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							             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.01.2018
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             Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 35
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
             PEX                 PEX                      ohne                          57,1                    586     2025    12/17
             PEX                 PEX                      ohne                          57,1                    600     1975    12/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
             Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                   : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
§ 22 51708




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             8X           e1*2007/46*0414*.. 170              195/50R16 M+S 12I                            S1 Sportback;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                           73C; 74D; 76U; 77E
             8X             e1*2007/46*0414*..      60 - 110 185/55R16 83       12R; 51J                   2-türig; 4-türig;
                                                    60 - 141 195/50R16          12Q; 51G                   Frontantrieb;
                                                             205/45R16 83W      12R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/50R16 87       12A                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                           729; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                           77E; 82S

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81        185/50R16         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0131*..                  195/45R16 80                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                              205/45R16 83      11A; 367                   725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                           916

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/55R16                 51G                        nur bis
                          e1*98/14*0042*..            225/50R16-92              11A; 21B; 22B; 24D;        e1*98/14*0042*13;
                                                                                24J; 367; 57T              Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74D; 77E
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 205/55R16 90           11A; 24M                 ab e1*98/14*0042*14;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8N           e1*2001/116*0089*.., 110 - 165 205/55R16           51G; 52J                 Roadster; Coupe;
                            e1*97/27*0089*..,                                                         Allradantrieb;
                            e1*98/14*0089*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76Z; 77E; VFX

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51708




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
                                                       140 Nm für Typ : KJ
             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 77 185/50R16 81       5DV                      Kombi; Frontantrieb;
                                                  44 - 110 185/55R16 83                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/45R16 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/50R16 84                               725; 729; 73C; 74D;
                                                           205/45R16 83                               76T; 76U; 77E
                                                           205/50R16 87      11A; 245
             6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 110 195/50R16 84      11A; 24M                 Schrägheck;
             6JN            e9*2007/46*0001*..             205/45R16 83W                              Frontantrieb;
                                                           205/50R16 87      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             KJ           e9*2007/46*3134*..  70 - 110 195/60R16 89          11A; 248                 ARONA; Frontantrieb;
                                                       195/65R16 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/55R16 91          11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             27H                      725; 73C; 74D; 76U;
                                                           205/60R16 92      11A; 24J; 248; 26N;      77E
                                                                             27H
                                                           215/55R16 93      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                             27H
                                                           215/60R16 95      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                             27H
                                                           225/50R16 92      11A; 241; 244; 246;
                                                                             26J; 27F
                                                           225/55R16 95      11A; 241; 244; 246;
                                                                             26J; 27F
             KJ             e9*2007/46*3134*..   48 - 85   185/55R16 83      11A; 245; 248            IBIZA;
                                                           185/60R16 86      11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R16 84      11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26P       725; 73C; 74D; 76U;
                                                           205/50R16 87      11A; 24J; 244; 26P       77E
                                                           205/55R16 91      11A; 24J; 244; 26B
                                                           215/50R16 90      11A; 241; 244; 246;
                                                                             26B
§ 22 51708




                                                           225/50R16 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                             26B; 26N; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/45R16 80         5DA                      IBIZA; CORDOBA;
                          e9*98/14*0041*..     44 - 132 205/45R16            11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/45R16 83W        11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      77E; 916

             Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89                                     Limousine;
                          e9*98/14*0026*..           225/50R16-92            11A; 22B; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                             367; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                      AA0
             1M             e9*98/14*0026*..     110 - 150 205/55R16         51G                      Limousine;
                                                           225/45R16 89                               Allradantrieb;
                                                           225/50R16 92      11A; 21B; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      77E; AA0
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      195/50R16 84      11A; 248; 26P            ab
                                                           195/55R16 87      11A; 248; 26P            e11*2007/46*0251*01;
                                                           205/45R16 83      11A; 26P                 Limousine;
                                                           205/50R16 87      11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/50R16 90      11A; 245; 248; 26B;      725; 73C; 74D; 76U;
                                                                             26N; 27H                 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     FABIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85        195/45R16 80                               Kombi; Stufenheck;
                                                           205/45R16 83      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
§ 22 51708




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           N083             51 - 63         195/45R16 80      5DA; 51J                 Frontantrieb;
                                                           195/45R16 84      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R16 84      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/45R16 83      11A; 24M; 5DW            725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92      195/50R16 84      11A; 248; 26P            ab
                                                           195/55R16 87      11A; 248; 26P            e11*2007/46*0250*01;
                                                           205/45R16 83      11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                                           205/50R16 87      11A; 245; 248; 26B;      Limousine;
                                                                             27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R16 90      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             26N; 27H                 725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/45R16 80         5DA; 51J                 Roomster, Praktik;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                           195/45R16 84      51J                      Nicht Scout;
                                                           195/50R16 84      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                           205/45R16 83      11A; 24M; 5DW            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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                                                                                                                  Seite: 5 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84         51J                      Roomster Scout;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/50R16 84     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                            205/45R16 83     5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 87                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76U; 77E
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80     5DA; 51J                 Fabia Schrägheck; bis
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/45R16 84     51J                      e11*2007/46*0013*19;
                                                            195/50R16 84     11A; 24J; 24M            bis
                                                            205/45R16 83     11A; 24M                 e11*2001/116*0291*42;
                                                   132      205/45R16 83     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                            M+S
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 84     11A; 24M; 51J            Nicht Scout; Fabia
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/50R16 84     11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                                            205/45R16 83     11A; 24M                 e11*2007/46*0013*19;
                                                   132      205/45R16 83     11A; 24M                 bis
                                                            M+S
§ 22 51708




                                                                                                      e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      77E
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 81   185/50R16 81                              nur Fabia; ab
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            195/50R16 84     11A; 248; 26B; 27H       e11*2007/46*0013*20;
                                                            205/45R16 83                              ab
                                                                                                      e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90        11A; 22H; 24J; 24M       nicht für gepanzerte
                            e11*2007/46*0011*..,
                            e11*95/54*0066*..
                                                                                                      Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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                                                                                                                  Seite: 6 von 17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
                                                       130 Nm für Typ : AW
             Verkaufsbezeichnung:     FOX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             5Z           e1*2001/116*0301*..    40 - 55   195/45R16 80                                 nicht FOX Cross;
                                                           205/45R16 83      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92         Frontantrieb; 11A; 22F;  GOLF; Limousine;
                            e1*96/79*0071*..,                                24J; 24M; 367; 57T       Allradantrieb;
                            e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/55R16          51G                      Frontantrieb;
                                                          225/50R16-92       Allradantrieb; 11A; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24M; 367            12K; 51A; 71K; 721;
§ 22 51708




                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92       Frontantrieb; 11A; 22F; BORA(Limousine);
                            e1*96/79*0071*..,                                24C; 24D; 367; 57T       GOLF
                                                                                                      VARIANT; BORA
                                                                                                      VARIANT;
                            e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/55R16 91                                Allradantrieb;
                                                          225/50R16-92       Allradantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb;
                                                                             24C; 24D; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90 11A; 21B; 22B; 24C;                 Cabrio;
                                                                    24D                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89         11A; 21B; 22B; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*97/27*0106*..,                                24D                        12K; 51A; 71K; 721;
                            e1*98/14*0106*..               225/50R16-92      11A; 21B; 22B; 24C;        725; 73C; 74D; 77E
                                                                             24D; 367; 57T
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     Polo
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 70   185/55R16 83      11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           185/60R16 86      11A; 245; 248; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/50R16 84      11A; 24J; 248; 26P;      725; 73C; 74D; 76U;
                                                                             27H                      77E
                                                           195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                             27H
                                                           205/50R16 87      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27H
                                                           205/55R16 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27H
                                                           215/50R16 90      11A; 241; 244; 246;
                                                                             247; 26B; 26N; 27F
                                                           225/50R16 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                             26B; 26J; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   195/50R16 84      11A; 21P; 22I            Nur CrossPolo;
                                                           205/45R16 83      11A; 21P                 Schrägheck;
                                                           205/50R16 87      11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                             22I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51708




                                                                                                      725; 73C; 74D; 76T;
                                                                                                      76U; 77E
             6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/50R16 84       11A; 21P; 248            Nicht Cross Polo;
                            e1*2007/46*0486*..            205/45R16 83       11A; 21P                 Schrägheck;
                                                           205/50R16 87      11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                             24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 110 - 162 195/50R16 84      11A; 21P; 248; 52J       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/45R16 83      11A; 21P; 52J            725; 73C; 74D; 76T;
                                                           205/50R16 87      11A; 21B; 21N; 22H;      76U; 77E
                                                                             24J; 248; 52J

             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9N           e1*2001/116*0174*.. 132          205/45R16         11A; 24K; 51G            nur Polo GTI "Cup
                                                                                                      Edition";
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  195/45R16 80       11A; 24M; 5DA            nicht Polo-Fun; nicht
                            e1*98/14*0174*..              195/45R16 84       11A; 24M                 Polo-Cross;
                                                 40 - 110 205/45R16          11A; 24J; 24M; 51G       Stufenheck;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                      915; SC4

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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                    entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 51708




             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§ 22 51708




                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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                   hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                   genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
§ 22 51708




             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        205/55R16
                                 Hinterachse:                        225/50R16
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51708




             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 924kg.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                  zulässig.
             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
             AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
                  (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 51708




             VFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 333
                  bzw. 334 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    KJ
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                          26B                      x = 200             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
§ 22 51708




                          26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 250            20                 HA
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    KJ
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                    Variante(n):


             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 150       y = 200            30                 VA
                          26N                   x = 150       y = 200             8                 VA
                          27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
                          27F                   x = 200       y = 200            30                 HA
§ 22 51708
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    NH
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                    Handelsbez.:    TOLEDO

                    Variante(n):    Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 385             y = 400                   VA
                          26P                      x = 335             y = 370                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
                          27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
                          26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
§ 22 51708
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 17

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SKODA
                    Fahrzeugtyp:    5J
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
                    Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 270                   VA
                          26P                      x = 270             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
                          26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
                          27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
                          27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
§ 22 51708
             Gutachten 366-0518-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51708
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.01.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VW
                    Fahrzeugtyp:    AW
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
                    Handelsbez.:    Polo

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 200                   VA
                          26P                      x = 200             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 200            25                 VA
                          26N                   x = 250       y = 200             8                 VA
                          27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
§ 22 51708
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51708




                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


             Nummer der Genehmigung: 51708                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   DD6560
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51708                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ
                   Type

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51708




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   24.01.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0518-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51708                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-5

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51708




                   Remarks:
                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

                    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                    for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51708                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        30.01.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51708




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                       Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51708                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        30.01.2018                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   DD6560                                                             11.12.2017

             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
§ 22 51708




                   366-0518-17-MURD                                                   24.01.2018

             4.    Beschreibung der Änderungen:
                   Description of the changes:
                   entfällt
                   not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51708

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51708

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51708




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51708

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51708




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
						
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