Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X19H2/EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5R 57,1 5R Ø78,1 Ø57,1 57,1 Aluminium 800 2260 03/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : GA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71E; 723;
24J; 24M; 5FE 73C; 74A; 74P
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 24M; 54A
245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 677
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H inkl. S3; 2-türig;
77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
235/30R19 86Y 5EM Allradantrieb;
235/35R19 87Y Frontantrieb;
206 - 228 225/35R19 88Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/30R19 86Y 5EM 12A; 51A; 71E; 723;
235/35R19 91 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5FE S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24C; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24J; 24M; 5FE 723; 73C; 74A; 74P
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q;
24D; 57F; 585; 671
66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 51G Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 94Y 5HI nicht für gepanzerte
154 - 331 255/40R19 51G Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76T;
765
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 52J bis
245/35R19 89 11A; 22M; 22P; 52J e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
24M; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76T;
76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 bis
e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M; 22P e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76T
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb;
235/35R19 91 mit Frontantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie
235/35R19 91 ohne 12A; 51A; 71E; 723;
Radhausverbreiterung 73C; 74A; 74P; 77E
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
235/40R19 92 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
235/40R19 92 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
245/35R19 89 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
245/35R19 89 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
245/40R19 94 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
245/40R19 94 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 672 ab
235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17;
235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; TTS;
255/30R19 91Y 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 26B; 26N; 27U 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 11A; 22P; 27H; 51G; Kombi; Allradantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 11A; 21T; 26P; 51G; 12A; 51A; 71E; 723;
57E; 575 729; 73C; 74A; 74P
255/30R19 11A; 21T; 24J; 26B;
26N; 51G; 57E; 575
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack;
225/40R19 89W 5FM Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack;
225/40R19 89 5FM Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24C; 24M 723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack;
225/40R19 89W 5FM Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack;
225/40R19 89 5FM Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24C; 24M 723; 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 12A; 51A; 71E; 723;
245/40R19 94 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; Leon Cupra; Leon
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Cupra R; Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D 11H; 12A; 51A; 573;
71E; 723; 73C; 74A;
74P
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; ab
27H; 5EG e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
63 - 135 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Kombi; 3-türig; 5-
27F türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG nicht Leon X-Perience;
195 - 221 225/35R19 11A; 26B; 27F; 51G nicht mit Brembo
Bremsanlage; Kombi; 3-
türig; 5-türig; Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E
140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 11A; 245; 248 12A; 51A; 71E; 723;
235/35R19 91 11A; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 77E
235/40R19 92 11A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R19 99 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FE Frontantrieb;
55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71E;
235/35R19 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 74P
24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22L; 22Q; 24J; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22L; 22Q; 24J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
235/35R19 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab
e11*2007/46*0244*.., 225/35R19 88Y 5FE e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 ab
e8*2007/46*0317*..
e11*2001/116*0326*32;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 3c; 3C;
3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : A1; 5N
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71E; 723;
22P; 24M 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb;
248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71E; 723;
248; 26P; 27H; 5FE 729; 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.., 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04;
ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22P; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22P; ab
24C; 24D; 5FE e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis
24M e1*2001/116*0242*24;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71E;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; 723; 73C; 74A; 74P
24M
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 11A; 21P; 22H; 22Q; Cabrio; Schrägheck;
24K; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); bis
24J; 24M e1*2007/46*0492*05;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 27H; 5EG Sportsvan; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05;
27F nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 5EG Sportsvan; ab
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; e1*2007/46*0490*05;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse;
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71E; 723;
52J 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; ab
27H; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack;
27F e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0623*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
5EG e-Golf;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse;
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71E; 723;
52J 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; ab
27H; 5EG e1*2007/46*0627*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan;
27F nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Seite: 10 von 28
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0627*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse;
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71E; 723;
52J 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24J; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5FE e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71E; 723;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5FE bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 Beetle (Schrägheck);
235/35R19 91 11A; 27I Beetle Cabrio;
235/40R19 11A; 26P; 27I; 51G Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 248; 27B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
67U; 672 12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Seite: 11 von 28
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
271 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
271 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71E;
260; 271 723; 729; 73C; 74A;
255/30R19 91 11A; 244; 247; 273; 74P
57F; 673
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 22M; 22Q; 245; 248; (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; bis
22M; 22Q; 245; 248; e1*2001/116*0307*36;
5FE Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Seite: 12 von 28
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/40R19 93 VW Passat Alltrack
(B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis
22M; 22Q; 24J; 24M; e1*2001/116*0307*23;
5FE Kombi; Limousine;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Frontantrieb;
22M; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/40R19 93Y ab
e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
Alltrack; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/40R19 94 ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92 mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 99W ohne R-Line; Allspace;
235/50R19 99W 11A; 27I ab
245/45R19 98W e1*2001/116*0450*31;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248; 27I ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R19 88 Allradantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R19 88 Frontantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98 5JA nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. 165 - 331 255/40R19 100 5KA; 530 nicht V10 Diesel;
3D e1*2001/116*0189*.., 177 255/40R19 96 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 12A; 51A; 533; 573;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 30 HA
Gutachten 16-00004-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA