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							                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 12

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 39
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             P2 57,1             P2                      Ø57,1-EX-Ø72                57,1    Kunststoff     610     2150     03/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52296, Erweiterung 02




                             Zubehör                                 : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85          11A; 241; 244; 246;        A1 Sportpack;
                                                                                             26P                        Schrägheck;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 6J; 6JN
                                                                       140 Nm für Typ : KJ
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 110 215/35R18 84  11A; 24M                     Nicht Fz mit
                             6JN          e9*2007/46*0001*..      44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24M                     "SeatSport"Bremse;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 110 215/35R18 84                               Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 205/45R18 86                                   ARONA; Frontantrieb;
                                                                       215/40R18 85                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/45R18 89                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26N;          73C; 74A; 74P; 77E
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                                                                         27H
                             KJ             e9*2007/46*3134*..    48 - 110 205/40R18 86W 11A; 245; 248                IBIZA;
                                                                           215/35R18 84W 11A; 24J; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R18 85  11A; 24J; 248; 26P           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92       205/40R18 82    11A; 26P                 ab
                                            e8*2007/46*0321*..               215/35R18 80    11A; 26P; 27H; 5DA       e11*2007/46*0251*01;
                                                                             215/35R18 84    11A; 26P; 27H            Limousine;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5J           N083             51 - 63          215/35R18 84     11A; 22H; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92      205/40R18 82     11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                            e8*2007/46*0320*..              215/35R18 80     11A; 26P; 27H; 5DA       Limousine;
                                                                            215/35R18 84     11A; 26P; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84         11A; 24J; 24M            Fabia Schrägheck; bis
                                            e11*2007/46*0013*..
                                                                  44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M                e11*2007/46*0013*19;
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0291*42;
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   215/35R18 84     11A; 22I; 24M            Roomster Scout;
                                            e11*2007/46*0013*..
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
                             5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   215/35R18 84     11A; 22H; 24J; 24M       Roomster, Praktik;
                                            e11*2007/46*0013*..
                                                                                                                      Nicht Scout;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SCALA, KAMIQ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NW           e8*2007/46*0349*.. 70 - 110 205/45R18 86                                    SCALA; Schrägheck;
                                                                      215/40R18 85                                    Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             NW             e8*2007/46*0349*..    70 - 110 205/45R18 86                               SCALA; Schrägheck;
                                                                           215/40R18 85                               Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     SCALA, KAMIQ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NW           e8*2007/46*0349*.. 70 - 110 205/45R18 86           124                      KAMIQ; Schrägheck;
                                                                      215/45R18 89           12A                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : C1; 5Z; 6R
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                                                        130 Nm für Typ : AW
                             Verkaufsbezeichnung:     FOX
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW          Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55     215/35R18 80   11A; 22P; 24J; 24M;      nicht FOX Cross;
                                                                                             54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     Polo
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AW           e1*2007/46*1783*..      48 - 147 205/40R18 82      11A; 245; 248; 26P       Polo GTI; Polo;
                                                                           215/35R18 84      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              215/40R18 85   11A; 24J; 248; 26P;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                             27H

                             Verkaufsbezeichnung:     POLO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84         11A; 21P; 248            Nicht Cross Polo;
                                            e1*2007/46*0486*..                                                        Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 81     215/35R18 84   11A; 21P                 Nur CrossPolo;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     T-CROSS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             C1           e13*2007/46*1985*.. 70 - 85      215/45R18 89                               Kombilimousine;
                                                                           225/45R18 91                               Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 12
                                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                  Achslast von 900kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    GB
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1892*..
                                    Handelsbez.:    A1 Sportback

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 275                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 225                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 275             8                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 275            25                 VA
                                          27F                   x = 275       y = 260             8                 HA
                                          27H                    x275         y = 260            20                 HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    KJ
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                                          26B                      x = 200             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 250            20                 HA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    KJ
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                                    Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                                    Variante(n):


                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 150       y = 200            30                 VA
                                          26N                   x = 150       y = 200             8                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 200            30                 HA
§ 22 52296, Erweiterung 02
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    NH
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                                    Handelsbez.:    TOLEDO

                                    Variante(n):    Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 385             y = 400                   VA
                                          26P                      x = 335             y = 370                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                          27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
                                          26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
                                          26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
                             Gutachten 19-00359-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    AW
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
                                    Handelsbez.:    Polo

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 200            25                 VA
§ 22 52296, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 250       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
						
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