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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000769

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55034615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad 6.5J x16H2 Typ AT 656
Hersteller                           ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
46.V2        AT 656 V2 / ohne Ring                    5/112/57,1         46       630     2000


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund                 Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel d=26 mm        120                  27,5


Verwendungsbereich

Hersteller                           Audi
                                     Seat
                                     Skoda
                                     Volkswagen

Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback      77-135          205/55R16     A90 ECE                             A14 A21 A57
8V                                                                                          F24 Flh S02
e1*2007/46*0607*..
Seat Leon                 81-135          205/55R16     A90 ECE                             A14 A21 Car
5F                                                                                          F24 Flh KOV
e9*2007/46*0094*..                                                                          S02
Seat Leon                 63-110          205/55R16     A90 ECE                             A14 A21 A58
5F                                                                                          Car F23 Flh
e9*2007/46*0094*..                                                                          KOV S02
Skoda Octavia (III)       63-110          205/55R16     A33 ECE                             A14 A21 A58
5E                                                                                          Car F23 Lim
e11*2007/46*0243*..;                                                                        Npf S02
e11*2007/46*0244*..
Skoda Octavia (III)       77-135          205/55R16     A33 ECE                             A14 A21 A57
5E                                                                                          Car F24 Lim
e11*2007/46*0243*..                                                                         Npf S02
VW Golf (VII) /-Variant   63 - 162        205/55R16     A90 ECE                             A14 A21 A57
AU, AUV                                                                                     Car F24 Flh
e1*2007/46*0623*..,                                                                         S02
e1*2007/46*0627*..
VW Golf (VII) /-Variant   63-90           205/55R16     A90 ECE                             A14 A21 A58
AU, AUV                                                                                     Car F23 Flh
e1*2007/46*0623*..,                                                                         S02
e1*2007/46*0627*..
VW Golf Sportsvan         92, 110         205/55R16     A90 ECE                             A14 A21 A58
AUV                                                                                         F24 Flh S02
e1*2007/46*0627*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000769

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55034615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6.5J x16H2 Typ AT 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf Sportsvan      63-81         205/55R16     A90 ECE                                 A14 A21 A58
AUV                                                                                        F23 Flh S02
e1*2007/46*0627*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000769

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55034615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6.5J x16H2 Typ AT 656
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 22. Mai 2015                                                       00229781.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim