Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5BA 5BA Ø66,6-Ø57,1 57,1 740 2220 10/18
5BA 5BA Ø66,6-Ø57,1 57,1 750 2196 10/18
5BA 5BA Ø66,6-Ø57,1 57,1 758 2175 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 8U1; 8U; F3
Zubehör : LS17D27F
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : 4E; 4F; 8J; 4F1; GA; 8V
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8V
140 Nm für Typ : GA
165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes
Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 26B; Cabrio; Limousine;
26J; 27F; 5EM Allradantrieb;
206 - 228 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22F; Nur AUDI S6;
22Q; 24D; 24J; 5HI; Allradantrieb;
54A
Limousine u. Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22I; 24M Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht
24D; 5GM Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y 11A; 24J; 24M; 5HR nicht für gepanzerte
154 - 331 255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 24J; Fz;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R20 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D; 51G 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92 Ohne erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment
11A; 245; 248 165 Nm;
235/35R20 92 Mit Kombilimousine;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
Serie
245/35R20 91 Mit Frontantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
Serie; 11A; 26P; 27I
245/35R20 91 Ohne 12A; 51A; 71K; 723;
Radhausverbreiterung; 73C; 74A; 74P; 740
11A; 245; 248; 26P; 27I
255/35R20 93 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 245; 248;
26B; 260; 270
255/35R20 93 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 245; 248; 26B;
260; 27B; 270
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 22L; bis
e1*2001/116*0374*.. 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16;
255/30R20 92 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Coupe;
22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247 Frontantrieb;
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R20 96 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 165 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
255/40R20 97 11A; 24J; 244; 26P; 27I 73C; 74A; 74P; 740;
77E
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B; ab
26J; 27H; 27U e1*2001/116*0369*17;
245/30R20 90 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H; 27V Frontantrieb; TT; TTS;
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 71K; 723;
27V
265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P
247; 26B; 26J; 27F;
27V
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 5FP
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea 4 Freetrack;
24C; 24D; 5GA Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea Freetrack;
24C; 24D; 5GA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea 4 Freetrack;
24C; 24D; 5GA Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea Freetrack;
24C; 24D; 5GA Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
245/30R20 90 11A; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92 11A; 24C; 244 73C; 74D; 74P; 77E
255/35R20 93 11A; 24C; 244
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R20 96 11A; 26N; 27I Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 245; 248; 26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R20 99 11A; 245; 248; 26J; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
255/40R20 97 11A; 245; 248; 26J; 27I
265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26N; 27I
275/35R20 98 11A; 241; 244; 246;
26J; 27I
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; ab
e8*2007/46*0317*.. 27P e11*2001/116*0326*32;
245/35R20 91W 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine;
26N; 27H; 27P Allradantrieb;
255/30R20 92 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AUV; 1KM; 1KP; 1T; 16; 3C; 3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : A1; 3H; 5N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb;
245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2007/46*0492*.. 81 - 135 225/35R20 90 11A; 241; 248; 26P; GOLF ALLTRACK;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 225/35R20 90 11A; 241; 248; 26P; GOLF ALLTRACK;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 247; 5FE; e1*2001/116*0304*14;
56G
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88 11A; 241; 244; 246; Beetle (Schrägheck);
247; 26B; 26N; 27B; Beetle Cabrio;
27H; 56G Frontantrieb;
235/35R20 88 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71K; 723;
27H
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 729; 73C; 74D; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
255/30R20 92 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 67V
265/30R20 94 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 67J
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95 11A; 245; 26B; 26N; VW Passat Alltrack
27F (B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; ab
26B; 26N; 27F e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
Alltrack; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Seite: 7 von 31
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91 11A; 22I; 24D; 24J ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 24D;e1*2007/46*0487*14;
24J bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92 11A; 22I mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 245/35R20 91 11A; 22B e1*2007/46*0487*14;
255/35R20 93 11A; 21P; 22B bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27H; 27I mit R-Line; ab
245/40R20 95 11A; 27B; 27H e1*2007/46*0487*15;
255/40R20 97 11A; 27B; 27F Allradantrieb;
265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 71K; 723;
27F 73C; 74D; 74P
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; ab
e1*2007/46*0487*15;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 24M; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71K; 723;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74P
27B; 27F
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96 11A; 27H; 27I mit R-Line; Allspace;
245/40R20 95 11A; 27B; 27H ab
255/40R20 97 11A; 27B; 27F e1*2001/116*0450*31;
265/35R20 95 11A; 24J; 27B; 27F Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J; 27B; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27H; 27I ab
e1*2001/116*0450*24;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; nicht
27H Allspace;
255/40R20 97 11A; 24C; 24M; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74P
27B; 27F
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27H; 27I ab
245/40R20 95 11A; 27B; 27H e1*2001/116*0450*24;
255/40R20 97 11A; 27B; 27F mit R-Line; nicht
265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Allspace;
27F Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100V 11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; Allspace;
ab
245/40R20 99W 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*31;
27H Allradantrieb;
255/40R20 101 11A; 24C; 24M; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35ZR20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
27B; 27F 73C; 74D; 74P
265/40R20 11A; 24C; 244; 247;
100W 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 26B; ab
e1*2007/46*0357*.. 26N; 27B; 27H e1*2007/46*0357*14;
ab
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; e1*2001/116*0211*36;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 88 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723;
247; 26B; 26N; 27B; 73C; 74D; 74P; 77E
27H
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb;
26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 88 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27I 73C; 74D; 74P; 77E
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 11A; 24J; 24M; 5IM nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NS
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*..
Handelsbez.: KODIAQ
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 200 HA
27B x = 290 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 160 8 VA
26J x = 280 y = 210 34 VA
27H x = 290 y = 250 8 HA
27F x = 290 y = 250 23 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1KM
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0492*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 280 VA
26P x = 210 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 280 10 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F y = 300 y = 320 30 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: A1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*..
Handelsbez.: T-ROC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 270 y = 300 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 300 15 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 300 VA
26P x = 370 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 300 15 VA
26N x = 400 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 400 30 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*..
Handelsbez.: ARTEON
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 230 VA
26P x = 170 y = 180 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 230 25 VA
26N x = 220 y = 230 8 VA
27F x = 270 y = 290 25 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Seite: 28 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 30 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AUV
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0627*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 280 VA
26P x = 210 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 280 10 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F y = 300 y = 320 30 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: A1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*..
Handelsbez.: T-ROC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 270 y = 300 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 300 20 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA