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							             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 07.02.2018
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
             PE2X                PE2X                    ohne                          57,1                    600     1975    12/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
§ 22 51705




             8X           e1*2007/46*0414*.. 170             215/35R18 84Y 5EA                            S1 Sportback;
                                                             225/35R18     51G                            Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 77E
             8X             e1*2007/46*0414*..     170       225/35R18         51G                        S1; Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74D; 77E
             8X             e1*2007/46*0414*..     60 - 141 215/35R18 84W                                 2-türig; 4-türig;
                                                            225/35R18     51G                             Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
             8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 225/40R18 88             11A; 21B; 24J; 24M;        ab e1*98/14*0042*14;
                                                                               34X; 367                   Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT, SEAT, S.A.
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.02.2018
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             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN
                                                        140 Nm für Typ : KJ
             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
             6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 110 215/35R18 84       11A; 245                Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      77E
             6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 110 215/35R18 84  11A; 24J; 24M                Nicht Fz mit
             6JN            e9*2007/46*0001*..    44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M                "SeatSport"Bremse;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             KJ           e9*2007/46*3134*..  70 - 110 205/45R18 86                                   ARONA; Frontantrieb;
                                                       215/40R18 85           11A; 24J; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/45R18 89      11A; 24J; 248; 26N;     725; 73C; 74D; 77E
§ 22 51705




                                                                              27H
                                                            225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                              27H
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                              27H
             KJ             e9*2007/46*3134*..    48 - 85   205/35R18 81      11A; 24J; 248           IBIZA;
                                                            205/40R18 82      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R18 80      11A; 24J; 244; 26P      12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/40R18 85      11A; 24J; 244; 26B      725; 73C; 74D; 77E
                                                            225/35R18 83      11A; 241; 244; 246;
                                                                              26P
                                                            225/40R18 88      11A; 241; 244; 246;
                                                                              26B

             Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
             1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88             11A; 21B; 22B; 24J;     Limousine;
                            e9*98/14*0026*..                                  24M; 367                Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             1M             e9*98/14*0026*..      110 - 150 225/40R18 88      11A; 367                Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.02.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92       205/35R18 81      11A; 248; 26P; 27H;     ab
                                                                              5DV                     e11*2007/46*0251*01;
                                                            205/40R18 82      11A; 248; 26P; 27H      Limousine;
                                                            215/35R18 80      11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 5DA                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/35R18 84      11A; 245; 248; 26B;     725; 73C; 74D; 77E
                                                                              27H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             5J           N083             51 - 63          215/35R18 84      11A; 22F; 24D; 24J      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51705




                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       205/35R18 81      11A; 248; 26P; 27H;     ab
                                                                              5DV                     e11*2007/46*0250*01;
                                                            205/40R18 82      11A; 248; 26P; 27H      RAPID SPACEBACK;
                                                            215/35R18 80      11A; 245; 248; 26B;     Limousine;
                                                                              27H; 5DA                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R18 84      11A; 245; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              27H                     725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84          11A; 22F; 24D; 24J      Roomster, Praktik;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                                                                      Nicht Scout;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   215/35R18 84      11A; 22I; 24M           Roomster Scout;
                            e11*2007/46*0013*..
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.02.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 205/35R18 81          11A; 248; 26B; 27H      nur Fabia; ab
                            e11*2007/46*0013*..
                                                            215/35R18 84      11A; 245; 248; 26B;     e11*2007/46*0013*20;
                                                                              27H                     ab
                                                                                                      e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   215/35R18 84      11A; 22H; 24D; 24J      Fabia Schrägheck; bis
                            e11*2007/46*0013*..
                                                  44 - 132 215/35R18 84W 11A; 22H; 24D; 24J           e11*2007/46*0013*19;
                                                                                                      bis
                                                                                                      e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51705




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
                                                        130 Nm für Typ : AW
             Verkaufsbezeichnung:     FOX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55   215/35R18 80      11A; 22I; 22Q; 24J;     nicht FOX Cross;
                                                                              24M; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18 88          AF4                     GOLF; Allradantrieb;
                          e1*96/79*0071*..,             225/40R18 88          11A; 24J; 24M; 367      Frontantrieb;
                            e1*98/14*0071*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             1J             e1*2001/116*0071*.., 177        225/40R18         51G                     Nur Golf R32;
                            e1*98/14*0071*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 10N; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88         AF4; 11A; 22F; 24J;      BORA(Limousine);
                            e1*96/79*0071*..,                                24M                      Allradantrieb;
                            e1*98/14*0071*..               225/40R18-88      11A; 22F; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                             32J; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      77E
             1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88   11A; 22F; 24J; 24M;          GOLF VARIANT; BORA
                            e1*96/79*0071*..,                            367                          VARIANT;
                            e1*98/14*0071*..              225/40R18-88   AF4; 11A; 22F; 24J;          Allradantrieb;
                                                                         24M                          Frontantrieb;
                                                 125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         367                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                           225/40R18 88W AF4; 11A; 22F; 24J;          725; 73C; 74D; 77E
                                                                         24M

             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 AF4; 11A; 21B; 22B;               Cabrio;
                                                                    24J; 24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M; 367                          725; 73C; 74D; 77E
§ 22 51705




             Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88         AF4; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*97/27*0106*..,                                24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                            e1*98/14*0106*..               225/40R18-88      11A; 21B; 22B; 24J;      725; 73C; 74D; 77E
                                                                             24M; 367

             Verkaufsbezeichnung:     Polo
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 70   205/35R18 81      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/40R18 82      11A; 24J; 248; 26P;      725; 73C; 74D; 77E
                                                                             27H
                                                           215/35R18 84      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27H
                                                           215/40R18 85      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27H
                                                           225/35R18 83      11A; 241; 244; 246;
                                                                             247; 26B; 26N; 27H
                                                           225/40R18 88      11A; 241; 244; 246;
                                                                             247; 26B; 26N; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84         11A; 21B; 21N; 22H;      Nicht Cross Polo;
                            e1*2007/46*0486*..                               248                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   215/35R18 84      11A; 21B; 21N; 22H;      Nur CrossPolo;
                                                                             22I                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      215/35R18 84                               Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                      915; SC4

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51705




             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
§ 22 51705




                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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                   Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                   im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 51705




                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
                  (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
                  Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
             34X) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm
                  zwischen Reifen und Federbeinrohr der Vorderachse vorhanden ist. Dieser Abstand ist abhängig vom
                  eingebauten Federbein, die max. Betriebsbreite ist zu beachten.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 924kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§ 22 51705




                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                  zulässig.
             AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
                  Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
                  Fahrzeughersteller freigegeben ist.
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    KJ
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                          26B                      x = 200             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
§ 22 51705




                          27F                   x = 250       y = 250            20                 HA
                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    KJ
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                    Variante(n):


             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
                          27F                   x = 200       y = 200            30                 HA
                          26J                   x = 150       y = 200            30                 VA
                          26N                   x = 150       y = 200             8                 VA
§ 22 51705
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SEAT
                    Fahrzeugtyp:    NH
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                    Handelsbez.:    TOLEDO

                    Variante(n):    Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 385             y = 400                   VA
                          26P                      x = 335             y = 370                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
                          27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
                          27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
§ 22 51705
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SKODA
                    Fahrzeugtyp:    5J
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
                    Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 270                   VA
                          26P                      x = 270             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
                          27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
                          26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
                          26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
§ 22 51705
             Gutachten 366-0521-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51705
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: DD7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.02.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VW
                    Fahrzeugtyp:    AW
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
                    Handelsbez.:    Polo

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 200                   VA
                          26P                      x = 200             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          26J                   x = 250       y = 200            25                 VA
                          26N                   x = 250       y = 200             8                 VA
§ 22 51705
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51705




                                      special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


             Nummer der Genehmigung: 51705                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   DD7580
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51705                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Woche und Jahr)
                   Date of manufacture (week and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51705




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   07.02.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0521-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51705                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-6

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51705




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51705                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        16.02.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51705




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                       Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51705                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        16.02.2018                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   DD7580                                                             11.12.2017

             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
§ 22 51705




                   366-0521-17-MURD                                                   07.02.2018

             4.    Beschreibung der Änderungen:
                   Description of the changes:
                   entfällt
                   not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51705

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51705

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51705




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51705

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51705




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
						
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