Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100557129 PCD 5x100 ohne 57,1 600 1950 06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R15 85 12R; 51J 2-türig; 4-türig;
185/60R15 12T; 51G; 51J Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/50R15 86 12A 725; 729; 73C; 74D;
205/55R15 88 12A 76Q; 82R; 82S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 11A; 21B; 22B; 24J; e1*98/14*0042*13;
24M; 51G Allradantrieb;
205/60R15 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 686 721; 725; 73C; 74D;
76Q; 82R
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 51G; 662 ab e1*98/14*0042*14;
66 - 132 195/65R15 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
205/60R15 91 11A; 22F; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76Q; 82R
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/65R15 84 Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 132 185/60R15 11A; 24M; 51G Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 21P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D;
76Q; 82R
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/60R15 81 5DV Kombi; Frontantrieb;
44 - 103 175/60R15 81W 5DV 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
185/55R15 82 721; 725; 729; 73C;
195/50R15 82 11A; 245 74D; 76Q; 82R
44 - 110 185/60R15 84
195/55R15 85 11A; 245
195/60R15 88 11A; 245
205/50R15 86 11A; 24J; 248
205/55R15 88 11A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 185/55R15 82 11A; 248; 26P ab
185/60R15 84 11A; 248; 26P e11*2007/46*0251*01;
185/65R15 88 11A; 248; 26P Limousine;
195/55R15 85 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74D;
27H 76Q; 82R
205/50R15 86 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
205/55R15 88 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 185/55R15 11A; 24J; 24M; 51G Frontantrieb;
195/50R15 82 11A; 24D; 24J; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74D;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 76Q; 82R
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 185/55R15 82 11A; 248; 26P ab
185/60R15 84 11A; 248; 26P e11*2007/46*0250*01;
185/65R15 88 11A; 248; 26P RAPID SPACEBACK;
195/55R15 85 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74D;
205/50R15 86 11A; 245; 248; 26B; 76Q; 82R
26N; 27H
205/55R15 88 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
185/60R15 84 11A; 24M; 51J Frontantrieb;
195/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M 74D; 76Q; 82R
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15 11A; 24J; 24M; 51G Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
185/60R15 84 11A; 24J; 24M; 51J Nicht Scout;
195/50R15 82 11A; 24D; 24J; 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74D;
76Q; 82R
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 66 175/60R15 81 nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*..
44 - 81 185/60R15 84 11A; 248; 26B; 27H e11*2007/46*0013*20;
195/55R15 85 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e11*2001/116*0291*43;
205/50R15 86 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
27F Schräghecklimousine;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R15 88 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74D;
225/50R15 91 11A; 241; 244; 246; 76Q; 82R
26B; 26N; 27F
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 185/60R15 11A; 24J; 24M; 51G Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
195/50R15 82 11A; 24D; 24J; 5DK e11*2007/46*0013*19;
195/55R15 85 11A; 24D; 24J bis
205/50R15 86 11A; 24D; 24J e11*2001/116*0291*42;
44 - 132 185/55R15 11A; 24J; 24M; 51G; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
132 185/60R15 88 11A; 24J; 24M; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q; 82R
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 11A; 24D; 24J; 5DK Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
195/55R15 85 11A; 22M; 24D; 24J Kombi; bis
205/50R15 86 11A; 22M; 22P; 24D; e11*2007/46*0013*19;
24J bis
44 - 132 185/55R15 11A; 24J; 24M; 51G e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76Q; 82R
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 11A; 22F; 24C; 24D; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 51G Fz; Kombi; Limousine;
e11*95/54*0066*..
205/60R15 11A; 22F; 24C; 24D; Allradantrieb;
51G Frontantrieb;
225/55R15-92 11A; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
686 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
82R
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 35 I; 53 I
120 Nm für Typ : 5Z; 6R; 9N
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 185/55R15 82 11A; 24J; 24M nicht FOX Cross;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
82R
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 5DK Nur CrossPolo;
185/60R15 84 11A; 21P; 22I Schrägheck;
195/50R15 82 11A; 21N; 21P; 22H; Frontantrieb;
22I; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K;
22I 721; 725; 73C; 74D;
205/50R15 86 11A; 21B; 21N; 22H; 76Q; 82R
22I
205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H;
22I
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82 11A; 21P; 248; 5DK Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 185/60R15 84 11A; 21P; 248 Schrägheck;
195/50R15 82 11A; 21N; 21P; 22H; Frontantrieb;
248; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K;
248 721; 725; 73C; 74D;
205/50R15 86 11A; 21B; 21N; 22H; 76Q; 82R; 82S
24J; 248
205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H;
24J; 248
110 - 132 185/60R15 84 11A; 21P; 248; 52J
M+S
195/50R15 82 11A; 21N; 21P; 22H;
M+S 248; 5DK; 52J
195/55R15 85H 11A; 21N; 21P; 22H;
M+S 248; 52J
205/50R15 86 11A; 21B; 21N; 22H;
24J; 248; 52J
205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H;
24J; 248; 52J
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664/1 85 - 118 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; nur FAHRWERK II
51G lt.ABE;
85 - 140 185/55R15 11A; 22B; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74D;
51G 82R
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657 128 195/55R15 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74D;
82R
35 I E657/1 128 195/55R15 11A; 21B; 22B; 24J; bis Nachtrag 4;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74D;
82R
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 185/60R15 51G; 52J Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q; 76Z; 82R; 915;
SC4
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312x25mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.10.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA