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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 28

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             PEX                 PEX                      ohne                        57,1                    655     2200    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
             Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             8X           e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 205/40R17 84W                                      2-türig; 4-türig;
§ 22 51165




                                                      205/45R17 84W                                      Frontantrieb;
                                                      215/40R17 87                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                         76T

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81      205/40R17         51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                            e1*98/14*0131*..                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 916

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/50R17 89            11A; 24M; 367              nur bis
                          e1*98/14*0042*..            215/45R17 87            11A; 24M; 367              e1*98/14*0042*13;
                                                      225/45R17 90            11A; 24J; 24M; 367         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D
             8L             e1*95/54*0042*..,       66 - 132 205/50R17 89     11A; 24M; 367              nur bis
                            e1*98/14*0042*..                 215/45R17 87     11A; 24M; 367              e1*98/14*0042*13;
                                                             225/45R17 90     11A; 24J; 24M; 367         Allradantrieb;
                                                             225/45R17 90     VEN; 11A; 367              Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 205/50R17 89           11A; 24J; 24M; 367       ab e1*98/14*0042*14;
                                                      215/45R17 87           11A; 24M                 Allradantrieb;
                                                      225/45R17              AF4                      Frontantrieb;
                                                      225/45R17 90           VEN                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R17 90           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 77 195/40R17 81       5DV                      Kombi; Frontantrieb;
                                                  44 - 110 195/45R17 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/45R17 84                               729; 73C; 74D
§ 22 51165




                                                           215/35R17 83
                                                           215/40R17 87
             6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 77 195/40R17 81       5DV; 51J                 Nicht Fz mit
             6JN            e9*2007/46*0001*..             205/40R17 80      5DA; 51J                 "SeatSport"Bremse;
                                                           215/40R17 83      11A; 24M                 Schrägheck;
                                                  44 - 132 195/45R17 85      51J                      Frontantrieb;
                                                           205/40R17 84W     51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17         11A; 24M; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/40R17 87      11A; 24M                 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80          5DA                      IBIZA; CORDOBA;
                                                                                                      Nicht
                            e9*98/14*0041*..      44 - 132 205/40R17 84                               Fz mit
                                                           215/35R17 83W 11A; 24J; 24M                "SeatSport"Bremse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 916

             Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89            11A; 22B; 24J; 24M;      Limousine;
                            e9*98/14*0026*..                                 367                      Frontantrieb;
                                                           215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17         AF4; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           225/45R17-90      SC6; 11A                 73C; 74D
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 205/50R17-89            11A; 22B; 24J; 24M;      Limousine;
                            e9*98/14*0026*..                                 367                      Frontantrieb;
                                                           215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17         AF4; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           225/45R17 90      SC6; 11A                 73C; 74D
             1M             e9*98/14*0026*..     110 - 150 205/50R17 89      11A; 367                 Limousine;
                                                           215/45R17 87                               Allradantrieb;
                                                           225/45R17         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      195/40R17 81      5DV                      ab
                                                           195/45R17 85                               e11*2007/46*0251*01;
                                                           205/40R17 84      11A; 26P                 Limousine;
                                                           205/45R17 84      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/35R17 83      11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/40R17 83      11A; 248; 26P            73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51165




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     FABIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85        195/40R17 81      51J                      Kombi; Stufenheck;
                                                           205/40R17 80                               Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             6Y             e11*98/14*0123*..    37 - 85   195/40R17 81      51J                      Schrägheck;
                                                           205/40R17 80      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                 37 - 96   205/40R17 84      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           N083             51 - 63         195/40R17 81      5DV; 51J                 Frontantrieb;
                                                           205/40R17 80      11A; 24M; 5DA            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/40R17 84      11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/35R17 83      11A; 22H; 24J; 24M;      73C; 74D
                                                                             5DW
                                                           215/40R17 83      11A; 22H; 24J; 24M;
                                                                             5DW
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           N083             51 - 63          205/40R17 80     11A; 24M; 5DA            Frontantrieb;
                                                            205/40R17 84     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             5DW                      73C; 74D
                                                            215/40R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;
                                                                             5DW

             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       195/40R17 81     5DV                      ab
                                                            195/45R17 85                              e11*2007/46*0250*01;
                                                            205/40R17 84     11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                                            205/45R17 84     11A; 26P                 Limousine;
                                                            215/35R17 83     11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 83     11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84                                  Roomster Scout;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            215/35R17 83     11A; 24M; 5DW            Frontantrieb;
§ 22 51165




                                                            215/40R17 83     11A; 24M; 5DW            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 87     11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   195/40R17 81     5DV; 51J                 Roomster, Praktik;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            205/40R17 80     11A; 24M; 5DA            Nicht Scout;
                                                            205/40R17 84     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                            215/35R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             5DW                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/40R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;      73C; 74D
                                                                             5DW
             5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   205/40R17 80     11A; 24M; 5DA            Roomster, Praktik;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            205/40R17 84     11A; 24M                 Nicht Scout;
                                                            215/35R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                             5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 83     11A; 22H; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             5DW                      73C; 74D
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 81   195/40R17 81                              nur Fabia; ab
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/45R17 81     11A; 26P                 e11*2007/46*0013*20;
                                                            205/40R17 84                              ab
                                                            215/40R17 83     11A; 248; 26B; 27H       e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81         11A; 24M; 5DV; 51J       Nicht Scout; Fabia
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            215/35R17 83     11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                                            215/40R17 83     11A; 24J; 24M            e11*2007/46*0013*19;
                                                   44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                 bis
                                                            215/35R17 83W    11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0291*42;
                                                            215/40R17 83W    11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   205/40R17 80     11A; 24M; 5DA            Fabia Schrägheck; bis
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            215/35R17 83     11A; 24J; 24M            e11*2007/46*0013*19;
                                                            215/40R17 83     11A; 24J; 24M            bis
                                                   44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                 e11*2001/116*0291*42;
                                                            215/35R17 83W    11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                            215/40R17 83W    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   215/35R17 83     11A; 24J; 24M            Nicht Scout; Fabia
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            215/40R17 83     11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                                   44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                 e11*2007/46*0013*19;
§ 22 51165




                                                            215/35R17 83W    11A; 24J; 24M            bis
                                                            215/40R17 83W    11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     11A; 24M; 5DV; 51J       Fabia Schrägheck; bis
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            205/40R17 80     11A; 24M; 5DA            e11*2007/46*0013*19;
                                                            215/35R17 83     11A; 24J; 24M            bis
                                                            215/40R17 83     11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0291*42;
                                                   44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                            215/35R17 83W    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 83W    11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87                                  nicht für gepanzerte
                            e11*2007/46*0011*..,
                            e11*95/54*0066*..
                                                   44 - 110 205/50R17 89     11A; 22F; 24J; 24M;      Fz; Kombi; Limousine;
                                                                             367                      Allradantrieb;
                                                            215/45R17 87W                             Frontantrieb;
                                                            225/45R17 90  11A; 22F; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          367                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87                                  nicht für gepanzerte
                            e11*2007/46*0011*..,
                            e11*95/54*0066*..
                                                   44 - 110 205/50R17 89      11A; 22F; 24J; 24M;     Fz; Kombi; Limousine;
                                                                              367                     Allradantrieb;
                                                  44 - 132 215/45R17 87W                              Frontantrieb;
                                                           225/45R17 90  11A; 22F; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         367                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                  132      205/50R17     51G                          73C; 74D
             1U             e11*2001/116*0066*.., 132      205/50R17     51G                          10B; 11G; 11H; 12K;
                            e11*2007/46*0011*..,
                            e11*95/54*0066*..
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 53 I
§ 22 51165




                                                         120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
             Verkaufsbezeichnung:     FOX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             5Z           e1*2001/116*0301*..      40 - 55   205/40R17 80     11A; 24J; 24M           nicht FOX Cross;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             5Z             e1*2001/116*0301*..    40 - 55   195/40R17 81     51J                     nicht FOX Cross;
                                                             205/40R17 80     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/35R17 79     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
             1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92       215/45R17 87     11A; 24J; 24M           GOLF;
                                                                                                      BORA(Limousine);
                            e1*96/79*0071*..,      50 - 110 205/50R17 89      11A; 24J; 24M           GOLF VARIANT; BORA
                            e1*98/14*0071*..                215/45R17 87W     11A; 24J; 24M           VARIANT;
                                                            225/45R17         AF4                     Allradantrieb;
                                                            225/45R17 90      11A; 24J; 24M; 367      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92     215/45R17 87      11A; 24J; 24M            GOLF;
                                                                                                      BORA(Limousine);
                            e1*96/79*0071*..,    50 - 125 215/45R17 87W      11A; 24J; 24M            GOLF VARIANT; BORA
                            e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/50R17 89       AF4                      VARIANT;
                                                          205/50R17 89       11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                          225/45R17          AF4                      Frontantrieb;
                                                          225/45R17 90       VEF; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 92   215/45R17 87      11A; 24J; 24M            GOLF;
                                                                                                      BORA(Limousine);
                            e1*96/79*0071*..,    50 - 125 215/45R17 87W      11A; 24J; 24M            GOLF VARIANT; BORA
                            e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/50R17 89       11A; 24J; 24M            VARIANT;
                                                          205/50R17 89       AF4                      Allradantrieb;
                                                          225/45R17          AF4                      Frontantrieb;
                                                          225/45R17 90       11A; 24J; 24M; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 92   215/45R17 87      11A; 24J; 24M            GOLF;
                                                                                                      BORA(Limousine);
                            e1*96/79*0071*..,    50 - 110 205/50R17 89       11A; 24J; 24M            GOLF VARIANT; BORA
                            e1*98/14*0071*..              205/50R17 89       AF4                      VARIANT;
§ 22 51165




                                                          215/45R17 87W      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                          225/45R17          AF4                      Frontantrieb;
                                                          225/45R17 90       VEF; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             1J             e1*2001/116*0071*.., 177       205/50R17         51G                      Nur Golf R32;
                            e1*98/14*0071*..               225/45R17         51G                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 10N; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89 AF4                               Cabrio;
                                                       205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87 11A; 24J; 24M                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/45R17    AF4; 51G                          73C; 74D
                                                       225/45R17 90 VEF; 11A
             1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M                Cabrio;
                                                       215/45R17 87 11A; 24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R17    AF4; 51G                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M;               73C; 74D
                                                                    367
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89         11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*97/27*0106*..,             205/50R17 89         AF4                      12A; 51A; 71K; 721;
                          e1*98/14*0106*..              215/45R17 87         11A; 24J; 24M            73C; 74D
                                               55 - 125 225/45R17            AF4; 51G
                                                        225/45R17 90         VEF; 11A
             9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89         AF4                      10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*97/27*0106*..,             205/50R17 89         11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                          e1*98/14*0106*..              215/45R17 87         11A; 24J; 24M            73C; 74D
                                               55 - 125 225/45R17            AF4; 51G
                                                        225/45R17 90         11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                             367

             Verkaufsbezeichnung:     POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   205/40R17 84                               Nur CrossPolo;
                                                           215/40R17 87                               Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 205/40R17 84       11A; 21P                 Nicht Cross Polo;
                            e1*2007/46*0486*..   44 - 162 215/40R17 87       11A; 21P; 248            Schrägheck;
§ 22 51165




                                                 110 - 162 205/40R17 84      11A; 21P; 52J            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             53 I         E664/1           85 - 118 205/40R17                631                      nur FAHRWERK II
                                           140      205/40R17                637                      lt.ABE;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9N           e1*2001/116*0174*.. 132          205/40R17 84      11A; 24K                 nur Polo GTI "Cup
                                                           215/35R17 83      11A; 24K                 Edition";
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  205/40R17 80       VET; 5DA                 nicht Polo-Fun; nicht
                            e1*98/14*0174*..              215/35R17 83       VEO                      Polo-Cross;
                                                 40 - 110 205/40R17 84       VEO                      Stufenheck;
                                                          215/35R17 83W      VEO                      Schrägheck;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; SC4
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    205/40R17 80       11A; 24M; 5DA            nicht Polo-Fun; nicht
                            e1*98/14*0174*..              215/35R17 83       11A; 24J; 24M            Polo-Cross;
                                                 40 - 110 205/40R17 84       11A; 24M                 Stufenheck;
                                                          215/35R17 83W      11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; SC4

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 51165




                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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                   unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                   Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51165




                  abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 924kg.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
§ 22 51165




             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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                   werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                   (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
             AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
                  Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
                  Fahrzeughersteller freigegeben ist.
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
             SC6) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
                  Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
                  einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
                  ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten
                  bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit
                  herzustellen.Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im
                  Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
                  Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
                  einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
                  ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                  vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der
§ 22 51165




                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             VEN) Bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm
                  oder geänderte Federn mit einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend.
             VEO) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.
                  38716 Typ: 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
                  Maßnahmen herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             VET) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.
                  38716 Typ: 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
                  Maßnahmen herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    NH
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                    Handelsbez.:    TOLEDO

                    Variante(n):    Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 385             y = 400                   VA
                          26P                      x = 335             y = 370                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
§ 22 51165




                          27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
                          26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SKODA
                    Fahrzeugtyp:    5J
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
                    Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 270                   VA
                          26P                      x = 270             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
                          26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
                          27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
                          27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
§ 22 51165
						
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