Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX17
                             Typ                             OX17 7019
                             Radgröße                        7.0Jx19 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             V7           OX17 7019 V7 / ohne Ring              5/112/57,1         43       750     2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52226
§ 22 52226, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX17 7019 (s.o.)
                             Radgröße                        7.0Jx19 H2
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                                            Art der
                             Nr.                                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                       Befestigungsmittel
                                        Serienschraube         Kugel
                             S01                                                      140                 27,5                -
                                           M14x1,5           D=25,6 mm
                                                               Kugel
                             S02       Schraube M14x1,5                               140                  30             RG.565F
                                                             D=25,6 mm

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q3 (II)            110-169        235/50R19                                    A12 A19 A57
                             F3                                                                                  A99 S02
                             e1*2007/46*1900*..
                             Seat Cupra Ateca        221            225/45R19                                    A12 A19 A56
                             5FP                                                                                 A99 BW7 F24
                             e9*2007/46*6394*11-..                                                               S01
                             Seat Tarraco            110, 140       235/50R19                                    A12 A19 A57
                             KN                                                                                  A99 S01
                             e9*2007/46*6666*..
                             Skoda Kodiaq            85-176         235/50R19                                    A12 A19 A57
                             NS                                                                                  A99 S01
                             e8*2007/46*0249*..
                             VW Tiguan (II)          85-176         235/50R19                                    A12 A19 A57
                             5N                                                                                  A99 KOV S01
                             e1*2001/116*
                             0450*24-..;
§ 22 52226, Erweiterung 01




                             e1*2007/46*
                             0487*15-..
                             - ab Modell 2016
                             VW Tiguan (II)          110-176        235/50R19                                    A12 A19 A57
                             Allspace                                                                            A99 KOV S01
                             5N
                             e1*2001/116*
                             0450*31-..
                             VW Tiguan (II)          110-176        235/50R19                                    A12 A19 A57
                             Allspace R-Line                                                                     A99 KMV S01
                             5N
                             e1*2001/116*
                             0450*31-..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Tiguan (II) R-Line   85-176         235/50R19                                    A12 A19 A57
                             5N                                                                                  A99 KMV S01
                             e1*2001/116*
                             0450*24-..;
                             e1*2007/46*
                             0487*15-..
                             - ab Modell 2016
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 4

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
§ 22 52226, Erweiterung 01




                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52226 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4
                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 52226, Erweiterung 01




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. Juli 2019




                             Laux                                                                   00324719.DOC



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen