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							Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
5112B25666          PCD 112                 Ø66.6 Ø57.1                 57,1    Kunststoff     750     2280     02/16
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : 4B; 8H; 8V; 4F1; 8E; 8U1; 4F
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                          Typ : 8U
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
                                          165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/40R18 86W 11A; 24J; 248; 26P;               Cabrio; Limousine;
                                                        27H; 5EM                         Allradantrieb;
                                          215/40R18 89  11A; 24J; 248; 26B;              Frontantrieb;
                                                        26N; 27H                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R18 89  11A; 24J; 248; 26B;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                        26N; 27H                         73C; 74D; 74P; 76O
                                          225/40R18 88W 11A; 241; 246; 248;
                                                        26B; 26N; 27H
                                          235/35R18 86W 11A; 24C; 244; 26B;
                                                        26J; 27F; 5EM
                                          245/35R18 88W 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                77 - 221 235/40R18 91   11A; 24C; 244; 26B;
                                                        26J; 27F
                                          245/40R18 93  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                206 - 221 205/40R18 86W 11A; 24J; 248; 26P;
                                                        27H; 5EM; 52J
                                          215/40R18 89  11A; 24J; 248; 26B;
                                                        26N; 27H; 52J
                                          215/45R18 89  11A; 24J; 248; 26B;
                                                        26N; 27H; 52J
                                          225/40R18 89  11A; 241; 246; 248;
                                                        26B; 26N; 27H
                                          235/35R18 90  11A; 24C; 244; 26B;
                                                        26J; 27F
                                          245/35R18 92  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91         11A; 21B; 22F; 24C;      Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     96 - 188 225/40R18 92      11A; 21B; 22F; 24J;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24M; 51J                 721; 729; 73C; 74D;
                                              235/40R18 95      11A; 21B; 22F; 24C;      74P
                                                                24D
8H             e1*2001/116*0177*..   253      235/40R18         11A; 21B; 22F; 24C;      Cabrio;
                                                                24D; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C;              ab
                                                        24M; 5FE; 51J                    e1*2001/116*0151*10;
                                          245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22F;          Kombi; Limousine;
                                                        24D; 5FE; 57F; 68T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                 75 - 188 225/40R18 92  11A; 21B; 22F; 24C;              12A; 51A; 573; 71K;
                                                        24M; 51J                         721; 729; 73C; 74D;
                                          235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24C;              74P
                                                        24D
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C;             nur bis
             e1*98/14*0151*..                            24M; 5FE; 51J                   e1*2001/116*0151*09;
                                           245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 5FE;             Kombi; Limousine;
                                                         57F; 68T                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 162 225/40R18 92  11A; 21B; 22F; 24C;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                         24M; 51J                        721; 729; 73C; 74D;
                                           235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24C;             74P
                                                         24D
                                           255/35R18 90  11A; 22F; 24D; 5GA;
                                                         57F; 654; 68B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 24J;            nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..                             24M; 367; 52L                  Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97  11A; 21P; 22I; 24J;            Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..                          24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
4F1          e13*2007/46*1080*..            245/45R18 96  11A; 21B; 22I; 24J;            12A; 51A; 573; 71K;
                                                          24M                            721; 729; 73C; 74D;
                                            255/45R18 99  11A; 21B; 22B; 24J;            74P; 76O
                                                          24M; 54A
                                  155 - 257 245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                          24M; 5HA
4F           e1*2001/116*0254*..  320       235/45R18 98  11A; 21P; 22H; 22P;            Nur AUDI S6;
                                                          24M; 51G; 52J                  Allradantrieb;
                                                                                         Limousine u. Kombi;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                         76Z
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22F; 24D; 24J;           Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..                         5GG                           Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18      11A; 21P; 22F; 24C;           Allradantrieb; Nicht
                                                                24D; 51G                 Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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                                                                                                     Seite: 4 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 235/45R18 94          Ohne                      erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..                                Radhausverbreiterung;     Anzugsmoment
                                                                11A; 245; 248; 26P; 27I   165 Nm;
                                                                                          Kombilimousine;
                                              235/45R18 94      Mit                       Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                Serie; 11A; 26P; 27I
                                              235/50R18 97      Mit                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Serie; 11A; 245; 248;     73C; 74A; 74P; 740;
                                                                26B; 26N; 27B; 27F
                                              235/50R18 97      Ohne                      76O
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 26N; 27B; 27F
                                              245/45R18 96      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              245/45R18 96      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 26P; 27I
                                              255/45R18 99      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 245; 248;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H
                                              255/45R18 99      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 253    235/40R18               11A; 21B; 22F; 24C;       Cabrio;
                                                                24D; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 200 Nm
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RS Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 225/50R18             11A; 26B; 27B; 52J       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/50R18 97      11A; 248; 26B; 27B       200 Nm; Kombi;
                                              245/45R18 96      11A; 26B; 27B            Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 740;
                                                                                         76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 225/45R18 95          11A; 21P; 248            Allradantrieb;
             e1*2007/46*0435*..           235/40R18 95          11A; 21P; 24M; 245;      Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 97      11A; 21B; 244; 245;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                247; 270                 721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 3U
                                          140 Nm für Typ : 3T
Verkaufsbezeichnung:     SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3U           e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/40R18 92            11A; 22F; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 142 225/40R18 92W           11A; 22F; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                        245/35R18 88W           11A; 22F; 24D; 57F;      73C; 74D; 74P
                                                                68T
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 215/45R18 93     11A; 246; 248; 26P;          ab
                                                            27P                          e11*2001/116*0326*32;
                                              225/45R18 91W 11A; 24J; 248; 26B;          Kombi; Limousine;
                                                            27P                          Allradantrieb;
                                              235/45R18 94  11A; 24J; 244; 26B;          Frontantrieb;
                                                            26N; 27H; 27P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93  11A; 242; 244; 245;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            26B; 26N; 27H; 27P           73C; 74D; 74P; 76O
                                              245/45R18 96  11A; 242; 244; 245;
                                                            26B; 26N; 27H; 27P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 13; 3BG; 3C; 3d; 3D; 5N
                                          140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/45R18 95         11A; 245; 26P; 27F       VW Passat Alltrack
                                           235/45R18 94         11A; 245; 26B; 27F       (B8) ab Mj.2014;
                                           245/40R18 93         11A; 245; 26B; 26N;      Allradantrieb;
                                                                27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 245; 26B; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27F                      73C; 74D; 74P; 76O
3C             e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R18 91W     11A; 22L; 245; 248;      Nur Passat Alltrack
               e1*2007/46*0502*..,                              26P; 27I                 (Cross); bis
               e1*2007/46*0547*..             225/45R18 95      11A; 22L; 245; 248;      e1*2001/116*0307*40;
                                                                26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90W     11A; 22L; 24J; 248;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                26B; 27B                 721; 729; 73C; 74D;
                                              235/40R18 91W     11A; 22L; 24J; 248;      74P
                                                                26B; 27B
                                              245/35R18 92      11A; 22L; 24J; 244;
                                                                26B; 27B; 27H
                                              245/40R18 93      11A; 22L; 24J; 244;
                                                                26B; 27B; 27H
3C             e1*2001/116*0307*..   88 - 206 225/45R18 95      11A; 24J; 248; 26P;      ab
                                                                27F                      e1*2001/116*0307*37;
                                              235/45R18 94      11A; 24J; 244; 247;      VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                26B; 27F                 2014; nicht Passat
                                              245/40R18 93Y     11A; 241; 244; 246;      Alltrack; Kombi;
                                                                247; 26B; 26N; 27F       Stufenheck;
                                              245/45R18 96      11A; 241; 244; 246;      Allradantrieb;
                                                                247; 26B; 26N; 27F       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 76O
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Coupe; Frontantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R18 88W 11A; 22I; 24D; 24J      12A; 51A; 71K; 721;
                                 90 - 195 225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 73C; 74D; 74P; 76O
                                          235/40R18 91  11A; 22I; 24J; 24M
                                          245/35R18 88Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                          245/40R18 93  11A; 22B; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/45R18 94     11A; 22I; 24J; 24M; 51J bis
               e1*2007/46*0487*..                                                   e1*2001/116*0450*23;
                                              235/50R18 97  11A; 21P; 22B; 22H;     Allradantrieb;
                                                            24D; 24J                Frontantrieb;
                                              245/45R18 96  11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 22H;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                            22P; 24C; 24D           73C; 74D; 74P
                                              255/45R18 99  11A; 21P; 22B; 22H;
                                                            24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3BG          e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0157*..                            24C; 24M; 5FE                   12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/35R18 88W nicht Allradantrieb; 11A;       721; 73C; 74D; 74P
                                                         22B; 22F; 24D; 5FE;
                                                         57F; 68T
                                  74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                         24C; 24M; 5FE
                                           225/40R18 92  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                         24C; 24M
                                           245/35R18 88Y nicht Allradantrieb; 11A;
                                                         22B; 22F; 24D; 5FE;
                                                         57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 331 235/50R18        11A; 22B; 24J; 24M;          nur Fz bis 250km/h;
               e1*2007/46*0452*..                           51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,           255/45R18 103 11A; 22B; 24J; 24M;          12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                             531                          71K; 721; 729; 73C;
                                              255/45R18 99  11A; 22B; 24J; 24M;          74D; 74P; 75I; 76T
                                                            5JK; 531
                                      177     245/45R18 96  11A; 24J; 5IE

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7N           e1*2007/46*0401*.., 85 - 162 225/45R18 95          11A; 21P; 248            Allradantrieb;
             e1*2007/46*0434*..           235/40R18 95          11A; 21P; 24M; 245;      Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 97      11A; 21B; 244; 245;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                247; 270                 721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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      Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
      am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
531) Diese Reifengröße ist an Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h
     nicht zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                   VA
             26B                      x = 400             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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                                                                                                    Seite: 16 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0590*..
       Handelsbez.:    RS Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27P                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 230                   HA
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0063-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 31.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 300                   VA
             26P                      x = 370             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 400       y = 300             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 400            30                 HA
						
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