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							Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 EH2+          Einpreßtiefe (mm)     : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
5112B47571          PCD 5x112               ohne                       57,1                   780     2280    06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M;              Cabrio; Frontantrieb;
                                                        24J; 24M; 5FE                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        24J; 24M; 5FE                    723; 73C; 74D
                                          235/35R19 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                        24J; 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W                                   Cabrio; Limousine;
                                206 - 221 225/35R19 88Y                                  Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W      11A; 22L; 24J; 24M;         Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                             5FE                         Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..          235/35R19 87W      11A; 21B; 22L; 22Q;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24J; 24M; 5ET               12A; 51A; 573; 71C;
                                      66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M;         71K; 723; 73C; 74D
                                                             5FE
                                      66 - 195 235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                             24J; 24M
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                            Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA                             Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..           255/35R19     51G                            Allradantrieb; Nicht
                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200         235/35R19 87      52J                      bis
                                             245/35R19 89      11A; 22M; 22P; 52J       e1*2001/116*0369*16;
                                             255/35R19 92      11A; 22M; 22P; 24J;      Cabrio; Coupe;
                                                               24M; 52J                 Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D; 76T;
                                                                                        76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91                              bis
               e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93      11A; 22M; 22P            e1*2001/116*0369*16;
                                             255/35R19 92      11A; 22M; 22P; 24J;      Cabrio; Coupe;
                                                               24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D; 76T

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89                                 ab
                                           235/35R19 91                                 e1*2001/116*0369*17;
                                           235/40R19 92 11A; 26P                        Cabrio; Coupe;
                                           245/35R19 89 11A; 26P                        Allradantrieb;
                                           255/30R19 91                                 Frontantrieb;
                                           255/35R19 92 11A; 26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SEAT
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE                              Altea 4 Freetrack;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE                              Altea Freetrack;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D
5PN            e9*2007/46*0012*..    63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;         Nicht Altea Freetrack;
                                                            24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE                             Altea 4 Freetrack;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 147 225/35R19 88W 5FE                         Altea Freetrack;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;         Nicht Altea Freetrack;
                                                            24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 225/35R19 88     11A; 21P; 22P; 24J;      Schrägheck;
                                                               24M                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D
1P             e9*2001/116*0052*..   177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J;        Leon Cupra; Leon
                                                             24M                        Cupra R; Frontantrieb;
                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                        11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                        71C; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74D

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE            Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                     55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 5FE          Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D
5E             e11*2007/46*0243*..   63 - 169 215/35R19 85Y 5EG                         ab
                                                                                        e11*2007/46*0243*01;
                                                                                        nicht Octavia Scout;
                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,4 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;         Nur Golf 5; nur bis
                                                            24M                         e1*2001/116*0242*24;
                                     55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J;         Allradantrieb;
                                                            24M                         Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG                nur Golf 7; ab
1 KM         e1*2007/46*0492*..                                                         e1*2007/46*0623*01;
1K           e1*2007/46*0490*..                                                         ab
                                                                                        e1*2007/46*0490*05;
                                                                                        nicht Golf Alltrack;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                        se;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;               nur Golf 7; ab
1 KM         e1*2007/46*0492*..                        5EG                              e1*2007/46*0623*01;
1K           e1*2007/46*0490*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;              ab
                                                       5EG                              e1*2007/46*0490*05;
                                                                                        nicht Golf Alltrack;
                                     63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H;         Allradantrieb;
                                                            5EG                         Frontantrieb;
                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;  nur Golf 7; ab
                                                       5EG                 e1*2007/46*0627*01;
                                63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
                                                       5EG                 Allradantrieb;
                                63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Frontantrieb;
                                                       5EG                 Mehrlenkerhinterachse;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           723; 73C; 74D
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG   nur Golf 7; ab
                                                                           e1*2007/46*0627*01;
                                                                           nicht Golf Alltrack;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           Verbundlenkerhinterach
                                                                           se;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88         11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                               24M; 5FE                 bis
                                                                                        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H;          Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                          22L; 24J; 244; 5FE           e1*2001/116*0304*14;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 225/35R19 88     11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                               5FE                      e1*2001/116*0304*21;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88     11A; 21P; 22P; 24J;          Nicht CrossGolf; Nur
                                                           24M; 5FE                     Golf Plus; Nur bis
                                    55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;          e1*2001/116*0304*13;
                                                           24M; 5FE                     Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 11.02.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350             y = 290                  VA
             26P                     x = 330             y = 240                  VA
             27U                      y = 40             y = 140                  HA
             27V                      y = 40             y = 140                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290            8                VA
             26J                   x = 350       y = 290           30                VA
             27H                   x = 280       y = 350            8                HA
             27F                   x = 280       y = 350           21                HA
						
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