; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*14;
248 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 244 12A; 51A; 573; 71C;
245/45R16 94 11A; 22H; 22L; 244; 71K; 723; 73C; 74D;
57F; 682 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/60R16 51G Beetle (Schrägheck);
215/55R16 93 Beetle Cabrio;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87 51J; 56G Nur Jetta
195/60R16 89 51J; 56G (Stufenheck);
205/50R16 87 11A; 21P; 245; 248; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 205/50R16 87W 11A; 21P; 245; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
270 71K; 723; 729; 73C;
205/55R16 91 11A; 21P; 245; 248; 74D; 74P; 76U
270
215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 248;
270
225/45R16 89 11A; 21P; 245; 248;
270
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 248;
271; 57T
245/45R16 94 11A; 21P; 24J; 248;
271
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21P; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J e1*2001/116*0328*15;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 573; 71C;
22L; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
24J bis
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
245/45R16 94 11A; 22H; 22L; 24M; 71K; 723; 73C; 74D;
57F; 682 74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21P; 22L; 22Q; JETTA (Limousine);
24J Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22H; 71K; 723; 73C; 74D;
22L; 24J; 24M 74P; 76U
245/45R16 94 11A; 22H; 22L; 24M;
57F; 682
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24J e1*2007/46*0492*05;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22L; ab
24J e1*2001/116*0328*15;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 11A; 22H; 22L; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 682 723; 729; 73C; 74D;
74P; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 147 205/55R16 51G Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/55R16 31P; 51G (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. bis
e1*2001/116*0307*36;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 140 215/60R16 95 ab
225/55R16 95 e1*2001/116*0307*37;
225/60R16 98 VW Passat (B8) ab Mj.
2014; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 51G nur bis
215/55R16 31P; 51G e1*2001/116*0307*23;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 73C; 74D;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*2007/46*0357*.. 723; 73C; 74D; 74P;
76U; 76Z
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 205/55R16 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*2007/46*0357*.. 723; 73C; 74D; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
67N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
(Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0356-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA