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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              51140*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         NN8090
§ 22 51140*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 51140


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 51140*01


                Die ABE-Nr. 51140*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ NN8090, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0311-16-WIRD/N1 vom 31.01.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-6

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51140*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 31.01.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 01.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 9

                Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung      Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                Zentrierring                                                  (kg)      (mm)     datum
                112550571/VE3 NN8090/VE3X PCD112 ohne                                      57,1                    768     2324    07/16
                X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
§ 22 51140*01




                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen            Auflagen
                8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 77 215/35R19 85           11A; 21P; 22H; 22M;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                24J; 24M; 5EG                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J; 24M; 5FE                 721; 725; 73C; 74D
                                                         75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                24J; 24M; 5FE
                                                                  235/35R19 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                24J; 24M; 54A

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/35R19 85W 5EG                                    Sportback (4-türig);
                                                                                                              2-türig; Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110        225/35R19 88W 11A; 22L; 24J; 5FE             Sportback (4-türig);
                8PA          e1*2001/116*0418*..                 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q;            Schrägheck 2-türig;
                8PB          e13*2007/46*1082*..                               24J; 24M; 5ET                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 66 - 147        225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 5FE             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;            71K; 721; 725; 73C;
                                                                               24J; 24M                       74D; 76U




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 235/35R19 91                                      ab
                                                           235/40R19 92 11A; 26P                             e1*2001/116*0369*17;
                                                           245/35R19 89                                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             82J; BEO

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
§ 22 51140*01




                5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE                                   Altea 4 Freetrack;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             DE5; VE6
                5PN            e9*2007/46*0012*..      77 - 147 225/35R19 88W 5FE                            Altea Freetrack;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             DE5; VE6
                5PN            e9*2007/46*0012*..      63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J                  Nicht Altea Freetrack;
                                                                235/35R19 91  11A; 21P; 22P; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; DE5; VE6

                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE                                  Altea 4 Freetrack;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             DE5; VE6




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 3 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE                                  Altea Freetrack;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             DE5; VE6
                5P             e9*2001/116*0050*..     63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J                  Nicht Altea Freetrack;
                                                                235/35R19 91  11A; 21P; 22P; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; DE5; VE6

                Verkaufsbezeichnung:     LEON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1P           e9*2001/116*0052*..       63 - 155 225/35R19 88        11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                1PN          e9*2007/46*0013*..                                                              Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; MBD

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 51140*01




                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 5FE                 Limousine;
                               e11*2007/46*0012*..
                                                       55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22P; 24J; 5FE             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; DE5; VE6

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     GOLF
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 147 225/35R19 88W 11A; 24J; 24M                 Nur Golf 5; nur bis
                                                     55 - 169 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M                 e1*2001/116*0242*24;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76U; 82R
                1KM            e1*2007/46*0492*..    59 - 118 215/35R19 85W 11A; 21P; 22M; 22P;           GOLF 6 (Variant); bis
                                                                            24J; 24M; 5EG                 e1*2007/46*0492*05;
                                                              225/35R19 88  11A; 21B; 22L; 22Q;           Frontantrieb;
                                                                            24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; DE5; VE6

                Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1KP          e1*2001/116*0304*.. 75           215/35R19 85       11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                                 5EG                      bis
                                                     75 - 103 225/35R19 88       11A; 21P; 22H; 22M;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                                 5FE                      Frontantrieb;
§ 22 51140*01




                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          DE5; VE6
                1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 225/35R19 88  VF7; 11A; 22P; 24J;           Nicht CrossGolf; Nur
                                                                            5FE                           Golf Plus; Nur bis
                                                     55 - 125 225/35R19 88W VF7; 11A; 22P; 24J;           e1*2001/116*0304*13;
                                                                            5FE                           Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          DE5; VE6
                1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 225/35R19 88       11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                                 5FE                      e1*2001/116*0304*21;
                                                     77       215/35R19 85       11A; 21P; 22H; 22M;      Frontantrieb;
                                                                                 5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          DE5; VE6

                Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/35R19 85W 11A; 21P; 22M; 22P;               GOLF (Variant); nur
                                                                        24J; 24M; 5EG                     bis
                                                          225/35R19 88  11A; 21B; 22L; 22Q;               e1*2001/116*0328*14;
                                                                        24J; 24M                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; DE5; VE6




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 225/35R19 88      11A; 21B; 22L; 22Q;           JETTA (Limousine);
                                                                            24J; 24M                      Frontantrieb;
                                                     75 - 147 215/35R19 85W 11A; 21B; 22L; 22Q;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            24J; 24M; 5EG                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q;           721; 725; 729; 73C;
                                                                            24J; 24M                      74D; DE5; VE6
                1KM            e1*2001/116*0328*..   77       225/35R19 88  11A; 21B; 22L; 22Q;           GOLF 6 (Variant); ab
                                                                            24J; 24M                      e1*2001/116*0328*15;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D; DE5; VE6
                1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 118 215/35R19 85W 11A; 21P; 22M; 22P;           GOLF 6 (Variant); ab
                                                                            24J; 24M; 5EG                 e1*2001/116*0328*15;
                                                              225/35R19 88  11A; 21B; 22L; 22Q;           Frontantrieb;
                                                                            24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; DE5; VE6

                Auflagen
§ 22 51140*01




                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§ 22 51140*01




                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
§ 22 51140*01




                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312x25mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                DE5) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
                     (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
                     vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
                     Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
§ 22 51140*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      8J
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0369*..
                       Handelsbez.:      TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                       Variante(n):      Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 350             y = 290                   VA
                             26P                       x = 330             y = 240                   VA
                             27U                        y = 40             y = 140                   HA
                             27V                        y = 40             y = 140                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51140*01




                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 350       y = 290             8                VA
                             26J                    x = 350       y = 290            30                VA
                             27H                    x = 280       y = 350             8                HA
                             27F                    x = 280       y = 350            21                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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