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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51163



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          6 J x 15 H2


             Typ:                         IC6050
§ 22 51163




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51163


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51163


             Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 21

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                                  Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
             PE2X                PE2X                     ohne                          57,1                    655     2125    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
             Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                   : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 51163




             8X           e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R15 85              12Q; 51J                   2-türig; 4-türig;
                                                      185/60R15                 12T; 51G; 51J              Frontantrieb;
                                                      195/55R15 85              12Q                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/60R15 88              12A                        51A; 71K; 721; 729;
                                                      205/50R15 86              12A                        73C; 74D; 74P; 76Q;
                                                      205/55R15 88              12A                        82S

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8Z           e1*2001/116*0131*.., 55            165/65R15          51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*98/14*0131*..     55 - 81       175/60R15          51G                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                             185/55R15 82       11A; 367                   73C; 74D; 74P; 916
                                                             195/50R15 82       11A; 367

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                 12G; 51G                   nur bis
                          e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15                 12G; 51G                   e1*98/14*0042*13;
                                                      205/60R15                 12A; 51G                   Allradantrieb;
                                                      225/55R15-92              11A; 12A; 21B; 22B;        Frontantrieb;
                                                                                24M; 367; 686              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                           74D; 74P; 76Q
             8L             e1*98/14*0042*..        66 - 110 185/65R15          12G; 51G                   ab e1*98/14*0042*14;
                                                    66 - 132 195/65R15          12G; 51G                   Allradantrieb;
                                                             205/60R15 91       12A                        Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                           11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           73C; 74D; 74P; 76Q
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8L           e1*98/14*0042*..   66 - 110 185/65R15              51G                      ab e1*98/14*0042*14;
                                             66 - 132 195/65R15              51G                      Allradantrieb;
                                                      205/60R15 91                                    Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                      76Q

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 1 L
                                                       120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 77 175/60R15 81       5DV                      Kombi; Frontantrieb;
§ 22 51163




                                                  44 - 103 175/60R15 81W     5DV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           175/65R15         51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                           185/55R15 82                               729; 73C; 74D; 74P;
                                                           195/50R15 82                               76Q
                                                  44 - 110 185/60R15         51G
                                                           195/55R15 85
                                                           195/60R15 88
                                                           205/50R15 86
                                                           205/55R15 88
             6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 77 175/65R15 84       124                      Schrägheck;
             6JN            e9*2007/46*0001*..    44 - 132 185/60R15         12R; 51G                 Frontantrieb;
                                                           195/55R15 85      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15 86      12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                           205/55R15 88      12A                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 110 185/55R15            12M; 51G; 52J            IBIZA; CORDOBA;
                            e9*98/14*0041*..                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q;
                                                                                                      916
             6L             e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/50R15 82                                IBIZA; CORDOBA;
                            e9*98/14*0041*..     44 - 110 185/55R15          51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           195/55R15 85                               11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                      76Q; 916
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1L           e9*95/54*0021*..  55 - 110 195/50R15               51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15               51G                      Limousine;
                          e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                     Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q
             1M             e9*97/27*0026*..,    50 - 110 195/65R15          12G; 51G                 Limousine;
                            e9*98/14*0026*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      185/55R15 82      12O                      ab
                                                           185/60R15         12T; 51G                 e11*2007/46*0251*01;
                                                           185/65R15 88      12A                      Limousine;
§ 22 51163




                                                           195/55R15 85      12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/60R15 88      12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                           205/50R15 86      11A; 12A; 26P            74D; 74P; 76Q
                                                           205/55R15 88      11A; 12A; 26P
                                                 77 - 92   195/55R15         12T; 51G

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     FABIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 96        185/55R15         12M; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      74P
             6Y             e11*98/14*0123*..    37 - 85   185/55R15-81                               Schrägheck;
                                                           195/50R15 82                               Frontantrieb;
                                                 37 - 96   185/55R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R15 86                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/50R15 86      11A; 24M                 73C; 74D; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FABIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85         185/55R15-81                              Kombi; Stufenheck;
                                                            195/50R15 82                              Frontantrieb;
                                                            205/50R15 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           N083             51 - 63          185/55R15        51G                      Frontantrieb;
                                                            195/50R15 82     5DK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15 85                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                            205/50R15 86     11A; 24M                 73C; 74D; 74P; 76Q
                                                            205/55R15 88     11A; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       185/55R15 82     12O                      ab
                                                            185/60R15        12T; 51G                 e11*2007/46*0250*01;
                                                            185/65R15 88     12A                      RAPID SPACEBACK;
                                                            195/55R15 85     12O                      Limousine;
                                                            195/60R15 88     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R15 86     11A; 12A; 26P            51A; 71K; 721; 73C;
§ 22 51163




                                                            205/55R15 88     11A; 12A; 26P            74D; 74P; 76Q
                                                  77 - 92   195/55R15        12T; 51G

             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 185/55R15            51G; 52J                 Roomster Scout;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            185/60R15 84     51J                      Frontantrieb;
                                                            195/50R15 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15        51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                            205/50R15 86                              729; 73C; 74D; 74P;
                                                            205/55R15 88                              76Q
             5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   185/55R15        51G                      Roomster, Praktik;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            185/60R15 84     51J                      Nicht Scout;
                                                            195/50R15 82     5DK                      Frontantrieb;
                                                            195/55R15 85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R15 86     11A; 24M                 12K; 51A; 71K; 721;
                                                            205/55R15 88     11A; 24M                 73C; 74D; 74P; 76Q
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 66   175/60R15 81     12O                      nur Fabia; ab
                            e11*2007/46*0013*..
                                                  44 - 81   185/60R15 84     12Q                      e11*2007/46*0013*20;
                                                            195/55R15 85     12A                      ab
                                                            205/50R15 86     11A; 12A; 248            e11*2001/116*0291*43;
                                                            205/55R15 88     11A; 12A; 248; 26B       Kombilimousine;
                                                            215/50R15 88     11A; 12A; 245; 248;      Schräghecklimousine;
                                                                             26P; 27H                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 185/60R15             51G                     Fabia Schrägheck; bis
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/50R15 82      5DK                     e11*2007/46*0013*19;
                                                            195/55R15 85                              bis
                                                            205/50R15 86      11A; 24M                e11*2001/116*0291*42;
                                                   44 - 132 185/55R15         51G; 52J                Frontantrieb;
                                                   132      185/60R15 88      52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82      11A; 24M; 5DK           Nicht Scout; Fabia
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/55R15         51G                     Kombi; bis
                                                            205/50R15 86      11A; 24M                e11*2007/46*0013*19;
                                                   44 - 132 185/55R15         51G                     bis
                                                            185/60R15         51G                     e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                      76Q

             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
§ 22 51163




             1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15            51G                     nicht für gepanzerte
                            e11*2007/46*0011*..,
                            e11*95/54*0066*..
                                                            205/60R15         51G                     Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P
             1U             e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15          12G; 51G                nicht für gepanzerte
                            e11*2007/46*0011*..,
                            e11*95/54*0066*..
                                                            205/60R15         12A; 51G                Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 53 I
                                                        120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FOX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
             5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55   185/55R15 82                                nicht FOX Cross;
                                                            195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15 85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            205/50R15 86     11A; 24J; 24M              73C; 74D; 74P
             5Z             e1*2001/116*0301*..   40 - 55   185/55R15 82     12T                        nicht FOX Cross;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15            12T; 51G                   GOLF; Limousine;
                          e1*96/79*0071*..,             205/60R15            12K; 51G                   Allradantrieb;
                          e1*98/14*0071*..              225/55R15-92         Frontantrieb; 11A; 12A;    Frontantrieb;
                                                                             22F; 367; 686              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R15-92     Allradantrieb; 11A; 12A;   51A; 71K; 721; 73C;
                                                                             22F; 367                   74D; 74P; 76Q
             1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15          12T; 51G                   BORA(Limousine);
                                                                                                        GOLF
                            e1*96/79*0071*..,               205/60R15        12K; 51G                   VARIANT; BORA
                                                                                                        VARIANT;
                            e1*98/14*0071*..                                                            Allradantrieb;
§ 22 51163




                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                        74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91 12T                                 Cabrio;
                                                       205/60R15 91 12K                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/55R15 92 11A; 12A; 21B; 22B;                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                    24J; 24M; 367; 686                  74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91         12G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                          e1*98/14*0106*..              225/55R15-92         11A; 12A; 21B; 22B;        74D; 74P; 76Q
                                                                             24J; 24M; 367; 686

             Verkaufsbezeichnung:     POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
             6R           e1*2001/116*0510*..     51 - 81   185/55R15 82     12R; 5DK                   Nur CrossPolo;
                                                            185/60R15 84     12R                        Schrägheck;
                                                            195/50R15 82     12A; 5DK                   Frontantrieb;
                                                            195/55R15 85     12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R15 86     11A; 12A; 21P              51A; 71K; 721; 73C;
                                                            205/55R15 88     11A; 12A; 21P              74D; 74P; 76Q
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82         12T; 5DK                 Nicht Cross Polo;
                          e1*2007/46*0486*..             185/60R15           12T; 51G                 Schrägheck;
                                                         195/50R15 82        12T; 5DK                 Frontantrieb;
                                                         195/55R15           12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/50R15 86        11A; 12A; 21P; 248       51A; 71K; 721; 73C;
                                                         205/55R15 88        11A; 12A; 21P; 248       74D; 74P; 76Q; 82S
                                               110 - 132 185/60R15           12T; 51G; 52J
                                                         195/50R15 82        12T; 5DK; 52J
                                                         M+S
                                                         195/55R15           12T; 51G; 52J
                                                         205/50R15 86        11A; 12A; 21P; 248;
                                                                             52J
                                                           205/55R15 88      11A; 12A; 21P; 248;
                                                                             52J

             Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             53 I         E664/1           85 - 118 195/50R15                51G                      nur FAHRWERK II
                                           85 - 140 185/55R15                51G; 52J                 lt.ABE;
                                                    205/50R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P
§ 22 51163




             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15               51G                      Limousine;
             1HX0         F804              66 - 128 185/55R15               51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P
             1H             e1*96/79*0068*..     140       185/55R15         51G; 52J                 Pkw geschlossen;
             1HX1           G156                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P
             1HX0F          F894                 66 - 85   185/55R15         51G; 52J                 Schrägheck;
                                                           195/50R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    185/55R15 82                                nicht Polo-Fun; nicht
                            e1*98/14*0174*..              195/50R15 82                                Polo-Cross;
                                                 40 - 96 195/55R15 85                                 Stufenheck;
                                                 40 - 110 195/50R15 82       52J                      Schrägheck;
                                                          195/55R15          51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                          195/55R15 85       52J                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                 96 - 110 185/55R15          51G; 52J                 721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                      76Q; 915; SC4
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15            12M; 51G                 nicht Polo-Fun; nicht
                            e1*98/14*0174*..                                                          Polo-Cross;
                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q;
                                                                                                      915; SC4
             9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   185/60R15        12T; 51G; 52J            Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      74P; 76Q; 76Z; 915;
                                                                                                      SC4

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
§ 22 51163




             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                  auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§ 22 51163




                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                   hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 51163




             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 950kg.
             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 924kg.
             686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          205/60R15
                                 Hinterachse:                          225/55R15
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
§ 22 51163




                  zulässig.
             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    NH
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                    Handelsbez.:    TOLEDO

                    Variante(n):    Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 385             y = 400                   VA
                          26P                      x = 335             y = 370                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
§ 22 51163




                          27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
                          26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SKODA
                    Fahrzeugtyp:    5J
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
                    Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 270                   VA
                          26P                      x = 270             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
                          26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
                          27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
                          27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
§ 22 51163
						
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