Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49740*05
Gerät: Sonderräder für Pkw
7,5 J x 18 H2
Typ: WF7580
§ 22 49740*05
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49740
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 49740*05
Die ABE-Nr. 49740*05 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 18 H2, Typ WF7580, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0084-14-MURD/N5 vom 20.03.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 23
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49740*05
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 20.03.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 28.03.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
VW4X WF7580/VW4X ohne 57,1 620 2010 02/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49740*05
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 51J Cabrio; Frontantrieb;
225/40R18 88W 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 215/40R18 89Y 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 92 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89W Sportback (4-türig);
225/35R18 87W nicht e-tron; 5ET inkl. S3; 2-türig;
77 - 228 225/35R18 87Y nicht e-tron Allradantrieb;
225/40R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 5EG Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 110 215/40R18 89 S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 225/40R18 88W 5FE türig;
66 - 147 215/40R18 89Y 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 195 225/40R18 92 721; 73C; 74D; 77E;
DEB
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/40R18 51G Nicht Altea Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/40R18 51G Nicht Altea Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 177 225/40R18 51G Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. Frontantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 Leon Cupra; Leon
§ 22 49740*05
1PN e9*2007/46*0013*.. Cupra R; Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 721; 73C; 74D;
77E; DEB
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/40R18 89 12A nicht Leon X-Perience;
195 - 221 225/35R18 87Y 12A nicht mit Brembo
225/40R18 88 12T Bremsanlage; Kombi; 3-
türig; 5-türig; Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 ab
e9*2007/46*0094*01;
205/45R18 86 nicht Leon X-Perience;
63 - 135 205/40R18 86W Kombi; 3-türig; 5-
205/45R18 86W türig; Allradantrieb;
215/40R18 89 Frontantrieb;
225/35R18 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 51G 12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 135 225/40R18 12K; 51G Leon X-Perience;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 75 - 147 225/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 77E
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 169 215/40R18 89 ab
e11*2007/46*0244*.. 215/40R18 89W e11*2007/46*0243*01;
225/40R18 51G ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
§ 22 49740*05
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 51J Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 215/40R18 89Y 51J e1*2007/46*0490*04;
225/40R18 51G ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E; DEB
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 51J Nur Golf R (6er); ab
225/40R18 51G e1*2001/116*0242*25;
Cabrio; Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
77E; DEB
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 215/40R18 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87Y 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 51G 729; 73C; 74D; 77E;
DEB
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/40R18 88W Nur Golf 5; nur bis
55 - 184 225/40R18 92 e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 77E;
DEB
§ 22 49740*05
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 51J Nur Golf 6; bis
225/40R18 51G e1*2007/46*0490*04;
ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; Golf VII
1K e1*2007/46*0490*.. 205/45R18 86 5EM Sportsvan; ab
225/40R18 51G e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; Golf VII
1K e1*2007/46*0490*.. 205/45R18 86 5EM Sportsvan; ab
63 - 221 225/40R18 51G e1*2007/46*0490*05;
135 - 221 205/40R18 86Y 5EM nicht Golf Alltrack;
228 205/40R18 M+S 5EM; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 51G; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0623*01;
225/40R18 51G nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
§ 22 49740*05
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0623*01;
63 - 221 225/40R18 51G nicht Golf Alltrack;
135 - 221 205/40R18 86Y 5EM e-Golf;
228 205/40R18 M+S 5EM; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 51G; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0627*01;
225/40R18 51G Golf VII Sportsvan;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
205/45R18 86 5EM e1*2007/46*0627*01;
63 - 221 225/40R18 51G Golf VII Sportsvan;
135 - 221 205/40R18 86Y 5EM nicht Golf Alltrack;
228 205/40R18 M+S 5EM; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 51G; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 5FE e1*2001/116*0304*21;
225/40R18 92 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 Nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 5FE bis
§ 22 49740*05
225/40R18 92 e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/40R18 88W 5FE Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 225/40R18 92 e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/40R18 89 Nur Jetta
225/35R18 87W (Stufenheck);
225/40R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
77E
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 147 225/40R18 Sportfahrwerk; 51G JETTA (Limousine);
GOLF (Variant); GOLF
6 (Variant);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R18 92W ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. 225/45R18 95 ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
§ 22 49740*05
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49740*05
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 20.03.2017
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
Vorderachse nicht zulässig
§ 22 49740*05