Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX15
                             Typ                             OX15 8018
                             Radgröße                        8.0J x 18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             X5           OX15 8018 X5 / Ø63,4 - Ø57,1          5/100/57,1          40         625    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51523
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX15 8018 (s.o.)
                             Radgröße                        8.0J x 18 H2
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°    120                       28,3               RG.516

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A1, -/Sportback    60-136        205/40R18   R37                                A12 A19 A58
                             8X                      60-141        215/35R18   T80 T84                            A99 F23 Flh
                             e1*2007/46*0414*..;     60-141        225/35R18                                      V18 S01
                             e1*2007/46*0509*..
                             Seat Arona              70-110        215/45R18   K1a K1b K2b                        A01 A12 A19
                             KJ                      70-110        225/40R18   K1c K2b K6g K6i K6j K6y            A58 A99 S01
                             e9*2007/46*3134*02-..   70-110        225/45R18   K1c K2b K6g K6i K6j K6y
                                                     70-110        235/40R18   K1c K2b K5w K6h K6i K6j K6y K8c
                             Seat Ibiza              48-110        205/40R18   K1c K2b                            A01 A12 A19
                             KJ                      48-110        215/40R18   K1c K2b K6g K8c                    A58 A99 Flh
                             e9*2007/46*3134*..      48-110        225/35R18   K1c K2b K6h K8c                    S01
                                                     48-110        225/40R18   G01 K1c K2b K6h K8c
                             Seat Ibiza / Ibiza ST   44-110        215/35R18   K1a K1b K2b K44 K46 T80 T84        A01 A12 A19
                             6J, 6JN                                                                              A99 Car Flh
                             e9*2001/116*0067*..,                                                                 S01
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             e9*2007/46*0001*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - incl. Facelift 2015
                             Seat Ibiza Cupra        132, 141      215/35R18   K1a K1b K2b K44 K46 T84            A01 A12 A19
                             6J                                                                                   A99 B91 Flh
                             e9*2001/116*0067*..                                                                  S01
                             Seat Toledo             55-92         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84            A01 A12 A19
                             NH                                                                                   A58 A99 Lim
                             e11*2007/46*                                                                         S01
                             0251*00-19;
                             e11*2007/46*252*..;
                             e8*2007/46*0321*..
                             Skoda Fabia             44-92         215/35R18   K1a K1b K2b T84                    A01 A12 A19
                             5J                                                                                   A58 A99 Car
                             e11*2001/116*                                                                        Flh S01
                             0291*43-55;
                             e11*2007/46*
                             0013*20-..
                             e8*2007/46*0319*..
                             ab MJ 2015 (6V)
                             Skoda Praktik           51-66         215/35R18   G10 G11 K1a K2b K44 K46 T80 T84    A01 A12 A19
                             5J                                                                                   A58 A99 S01
                             N083;
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda Rapid             55-92         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84            A01 A12 A19
                             NH                                                                                   A58 A99 Lim
                             e11*2007/46*                                                                         S01
                             0250*00-20;
                             e11*2007/46*0249*..;
                             e8*2007/46*0320*..
                             Skoda Rapid             55-92         215/35R18   K1a K2b K6g K8h T80 T84            A01 A12 A19
                             Spaceback                                                                            A58 A99 Flh
                             NH                                                                                   S01
                             e11*2007/46*
                             0250*00-20;
                             e8*2007/46*0320*..

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Skoda Roomster          47-77         215/35R18    G10 G11 K1a K2b K44 K46 T80 T84       A01 A12 A19
                             5J                                                                                       A58 A99 Npf
                             e11*2001/116*0291*;                                                                      S01
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda Roomster          55-77         215/35R18    G11 K2b K44 K46 T84                   A01 A12 A19
                             Scout                                                                                    A58 A99 KMV
                             5J                                                                                       S01
                             e11*2001/116*0291*;
                             e11*2007/46*0013*..
                             VW Cross Polo           51-81         215/35R18    T80 T84                               A12 A19 A99
                             6R                                                                                       Flh KMV S01
                             e1*2001/116*0510*..
                             - incl. Facelift 2014
                             VW Polo (V)             44-110        215/35R18    K1b K2b K8g T80 T84                   A01 A12 A19
                             6R                                                                                       A99 Flh Npf
                             e1*2001/116*0510*..                                                                      S01
                             e1*2007/46*0486*..
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             - incl. Facelift 2014
                             VW Polo (V) WRC         162           215/35R18    K1b K2b K8g T84                       A01 A12 A19
                             6R                                                                                       A99 Flh Npf
                             e1*2001/116*0510*..                                                                      S01
                             VW Polo (VI)            48-85         205/40R18    K1c K2b K8h T82 T86                   A01 A12 A19
                             AW                      48-85         215/40R18    K1c K2b K8h                           A58 A99 Flh
                             e1*2007/46*1783*..      48-85         225/35R18    K1c K2c K4i K8m T83 T87               S01
                                                     48-85         225/40R18    G01 K1c K2c K4i K8m
                             VW Polo GTI (V)         132, 141      215/35R18    K1b K2b K8g T84                       A01 A12 A19
                             6R                                                                                       A99 Flh Npf
                             e1*2001/116*0510*..                                                                      S01
                             - incl. Facelift 2014
                             VW Polo GTI (VI)        147           215/40R18    K1c K2b K8h                           A01 A12 A19
                             AW                      147           225/35R18    K1c K2c K4i K8m T87                   A58 A99 Flh
                             e1*2007/46*1783*..      147           225/40R18    G01 K1c K2c K4i K8m                   S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 8

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 8
                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             G11     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8
                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8
                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   205/40R18     225/35R18
                             Nr.   2   205/45R18     225/40R18
                             Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                             Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr.   5   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr.   6   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr.   7   225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                             Nr.   8   235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 8

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51523, Erweiterung 01




                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. Januar 2019




                             Laux                                                                   00311707.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen