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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT2
Typ                               GT2-8018
Radgröße                          8,0Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X5           GT2-8018 X5 / Ø64,0 / Ø57,1            5/100/57,1          38          630    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50508
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT2-8018 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A1, -/Sportback    63-136        205/40R18   R37                                 A12 A14 A19
8X                      63-141        215/35R18   T80 T84                             A58 F23 Flh
e1*2007/46*0414*..;     63-141        225/35R18                                       V18 S02
e1*2007/46*0509*..
Seat Ibiza / Cordoba    44-132        215/35R18   G01 K1c K27 K2a K2b K45 K46 K90     A01 A12 A14
6L                                                T80 T84                             A19 B01 Flh
e9*98/14*0041*..,                                                                     Sth S02
e9*2001/116*0041*..
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        215/35R18   K1c K2b K44 K46 T80 T84             A01 A12 A14
6J, 6JN                                                                               A19 Car Flh
e9*2001/116*0067*..,                                                                  S02
e9*2007/46*0001*..
- incl. Facelift 2012
Seat Ibiza Cupra        132           215/35R18   K1c K2b K44 K46 T84                 A01 A12 A14
6J                                                                                    A19 B91 Flh
e9*2001/116*0067*..                                                                   S02
Seat Toledo             55-90         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84             A01 A12 A14
NH                                                                                    A19 A58 Lim
e11*2007/46*0251*..                                                                   S02
Skoda Fabia             44-81         215/35R18   K1a K1b K2b T84                     A01 A12 A14
5J                                                                                    A19 A58 Car
e11*2001/116*                                                                         Flh S02
0291*43-..;
e11*2007/46*
0013*20-..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Praktik           51-66         205/35R18   K1a K2b K44 K46 R70 T81             A01 A12 A14
5J                      51-66         215/35R18   G10 G11 K1c K2c K44 K46 T80 T84     A19 A58 S02
N083;
e11*2007/46*0013*..
Skoda Rapid             55-90         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84             A01 A12 A14
NH                                                                                    A19 A58 Lim
e11*2007/46*0250*..;                                                                  S02
e11*2007/46*0249*..
Skoda Rapid Space-      55-90         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84             A01 A12 A14
back                                                                                  A19 A58 Flh
NH                                                                                    S02
e11*2007/46*0250*..
Skoda Roomster          47-77         205/35R18   K1a K2b K44 K46 R70 T81             A01 A12 A14
5J                      47-77         215/35R18   G10 G11 K1c K2c K44 K46 T80 T84     A19 A58 Npf
e11*2001/116*0291*;                                                                   S02
e11*2007/46*0013*..
Skoda Roomster          55-77         215/35R18   G11 K2b K44 K46 T84                 A01 A12 A14
Scout                   63            205/35R18   K2b K44 K46 T81                     A19 A58 KMV
5J                                                                                    S02
e11*2001/116*0291*;
e11*2007/46*0013*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Polo           51-81         215/35R18    T80 T84                               A12 A14 A19
6R                                                                                       Flh KMV S02
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
VW Fox                  40-55         205/35R18    K1c K2b K44 K46 R70 T81               A01 A12 A14
5Z                      40-55         215/35R18    G01 K1c K2b K44 K45 K46               A19 Flh Npf
e1*2001/116*0301*..                                                                      S02
VW Polo                 44-110        215/35R18    K1b K2b K8g T80 T84                   A01 A12 A14
6R                                                                                       A19 Flh Npf
e1*2001/116*0510*..                                                                      S02
e1*2007/46*0486*..
- incl. Facelift 2014
VW Polo                 40-110        205/35R18    K1a K2b R70                           A01 A12 A14
9N                      40-110        215/35R18    G01 K1a K2b K44 K46 K90 T80 T84       A19 Flh Npf
e1*98/14*0174*..,                                                                        Sth S02
e1*2001/116*0174*..
VW Polo GTI             132, 141      215/35R18    K1b K2b K8g T84                       A01 A12 A14
6R                                                                                       A19 Flh Npf
e1*2001/116*0510*..                                                                      S02
- incl. Facelift 2014
VW Polo WRC             162           215/35R18    K1b K2b K8g T84                       A01 A12 A14
6R                                                                                       A19 Flh Npf
e1*2001/116*0510*..                                                                      S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B91     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7
G11      Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung),
so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 6 von 7
K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55094515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7
         Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

Nr. 12   245/35R18     255/35R18
Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18     275/45R18
Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18     285/45R18
Nr. 19   255/55R18     285/50R18
Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Januar 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Januar 2016




Coen

BW/CC                                                                                  00241237.DOC




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