Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 52066, Korr. 01
special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2
Genehmigungsnummer: 52066 Erweiterung: -- Korr. 01
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
DD6050
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 52066 Erweiterung: -- Korr. 01
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
§ 22 52066, Korr. 01
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
11.07.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0197-18-MURD
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 52066 Erweiterung: -- Korr. 01
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-3
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 52066, Korr. 01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird berichtigt
Approval corrected
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 52066 Erweiterung: -- Korr. 01
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Korrektur der Genehmigung
correction of the approval
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 23.07.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 52066, Korr. 01
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
VW3X VW3X ohne 57,1 650 2125 05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
§ 22 52066, Korr. 01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 77 195/65R15 12R; 51G Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 205/60R15 91 12A Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea Freetrack;
205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 77E; 82R; 839
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 77 195/65R15 91 12T; 51G Nicht Altea Freetrack;
63 - 118 195/65R15 91 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
92 - 118 195/65R15 91H 12T; 51G 71K; 723; 73C; 74D;
103 - 118 195/65R15-91V 12T; 51G 77E; 82R; 839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea Freetrack;
205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 77E; 82R; 839
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91 12T ab
e9*2007/46*0094*01;
205/60R15 91 12R nicht Leon X-Perience;
205/65R15 94 12A Kombi; 3-türig; 5-
türig; Allradantrieb;
§ 22 52066, Korr. 01
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5E e8*2007/46*0318*.. 63 - 85 195/65R15 12T; 51G nicht Octavia Scout;
205/60R15 91 12Q Kombi; Limousine;
205/65R15 94 12Q Allradantrieb;
215/55R15 89 12A Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 12A 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 12A; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 85 195/65R15 12T; 51G ab
e11*2007/46*0244*.. 205/60R15 91 12Q e11*2007/46*0243*01;
205/65R15 94 12Q ab
215/55R15 89 12A e11*2007/46*0244*01;
215/60R15 94 12A nicht Octavia Scout;
225/55R15 92 12A Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 52066, Korr. 01
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 205/65R15 94 SEG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/70R15 96 SEG; 11A; 54A kurzer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 195/65R15 51G Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 5GG kurzer Radstand;
L320 205/60R15 95 Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 80 195/65R15 12T; 51G Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 12A; 5GG langer Radstand;
L320 205/60R15 95 12A Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 81 205/65R15 94 SEG; 11A; 245; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/70R15 96 SEG; 11A; 245; 248; langer Radstand;
L320 54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 81 195/65R15 12T; 51G kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 12A; 5GG langer Radstand;
L320 215/60R15 94 11A; 12A; 245; 248 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
2KN e1*2007/46*0217*.. 51 - 77 195/65R15 91 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51 - 80 195/65R15 95 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 77E; 82R; 839
2KN L320 51 - 77 195/65R15 91 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
80 195/65R15 95 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
§ 22 52066, Korr. 01
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 5; nur bis
205/60R15 12K; 51G e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 12A; 51G e1*2007/46*0490*04;
77 - 103 185/70R15 12T; 51G ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 723; 73C; 74D;
76Q; 77E; 82R; 839
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 103 195/60R15 88 12M Cabrio; Frontantrieb;
195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12M 51A; 71K; 723; 729;
205/60R15 12T; 51G 73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 195/65R15 91 ; 12T Sportsvan; ab
205/60R15 91 12T e1*2007/46*0490*05;
205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 195/60R15 88 12T Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 195/65R15 91 12T Sportsvan; ab
205/60R15 91 12T e1*2007/46*0490*05;
205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52066, Korr. 01
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 195/60R15 88 nicht Golf GTE; 12T Golf 7; ab
195/65R15 91 nicht Golf GTE; 12T e1*2007/46*0623*01;
205/60R15 91 12T nicht Golf Alltrack;
205/65R15 94 12A e-Golf;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 195/60R15 88 12T Golf 7; ab
195/65R15 91 12T e1*2007/46*0623*01;
205/60R15 91 12T nicht Golf Alltrack;
205/65R15 94 12A e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T Golf 7; ab
195/65R15 91 ; 12T e1*2007/46*0627*01;
205/60R15 91 12T Golf 7 Sportsvan;
205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 195/60R15 88 12T Golf 7; ab
195/65R15 91 12T e1*2007/46*0627*01;
205/60R15 91 12T Golf 7 Sportsvan;
205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52066, Korr. 01
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur bis
205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur CrossGolf; Nur
205/60R15 91 12T bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 195/65R15 12T; 51G Nur CrossGolf 6; Ab
205/60R15 91 12T e1*2001/116*0304*21;
77 185/70R15 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 12T Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 12A e1*2001/116*0304*14;
215/60R15 94 12A Frontantrieb;
225/55R15 92 11A; 12A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
686 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88 122 Nur Jetta
195/65R15 12T; 51G (Stufenheck);
205/55R15 88 12R Frontantrieb;
205/60R15 12R; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A 51A; 573; 71K; 723;
215/60R15 94 12A 729; 73C; 74D; 76Q;
77E; 82R; 839
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 52066, Korr. 01
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15 12T; 51G JETTA (Limousine);
205/60R15 12A; 51G GOLF (Variant); GOLF
77 185/70R15 12T; 51G 6 (Variant);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74D; 76Q; 77E;
82R; 839
Verkaufsbezeichnung: JETTA (VI) MJ 2010-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16H e1*2007/46*0584*.. 77 195/65R15 51G Nur Jetta
205/60R15 51G (Stufenheck);
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 77E; 82R; 839
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15 12T; 51G; 52J nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76Q; 76Z; 77E;
82R; 839
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91 nicht CrossTouran; nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 12A; 5GG bis
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 195/65R15 12T; 51G e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 205/60R15 95 nicht CrossTouran; 12A bis
215/60R15 94 nicht CrossTouran; 12A e1*2001/116*0211*35;
225/55R15 92 nicht CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 12A; 24J; 24M 51A; 71K; 723; 73C;
77 185/70R15 12T; 51G 74D; 76Q; 77E; 82R;
839
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 52066, Korr. 01
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 52066, Korr. 01
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 366-0197-18-MURD
zur Erteilung der ABE 52066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: DD6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2018
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52066, Korr. 01
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82R) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
SEG) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa.
Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0243-05-MURD (VW Caddy Typ 2K und 2KN Frontantrieb) bzw.
Gutachten-Nr. 366-0035-09-MURD (VW Caddy Typ 2K und 2KN Allradantrieb) . Das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.