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							            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
            Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
            31B 57.1            F555 31B                Ø66.6 - Ø57.1               57,1     Kunststoff     695     2135    01/10
            31B 57.1            F555 31B                Ø66.6 - Ø57.1               57,1     Kunststoff     710     2100    01/10
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8V
                                                      140 Nm für Typ : 8U; 8U1
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 245/30R20 86W 11A; 241; 244; 246;                Cabrio; Limousine;
§22 50915




                                                                    26B; 26N; 27F; 5EM                 Allradantrieb;
                                             206 - 221 245/30R20 90 11A; 241; 244; 246;                Frontantrieb;
                                                                    26B; 26N; 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
             4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P; 22I                    Nur Allroad Quattro;
                           e13*2007/46*1080*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
             4F1           e13*2007/46*1080*..                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             4F            e1*2001/116*0254*..    320     265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22H;            Nur AUDI S6;
                                                                        22Q; 24J; 24M; 5HI;            Allradantrieb;
                                                                        54A
                                                                                                       Limousine u. Kombi;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             4F            e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22H; 24D;             Limousine u. Kombi;
                           e13*2007/46*1080*..                         24J; 5GA                        Front- u.
             4F1           e13*2007/46*1080*..           255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24C;             Allradantrieb; Nicht
                                                                            24D; 5GM                   Allroad Quattro;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y 11A; 24J; 24M; 5HR               Nicht für Fz. m.
                                             154 - 331 255/35R20 97Y 11A; 21B; 24J; 24M;              Keramikbremse; nicht
                                                                     51J                              für gepanzerte Fz;
                                                       275/35R20     11A; 21B; 22I; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24D; 51G                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 75I

            Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
            8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 235/35R20 92          Mit                       Kombilimousine;
            8U1          e13*2007/46*1163*..                                Radhausverbreiterung      Allradantrieb;
                                                                            Serie
                                                          235/35R20 92      Ohne                      Frontantrieb;
                                                                            Radhausverbreiterung;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            11A; 245
                                                          245/35R20 91      Mit                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            Radhausverbreiterung      73C; 74A; 74P
                                                                            Serie; 11A; 26P; 27I
                                                          245/35R20 91      Ohne
                                                                            Radhausverbreiterung;
                                                                            11A; 245; 248; 26P; 27I

            Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
§22 50915




            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
            8J           e1*2001/116*0369*.. 200 - 250 245/30R20 90         11A; 21P; 22H; 22L;       bis
                                                                            22Q; 24J; 24M             e1*2001/116*0369*16;
                                                          255/30R20 92      11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Coupe;
                                                                            22Q; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
            8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90      11A; 21P; 22H; 22L;       bis
                           e1*2001/116*0374*..                              22Q; 24J; 24M             e1*2001/116*0369*16;
                                                          255/30R20 92      11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Coupe;
                                                                            22Q; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
            8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B;               ab
                                                                    26J; 27H; 27V                     e1*2001/116*0369*17;
                                                       255/30R20 92 11A; 241; 244; 246;               Cabrio; Coupe;
                                                                    26B; 26J; 27F; 27V                Allradantrieb;
                                                       265/30R20 94 11A; 241; 244; 246;               Frontantrieb;
                                                                    247; 26B; 26J; 27F;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27V
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
            Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
            5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;              Altea 4 Freetrack;
                                                                    24C; 24D; 5GA                    Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
            5PN            e9*2007/46*0012*..    77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;          Altea Freetrack;
                                                                        24C; 24D; 5GA                Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;             Altea 4 Freetrack;
                                                                     24C; 24D; 5GA                   Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
§22 50915




            5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;          Altea Freetrack;
                                                                        24C; 24D; 5GA                Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
            Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
            3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 140 235/35R20 92     11A; 246; 248; 26P;          ab
                                                                        27P                          e11*2001/116*0326*32;
                                                          245/35R20 91W 11A; 24J; 248; 26B;          Kombi; Limousine;
                                                                        26N; 27H; 27P                Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 221 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246;               nur Golf 7; ab
            1K           e1*2007/46*0490*..                        247; 26B; 26J; 27F;               e1*2007/46*0490*05;
                                                                   54F; 56G                          nicht Golf Alltrack;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 221 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246;               nur Golf 7; ab
                                                                   247; 26B; 26J; 27F;               e1*2007/46*0623*01;
                                                                   54F; 56G                          nicht Golf Alltrack;
                                                                                                     e-Golf;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
§22 50915




                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
            AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 221 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
                                                                   247; 26B; 26J; 27F; e1*2007/46*0627*01;
                                                                   54F; 56G            Golf Sportsvan; nicht
                                                                                       Golf Alltrack;
                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L;             Nur Golf Plus 6; Ab
                         e1*2007/46*0491*..                          24C; 244; 247; 5FE;             e1*2001/116*0304*14;
                                                                     56G
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
            16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88           11A; 24J; 24M; 26B;      Beetle (Schrägheck);
                                                                            26N; 27B; 27H; 56G       Beetle Cabrio;
                                                          235/35R20 88      11A; 24J; 24M; 26B;      Frontantrieb;
                                                                            26N; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/30R20 90      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            26B; 26J; 27B; 27H       729; 73C; 74A; 74P
                                                          255/30R20 92      11A; 244; 247; 27B;
                                                                            27F; 57F; 67V
                                                          265/30R20 94      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                            57F; 67J

            Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95         11A; 245; 26B; 26N;      VW Passat Alltrack
                                                                            27F                      (B8) ab Mj.2014;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
            3C             e1*2001/116*0307*..    88 - 206 245/35R20 95     11A; 24J; 24M; 26B;      ab
                                                                            26N; 27F                 e1*2001/116*0307*37;
                                                                                                     VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                                     2014; nicht Passat
§22 50915




                                                                                                     Alltrack; Kombi;
                                                                                                     Stufenheck;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91         11A; 22I; 24J; 24M       bis
                         e1*2007/46*0487*..            255/35R20 93         11A; 21P; 22B; 24D;      e1*2001/116*0450*23;
                                                                            24J                      Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97         11A; 24J; 24M; 5IM       nicht V10 Diesel;
                           e1*2007/46*0452*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
            3D             e1*2001/116*0189*..,                                                      12A; 51A; 533; 573;
                           e1*98/14*0189*..                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 74P; 75I; 76S

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 50915




            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                 herzustellen.
            22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                   Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                   der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                   herzustellen.
            22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
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                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 50915




                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                   der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                 Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                 am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
            533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                 250 km/h nicht zulässig.
            54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                 berücksichtigen.
            54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                 unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                 Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                 Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                 dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
            56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                 erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§22 50915




                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1060kg.
            5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1120kg.
            5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1200kg.
            5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1260kg.
            5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1460kg.
            67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        235/35R20
                                Hinterachse:                        265/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                 Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
§22 50915




            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                 Zentrierringe verwendet werden.
            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
            76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                 mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
            QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
                 mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 13.07.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        8V
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0607*..
                    Handelsbez.:        AUDI A3, S3

                    Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26P                        x = 350             y = 250                VA
                          26B                        x = 400             y = 300                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26N                     x = 400       y = 400           8                VA
§22 50915




                          26J                     x = 400       y = 400          20                VA
                          27H                     x = 350       y = 350           8                HA
                          27F                     x = 350       y = 350          20                HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        8U
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0591*..
                    Handelsbez.:        AUDI Q3

                    Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 290             y = 390                VA
                          26P                        x = 240             y = 340                VA
                          27B                        x = 335             y = 400                HA
                          27I                        x = 285             y = 355                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          26J                      x = 290       y = 390           30              VA
                          26N                      x = 290       y = 390           10              VA
§22 50915




                          27F                      x = 335       y = 400           30              HA
                          27H                      x = 335       y = 400           10              HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        8J
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0369*..
                    Handelsbez.:        TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                    Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                          26B                         x = 350             y = 290               VA
                          26P                         x = 330             y = 240               VA
                          27U                          y = 40             y = 140               HA
                          27V                          y = 40             y = 140               HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          26N                      x = 350       y = 290            8              VA
                          26J                      x = 350       y = 290           30              VA
§22 50915




                          27H                      x = 280       y = 350            8              HA
                          27F                      x = 280       y = 350           21              HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         SKODA
                    Fahrzeugtyp:        3T
                    Genehm.Nr.:         e11*2001/116*0326*..
                    Handelsbez.:        SUPERB

                    Variante(n):        ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 310             y = 300                VA
                          26P                        x = 260             y = 250                VA
                          27P                        x = 300             y = 300                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26J                     x = 310       y = 300          23                VA
                          26N                     x = 310       y = 300           8                VA
                          27F                     x = 300       y = 300          23                HA
§22 50915




                          27H                     x = 300       y = 300           8                HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         VW
                    Fahrzeugtyp:        16
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0539*..
                    Handelsbez.:        JETTA, BEETLE

                    Variante(n):        Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 300             y = 350                VA
                          26P                        x = 250             y = 300                VA
                          27B                        x = 350             y = 300                HA
                          27I                        x = 300             y = 250                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          26J                      x = 300       y = 350          18,5             VA
                          26N                      x = 300       y = 350            8              VA
§22 50915




                          27F                      x = 350       y = 300          26,5             HA
                          27H                      x = 350       y = 300            8              HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         VW
                    Fahrzeugtyp:        3C
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0307*..
                    Handelsbez.:        PASSAT

                    Variante(n):

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26B                       x = 400             y = 300                 VA
                          26P                       x = 370             y = 250                 VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                          26J                     x = 400       y = 300         15                 VA
                          26N                     x = 400       y = 300          8                 VA
                          27F                     x = 300       y = 400         30                 HA
                          27H                     x = 300       y = 400          8                 HA
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