Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51003563 LK 100 Ø63.5 Ø 57.1 57,1 Kunststoff 650 2200 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 170 195/50R16 M+S 124 S1 Sportback;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 76U
8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R16 83 51J; 56G 2-türig; 4-türig;
60 - 141 195/50R16 51G Frontantrieb;
205/45R16 83W 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 12K; 51A; 71E; 723;
215/45R16 51G 729; 73C; 74A; 74P;
225/45R16 89 76U; 82S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0131*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 367 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 916
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. 225/45R16-89 11A; 24J; 24M e1*98/14*0042*13;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24D; Allradantrieb;
24J; 367; 57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; ADT
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/55R16 90 ab e1*98/14*0042*14;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 22F; 24D; 24J; Frontantrieb;
367; 57T 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
723; 73C; 74A; 74P;
ADT
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 132 205/55R16 91 Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.., 165 205/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
e1*98/14*0089*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 205/55R16 91 Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.., Frontantrieb;
e1*98/14*0089*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
140 Nm für Typ : KJ
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 185/50R16 81 5DV; 56G Kombi; Frontantrieb;
44 - 110 185/55R16 83 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 84 12A; 51A; 71E; 723;
195/50R16 84 729; 73C; 74A; 74P;
205/45R16 83 76U; 77E; ADT
205/50R16 87 11A; 245
215/40R16 82 11A; 245
215/45R16 86 11A; 245
225/45R16 89 11A; 24J; 248
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 205/45R16 83W 11A; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U;
225/45R16 89 11A; 21P; 22I; 24J; 77E; ADT
24M
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 70 - 110 195/60R16 89 11A; 245; 248; 26N; ARONA; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R16 91 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71E; 723;
27H 73C; 74A; 74P; 76U;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26N; 77E; ADT
27H
205/60R16 92 11A; 24J; 248; 26N;
27H
215/55R16 93 11A; 24J; 244; 26J; 27F
215/60R16 95 11A; 24J; 244; 26J; 27F
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 26J;
27F
225/55R16 95 11A; 24C; 244; 26J;
27F
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 85 195/50R16 84 11A; 24J; 248 IBIZA;
195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71E; 723;
26P 73C; 74A; 74P; 76U;
205/55R16 91 11A; 241; 244; 246; 77E; ADT
26B
215/50R16 90 11A; 24C; 244; 26B;
27H
225/45R16 89 11A; 241; 244; 246;
26P
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 44 - 85 215/40R16 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 132 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 723;
205/45R16 83W 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U;
215/40R16 86 11A; 24J; 24M 916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89 Limousine;
e9*98/14*0026*.. 225/45R16-89 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16-92 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 57T 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
ADT
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/55R16 51G Limousine;
225/45R16 89 Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; ADT
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 195/50R16 84 11A; 248; 26P; 27H ab
195/55R16 87 11A; 248; 26P; 27H e11*2007/46*0251*01;
205/45R16 83 11A; 248; 26P Limousine;
205/50R16 87 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76U
27H
225/45R16 89 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 195/45R16 80 11A; 24M Schrägheck;
215/40R16 82 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
37 - 96 195/45R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 723;
215/40R16 86 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; 77E;
ADT
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 195/45R16 80 Kombi; Stufenheck;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R16 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
ADT
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Frontantrieb;
195/45R16 84 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 723;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW 73C; 74A; 74P; 77E;
215/40R16 86 11A; 22H; 24D; 24J ADT
215/45R16 86 11A; 22H; 24D; 24J
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 195/50R16 84 11A; 248; 26P; 27H ab
195/55R16 87 11A; 248; 26P; 27H e11*2007/46*0250*01;
205/45R16 83 11A; 248; 26P RAPID SPACEBACK;
205/50R16 87 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723;
27H 73C; 74A; 74P; 76U
225/45R16 89 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84 51J Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
195/50R16 84 11A; 24M Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
215/40R16 86 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R16 86 11A; 24M 76U; 77E; ADT
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 11A; 24M; 51J Nicht Scout;
195/50R16 84 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; 77E;
ADT
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 195/50R16 84 11A; 245; 248; 26B; nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*.. 27H e11*2007/46*0013*20;
205/45R16 83 11A; 248; 26P; 27H ab
215/45R16 86 11A; 245; 248; 26B; e11*2001/116*0291*43;
27H Kombilimousine;
225/45R16 89 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine;
27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; ADT
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84 11A; 24M; 51J Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
195/50R16 84 11A; 24J; 24M Kombi; bis
205/45R16 83 11A; 24J; 24M e11*2007/46*0013*19;
215/40R16 86 11A; 24D; 24J bis
215/45R16 86 11A; 22M; 24D; 24J e11*2001/116*0291*42;
132 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
M+S
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E; ADT
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 11A; 24M; 51J e11*2007/46*0013*19;
195/50R16 84 11A; 24J; 24M bis
205/45R16 83 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0291*42;
215/40R16 86 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
215/45R16 86 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
132 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
M+S
73C; 74A; 74P; 77E;
ADT
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90 11A; 22H; 24J; 24M nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
Fz; Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
ADT
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 195/45R16 80 nicht FOX Cross;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92 Frontantrieb; 11A; 22F; GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., 24J; 24M; 367; 57T Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/55R16 90 VEN Frontantrieb;
205/55R16 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 22F; 73C; 74A; 74P
24J; 24M; 367
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92 Frontantrieb; 11A; 22F; BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*.., 24C; 24D; 367; 57T GOLF
VARIANT; BORA
VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/55R16 90 VEN Allradantrieb;
205/55R16 90 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R16-89 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71E; 723;
24C; 24D; 367 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90 11A; 21B; 22B; 24C; Cabrio;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71E; 723;
24D 73C; 74A; 74P
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 367; 57T
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 24D 12A; 51A; 71E; 723;
e1*98/14*0106*.. 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 367; 57T
Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 70 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71E; 723;
195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76U;
27H 77E; ADT
205/50R16 87 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
205/55R16 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
215/50R16 90 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
225/45R16 89 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 22I Nur CrossPolo;
205/45R16 83 11A; 21P; 22I Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71E; 723;
22I; 5DK 73C; 74A; 74P; 76U;
215/45R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; 77E; ADT
22I
225/45R16 89 11A; 21B; 21N; 22H;
22I
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 248 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 205/45R16 83 11A; 21P; 248 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71E; 723;
248; 5DK 73C; 74A; 74P; 76U;
44 - 162 215/40R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; 77E; ADT
248
215/45R16 86 11A; 21N; 21P; 22H;
248
225/45R16 89 11A; 21B; 21N; 22H;
24J; 248
110 - 162 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 248;
52J
205/45R16 83 11A; 21P; 248; 52J
205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H;
24J; 248; 52J
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/45R16 11A; 24K; 51G nur Polo GTI "Cup
215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; Edition";
5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 195/45R16 84 11A; 24M Polo-Cross;
215/40R16 82 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
40 - 110 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G Schrägheck;
215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DK 12A; 51A; 71E; 723;
215/40R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 915;
SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VEN) Bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm
oder geänderte Federn mit einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 15 VA
27F x = 250 y = 250 20 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 200 30 VA
26N x = 150 y = 200 8 VA
27H x = 200 y = 200 8 HA
27F x = 200 y = 200 30 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 200 25 VA
26N x = 250 y = 200 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA