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							Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
100557142           PE2X                     ohne                       57,1                    565     2100    12/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 215/45R17 87           11A; 24M                   nur bis
               e1*98/14*0042*..                                                            e1*98/14*0042*13;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74D
8L             e1*98/14*0042*..        66 - 132 215/45R17 87                               ab e1*98/14*0042*14;
                                                225/45R17       51Y                        Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77 195/40R17 81     5DV                        Kombi; Frontantrieb;
                                       44 - 110 195/45R17 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                205/45R17 84                               729; 73C; 74D
                                                215/35R17 83
                                                215/40R17 87
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW         Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..    44 - 77    205/40R17 80     5DA; 51J                 Nicht Fz mit
6JN          e9*2007/46*0001*..     44 - 110   205/40R17 84     51J                      "SeatSport"Bremse;
                                    44 - 132   215/40R17        51G                      Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 132 205/40R17            51G                      IBIZA; CORDOBA;
                                                                                         Nicht
               e9*98/14*0041*..                                                          Fz mit
                                                                                         "SeatSport"Bremse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 215/45R17 87                                     Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92       195/40R17 81     5DV                      ab
                                               195/45R17 85                              e11*2007/46*0251*01;
                                               205/40R17 84                              Limousine;
                                               205/45R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 83     11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R17 83     11A; 26P                 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63          195/40R17 81     5DV; 51J                 Frontantrieb;
                                               205/40R17 80     5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/40R17 84                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/35R17 83     11A; 24M; 5DW            73C; 74D
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       195/40R17 81     5DV                      ab
                                               195/45R17 85                              e11*2007/46*0250*01;
                                               205/40R17 84                              RAPID SPACEBACK;
                                               205/45R17 84                              Limousine;
                                               215/35R17 83     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83     11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84                                  Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               215/35R17 83     5DW                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     5DV; 51J                 Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                     44 - 132 205/40R17 84      11A; 24M                 Kombi; bis
                                                                                         e11*2007/46*0013*19;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     5DV; 51J                 Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                              205/40R17 80      11A; 24M; 5DA            e11*2007/46*0013*19;
                                     44 - 132 205/40R17 84      11A; 24M                 bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
5J             e11*2001/116*0291*.. 47 - 77    195/40R17 81     5DV; 51J                 Roomster, Praktik;
                                               205/40R17 80     5DA                      Nicht Scout;
                                               205/40R17 84                              Frontantrieb;
                                               215/35R17 83     11A; 24M; 5DW            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 81   195/40R17 81                              nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R17 81     11A; 26P                 e11*2007/46*0013*20;
                                               205/40R17 84                              ab
                                               215/40R17 83     11A; 26P                 e11*2001/116*0291*43;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87         11A; 367                 nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                      44 - 132 215/45R17 87W 11A; 367                    Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..      40 - 55   205/40R17 80                             nicht FOX Cross;
                                                215/35R17 79    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92       215/45R17 87                             BORA(Limousine);
                                                                                         GOLF
               e1*96/79*0071*..,      50 - 125 215/45R17 87W                             VARIANT; BORA
                                                                                         VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87                                GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,                                                         Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                                         12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                                                          73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 215/45R17 87                                   Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103     205/40R17 84                              Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..   44 - 162     215/40R17 87                              Schrägheck;
                                  110 - 162    205/40R17 84     52J                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 81   205/40R17 84                              Nur CrossPolo;
                                               215/40R17 87                              Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77     195/40R17 81      5DV; 51J                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..               205/40R17 80      11A; 24M; 5DA            Polo-Cross;
                                     40 - 110 205/40R17 84      11A; 24M                 Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..   132       205/40R17 84     11A; 24K                 nur Polo GTI "Cup
                                                                                         Edition";
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51Y) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen und die Einpresstiefe des serienmäßigen Rades
     größer ist als die Einpresstiefe des Sonderrades oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 335             y = 370                   VA
             26B                      x = 385             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
Gutachten 366-0432-13-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49844
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CH7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 270                   VA
             26P                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
						
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