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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51163



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          6 J x 15 H2


             Typ:                         IC6050
§ 22 51163




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51163


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51163


             Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 47
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             VW3X                VW3X                    ohne                         57,1                    655     2125    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 51163




             8P           e1*2001/116*0217*.. 77           195/65R15          12R; 51G                   Sportback (4-türig);
             8PA          e1*2001/116*0418*..              205/60R15 91       12A                        Schrägheck 2-türig;
             8PB          e13*2007/46*1082*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 74P; 76Q

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15    12T; 51G                              Nicht Altea Freetrack;
                                                      205/60R15 91 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    12T; 51G                             Nicht Altea Freetrack;
                                                       205/60R15 91 12A                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     LEON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 118 195/65R15         12T; 51G                 Schrägheck;
             1PN          e9*2007/46*0013*..               205/60R15 91      12A                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91  12T                               ab
                                                                                                      e9*2007/46*0094*01;
                                                           205/60R15 91      12R                      nicht Leon X-Perience;
                                                           205/65R15 94      12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                                      türig; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51163




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                       für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                       für Typ : 1Z
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15           12T; 51G                 Nicht Octavia Scout;
                            e11*2007/46*0012*..
                                                           205/60R15         12A; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      573; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             5E             e11*2007/46*0243*.., 63 - 85   195/65R15         12T; 51G                 ab
                            e11*2007/46*0244*..            205/60R15 91      12Q                      e11*2007/46*0243*01;
                                                           205/65R15 94      12Q                      ab
                                                           215/55R15 89      12A                      e11*2007/46*0244*01;
                                                           215/60R15 94      12A                      nicht Octavia Scout;
                                                           225/55R15 92      12A                      Kombi; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q; 77E
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.02.2017
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CADDY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             2K           e1*2001/116*0252*.. 55 - 81       205/65R15 94      SEG; 11A; 245; 248      kurzer Radstand;
             2KN          e1*2007/46*0217*..                205/70R15 96      SEG; 11A; 245; 248;     langer Radstand;
                                                                              54A                     Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q
             2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 80   205/65R15 94      SEG                     Nicht Caddy Maxi;
             2KN            e1*2007/46*0217*..              205/70R15 96      SEG; 11A; 54A           kurzer Radstand;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q
             2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 80   195/65R15         51G                     Nicht Caddy Maxi;
§ 22 51163




             2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91      5GG                     kurzer Radstand;
                            L320                            205/60R15 95                              Frontantrieb;
                                                            215/60R15 94      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12T; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q
             2K             e1*2001/116*0252*..   55 - 80   195/65R15         12T; 51G                Nur Caddy Maxi;
             2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91      12A; 5GG                langer Radstand;
                            L320                            205/60R15 95      12A                     Frontantrieb;
                                                            215/60R15 94      11A; 12A; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             2K             e1*2001/116*0252*..   55 - 81   195/65R15         12T; 51G                kurzer Radstand;
             2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91      12A; 5GG                langer Radstand;
                            L320                            215/60R15 94      11A; 12A; 245; 248      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             2KN            e1*2007/46*0217*..    51 - 77   195/65R15 91      51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                  51 - 80   195/65R15 95      51G                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
             1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 110 195/65R15          12T; 51G                Nur Golf 5; nur bis
                                                           205/60R15          12K; 51G                e1*2001/116*0242*24;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     GOLF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15            12T; 51G                 Nur Golf 6; bis
                          e1*2007/46*0490*..            205/60R15            12A; 51G                 e1*2007/46*0490*04;
                                               77 - 103 185/70R15            12T; 51G                 ab
                                                                                                      e1*2001/116*0242*25;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      74P; 76Q
             1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88      12M                      Cabrio; Frontantrieb;
                                                           195/65R15         12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15 88      12M                      51A; 71K; 721; 729;
                                                           205/60R15         12T; 51G                 73C; 74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T                              nur Golf 7; Golf VII
             1K           e1*2007/46*0490*..          195/65R15 91 ; 12T                              Sportsvan; ab
                                                      205/60R15 91 12T                                e1*2007/46*0490*05;
                                                      205/65R15 94 12A                                nicht Golf Alltrack;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
§ 22 51163




                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             1 KM           e1*2007/46*0492*..    63 - 85   195/60R15 88     12T                      nur Golf 7; Golf VII
             1K             e1*2007/46*0490*..              195/65R15 91     12T                      Sportsvan; ab
                                                            205/60R15 91     12T                      e1*2007/46*0490*05;
                                                            205/65R15 94     12A                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                      se;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 195/60R15 88 nicht Golf GTE; 12T                nur Golf 7; ab
                                                      195/65R15 91 nicht Golf GTE; 12T                e1*2007/46*0623*01;
                                                      205/60R15 91 12T                                nicht Golf Alltrack;
                                                      205/65R15 94 12A                                e-Golf;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 195/60R15 88 12T                                 nur Golf 7; ab
                                                     195/65R15 91 12T                                 e1*2007/46*0623*01;
                                                     205/60R15 91 12T                                 nicht Golf Alltrack;
                                                     205/65R15 94 12A                                 e-Golf;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                      se;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T              nur Golf 7; ab
                                                      195/65R15 91 ; 12T              e1*2007/46*0627*01;
                                                      205/60R15 91 12T                Golf VII Sportsvan;
                                                      205/65R15 94 12A                nicht Golf Alltrack;
                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51163




                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                      74D; 74P; 76Q
             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 195/60R15 88  12T                nur Golf 7; ab
                                                      195/65R15 91 12T                e1*2007/46*0627*01;
                                                      205/60R15 91 12T                Golf VII Sportsvan;
                                                      205/65R15 94 12A                nicht Golf Alltrack;
                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                      se;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15             12T; 51G                 Nur bis
                                                       205/60R15             12A; 51G                 e1*2001/116*0304*13;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15         12T; 51G                 Nur CrossGolf; Nur
                                                           205/60R15 91      12T                      bis
                                                                                                      e1*2001/116*0304*13;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 90      195/65R15         12T; 51G                 Nur CrossGolf 6; Ab
                                                           205/60R15 91      12T                      e1*2001/116*0304*21;
                                                   77      185/70R15         12T; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q
             1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91       12T                      Nur Golf Plus 6; Ab
                            e1*2007/46*0491*..            205/60R15 91       12A                      e1*2001/116*0304*14;
                                                           215/60R15 94      12A                      Frontantrieb;
                                                           225/55R15 92      11A; 12A; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             686                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88           122                      Nur Jetta
                                                      195/65R15              12T; 51G                 (Stufenheck);
                                                      205/55R15 88           12R                      Frontantrieb;
                                                      205/60R15              12R; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/65R15 94           12A                      51A; 573; 71K; 721;
                                                      215/60R15 94           12A                      729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                      76Q
§ 22 51163




             Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15             12T; 51G                 JETTA (Limousine);
                                                       205/60R15             12A; 51G                 GOLF (Variant); GOLF
                                              77       185/70R15             12T; 51G                 6 (Variant);
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74D; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     JETTA (VI) MJ 2010-
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             16H          e1*2007/46*0584*.. 77       195/65R15              51G                      Nur Jetta
                                                      205/60R15              51G                      (Stufenheck);
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15             12T; 51G; 52J            nur CrossTouran; bis
                            e1*2007/46*0506*..                                                        e1*2007/46*0357*13;
             1T             e1*2001/116*0211*..,                                                      bis
                            e1*2007/46*0357*..                                                        e1*2001/116*0211*35;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74P; 76Q; 76Z
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91          nicht CrossTouran;       nicht CrossTouran;
                            e1*2007/46*0506*..                               12A; 5GG                 bis
             1T             e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 195/65R15          12T; 51G                 e1*2007/46*0357*13;
                            e1*2007/46*0357*..            205/60R15 95       nicht CrossTouran; 12A   bis
                                                           215/60R15 94      nicht CrossTouran; 12A   e1*2001/116*0211*35;
                                                           225/55R15 92      nicht CrossTouran;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             11A; 12A; 24J; 24M       51A; 71K; 721; 73C;
                                                 77        185/70R15         12T; 51G                 74D; 74P; 76Q

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
§ 22 51163




             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51163




             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                   wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                   berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          205/60R15
                                 Hinterachse:                          225/55R15
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 51163




             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             SEG) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa.
                  Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0243-05-MURD (VW Caddy Typ 2K und 2KN Frontantrieb) bzw.
                  Gutachten-Nr. 366-0035-09-MURD (VW Caddy Typ 2K und 2KN Allradantrieb) . Das Teilegutachten des
                  geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
						
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