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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            16-TARR-0740
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                    366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

Hersteller:                             S.C. DIZING S.R.L.

                                        617106 Brusturi - Judetul Neamt
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                    HS 509 8,5x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: HS 509 8,5x19
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
HS 509 9,5x19 in der Größe 9 1/2 J x 19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Z-Ring / D-Scheibe      -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
511257145          ET45 HS509 8,5x19        Ø66,5 - Ø57,1               112/5       57,1    45    705    2193     06/13
511266545          ET45 HS509 8,5x19        ohne                        112/5       66,5    45    679    2284     06/13
511266545          ET45 HS509 8,5x19        ohne                        112/5       66,5    45    705    2193     06/13
120572620          ET35 HS509 8,5x19        DS 15mm                     120/5       72,6    20    690    2300     06/13
DS15
120572620          ET35 HS509 8,5x19        DS 15mm                     120/5       72,6    20    735    2144 06/13
DS15
120572635          ET35 HS509 8,5x19        ohne                        120/5       72,6    35    690    2300 06/13
120572635          ET35 HS509 8,5x19        ohne                        120/5       72,6    35    735    2144 06/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : S.C. DIZING S.R.L.
                                :
                                : 617106 Brusturi - Judetul Neamt
Handelsmarke                    : Z-Performance
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120572620 DS15:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : HS 509 8,5x19
Radgröße                            : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 06.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MADE IN TAIWAN
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: HS 509 8,5x19
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      366-0096-14-WIRD-TB              05.03.2014     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr
20110427613 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: HS 509 8,5x19
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 21.06.2017
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  1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 511257145                       45      21.06.2017     liegt bei
             VOLKSWAGEN
  2 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                       511266545; 511266545            45      21.06.2017     liegt bei
             MERCEDES-AMG,
    MERCEDES-BENZ, Nissan International
    S. A.
  3 BMW, BMW AG                                      120572620 DS15;                 20      21.06.2017     liegt bei
                                                     120572620 DS15
  4 BMW, BMW AG                                      120572635; 120572635            35      21.06.2017     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 21.06.2017
DUR




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 21.06.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 21.06.2017
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
511257145           ET45 HS509 8,5x19        Ø66,5 - Ø57,1                57,1                    705     2193    06/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP C087
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W                                       Cabrio; Limousine;
                                          235/30R19 86W 5EM                                  Allradantrieb;
                                          235/35R19 87W                                      Frontantrieb;
                                206 - 221 225/35R19 88Y                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/30R19 86Y 5EM                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/35R19 91                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SKODA
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm,
                                            für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP C087
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm,
                                            für Typ : 3T; 1Z; 5E
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP C087
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 21.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 140 225/40R19 93                                     ab
                                                                                            e11*2001/116*0326*32;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                   : Nabenkappe: CAP C087
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 245; 26P; 27H; 5EG                    Golf 7; ; ; Golf 7
1K           e1*2007/46*0490*.. 63 - 110 215/35R19 85W 245; 26P; 27H; 5EG                   Sportsvan; ab
                                63 - 135 225/35R19 88W 245; 26B; 27F                        e1*2007/46*0490*05;
                                63 - 169 215/35R19 85Y 245; 26P; 27H; 5EG                   nicht Golf Alltrack; ;
                                          225/35R19 88  245; 26B; 27F                       Kombilimousine;
                                206 - 221 225/35R19 88Y 245; 26B; 27F                       Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 245; 26P; 27H; 5EG                    Golf 7; ab
                                63 - 110 215/35R19 85W 245; 26P; 27H; 5EG                   e1*2007/46*0623*01; ;
                                63 - 135 225/35R19 88W 245; 26B; 27F                        nicht Golf Alltrack;
                                63 - 169 215/35R19 85Y 245; 26P; 27H; 5EG                   e-Golf;
                                          225/35R19 88  245; 26B; 27F                       Kombilimousine;
                                206 - 221 225/35R19 88Y 245; 26B; 27F                       Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 245; 26P; 27H; 5EG   Golf 7; ; ab
                                63 - 110 215/35R19 85W 245; 26P; 27H; 5EG  e1*2007/46*0627*01;
                                63 - 135 225/35R19 88W 245; 26B; 27F       Golf 7 Sportsvan; ;
                                63 - 169 215/35R19 85Y 245; 26P; 27H; 5EG  nicht Golf Alltrack; ;
                                          225/35R19 88  245; 26B; 27F      Kombilimousine;
                                206 - 221 225/35R19 88Y 245; 26B; 27F      Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           Mehrlenkerhinterachse;
                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 110 225/40R19 93         245; 248; 27I             ab
                                                                                          e1*2007/46*0357*14;
               e1*2007/46*0357*..                                                         ab
                                                                                          e1*2001/116*0211*36;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 21.06.2017
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                                                                                                       Seite: 4 von 8
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



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Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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ANLAGE: 1                                                        Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AU
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            30                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 1                                                        Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0211*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0211*36

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             26P                      x = 150             y = 250                   VA
             27U                      y = 100             y = 200                   HA
             27V                      y = 100             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 21.06.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0357*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0357*14

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             26P                      x = 150             y = 250                   VA
             27U                      y = 100             y = 200                   HA
             27V                      y = 100             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0096-14-WIRD-TG/N3_1K

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: HS 509 8,5x19
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 21.06.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: HS 509 8,5x19
    des Herstellers / Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. 617106 Brusturi - Judetul Neamt                    Datum:
    21.06.2017
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                    P.4
J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -