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							Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 17.10.2016
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
100557129           PCD 5x100                ohne                        57,1                    600     1950    06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R15 85            12R; 51J                   2-türig; 4-türig;
                                         185/60R15               12T; 51G; 51J              Frontantrieb;
                                         195/55R15 85            12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15 88            12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                         205/50R15 86            12A                        725; 729; 73C; 74D;
                                         205/55R15 88            12A                        76Q; 82R; 82S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15               51G                        nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15               11A; 21B; 22B; 24J;        e1*98/14*0042*13;
                                                                 24M; 51G                   Allradantrieb;
                                               205/60R15         11A; 21B; 22B; 24J;        Frontantrieb;
                                                                 24M; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 22F;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24C; 24D; 686              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            76Q; 82R
8L             e1*98/14*0042*..        66 - 110 185/65R15        51G; 662                   ab e1*98/14*0042*14;
                                       66 - 132 195/65R15        11A; 24M; 51G              Allradantrieb;
                                                205/60R15 91     11A; 22F; 24J; 24M         Frontantrieb;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74D; 76Q; 82R

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 77 175/65R15 84                                Schrägheck;
6JN          e9*2007/46*0001*..      44 - 132 185/60R15         11A; 24M; 51G            Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88      11A; 21P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76Q; 82R
6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 77 175/60R15 81       5DV                      Kombi; Frontantrieb;
                                     44 - 103 175/60R15 81W     5DV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R15 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/55R15 82                               721; 725; 729; 73C;
                                              195/50R15 82      11A; 245                 74D; 76Q; 82R
                                     44 - 110 185/60R15 84
                                              195/55R15 85      11A; 245
                                              195/60R15 88      11A; 245
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 248
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      185/55R15 82      11A; 248; 26P            ab
                                              185/60R15 84      11A; 248; 26P            e11*2007/46*0251*01;
                                              185/65R15 88      11A; 248; 26P            Limousine;
                                              195/55R15 85      11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88      11A; 245; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                27H                      76Q; 82R
                                              205/50R15 86      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H
                                              205/55R15 88      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63         185/55R15         11A; 24J; 24M; 51G       Frontantrieb;
                                              195/50R15 82      11A; 24D; 24J; 5DK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85      11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J            721; 725; 73C; 74D;
                                              205/55R15 88      11A; 24D; 24J            76Q; 82R
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       185/55R15 82     11A; 248; 26P            ab
                                               185/60R15 84     11A; 248; 26P            e11*2007/46*0250*01;
                                               185/65R15 88     11A; 248; 26P            RAPID SPACEBACK;
                                               195/55R15 85     11A; 245; 248; 26B;      Limousine;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88     11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                27H                      721; 725; 73C; 74D;
                                               205/50R15 86     11A; 245; 248; 26B;      76Q; 82R
                                                                26N; 27H
                                               205/55R15 88     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 185/55R15            11A; 24M; 51G; 52J       Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     11A; 24M; 51J            Frontantrieb;
                                               195/50R15 86     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M            721; 725; 729; 73C;
                                               205/55R15 88     11A; 22I; 24J; 24M       74D; 76Q; 82R
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   185/55R15        11A; 24J; 24M; 51G       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     11A; 24J; 24M; 51J       Nicht Scout;
                                               195/50R15 82     11A; 24D; 24J; 5DK       Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76Q; 82R
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 66   175/60R15 81                              nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                     44 - 81   185/60R15 84     11A; 248; 26B; 27H       e11*2007/46*0013*20;
                                               195/55R15 85     11A; 245; 248; 26P;      ab
                                                                27H                      e11*2001/116*0291*43;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 248; 26B;      Kombilimousine;
                                                                27F                      Schräghecklimousine;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R15 88     11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                27F                      721; 725; 73C; 74D;
                                               225/50R15 91     11A; 241; 244; 246;      76Q; 82R
                                                                26B; 26N; 27F
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   185/60R15        11A; 24J; 24M; 51G       Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/50R15 82      11A; 24D; 24J; 5DK       e11*2007/46*0013*19;
                                              195/55R15 85      11A; 24D; 24J            bis
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J            e11*2001/116*0291*42;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24J; 24M; 51G;      Frontantrieb;
                                                                52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     132       185/60R15 88     11A; 24J; 24M; 52J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76Q; 82R
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82          11A; 24D; 24J; 5DK      Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                                195/55R15 85     11A; 22M; 24D; 24J      Kombi; bis
                                                205/50R15 86     11A; 22M; 22P; 24D;     e11*2007/46*0013*19;
                                                                 24J                     bis
                                      44 - 132 185/55R15         11A; 24J; 24M; 51G      e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76Q; 82R

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15            11A; 22F; 24C; 24D;     nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                              51G                     Fz; Kombi; Limousine;
               e11*95/54*0066*..
                                                205/60R15        11A; 22F; 24C; 24D;     Allradantrieb;
                                                                 51G                     Frontantrieb;
                                                225/55R15-92     11A; 22F; 24C; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 686                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         82R

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 35 I; 53 I
                                            120 Nm für Typ : 5Z; 6R; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..      40 - 55   185/55R15 82     11A; 24J; 24M           nicht FOX Cross;
                                                195/50R15 82     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15 85     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/50R15 86     11A; 22I; 24C; 24D      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         82R

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..      51 - 81   185/55R15 82     11A; 21P; 22I; 5DK      Nur CrossPolo;
                                                185/60R15 84     11A; 21P; 22I           Schrägheck;
                                                195/50R15 82     11A; 21N; 21P; 22H;     Frontantrieb;
                                                                 22I; 5DK                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15 85     11A; 21N; 21P; 22H;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22I                     721; 725; 73C; 74D;
                                                205/50R15 86     11A; 21B; 21N; 22H;     76Q; 82R
                                                                 22I
                                                205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                 22I
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82         11A; 21P; 248; 5DK       Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            185/60R15 84         11A; 21P; 248            Schrägheck;
                                           195/50R15 82         11A; 21N; 21P; 22H;      Frontantrieb;
                                                                248; 5DK                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85      11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                248                      721; 725; 73C; 74D;
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 21N; 22H;      76Q; 82R; 82S
                                                                24J; 248
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248
                                    110 - 132 185/60R15 84      11A; 21P; 248; 52J
                                              M+S
                                              195/50R15 82      11A; 21N; 21P; 22H;
                                              M+S               248; 5DK; 52J
                                              195/55R15 85H     11A; 21N; 21P; 22H;
                                              M+S               248; 52J
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248; 52J
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664/1           85 - 118 195/50R15                11A; 22B; 24J; 24M;      nur FAHRWERK II
                                                                51G                      lt.ABE;
                                    85 - 140 185/55R15          11A; 22B; 24M; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15         11A; 22B; 24D; 24J;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                51G                      82R

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657             128             195/55R15         11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15         11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                51G                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         82R
35 I           E657/1               128       195/55R15         11A; 21B; 22B; 24J;      bis Nachtrag 4;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15         11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                51G                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         82R

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15         51G; 52J                 Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76Q; 76Z; 82R; 915;
                                                                                         SC4
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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      3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
      eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 270                   VA
             26P                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
						
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