Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5112B25666 PCD 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 750 2280 02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 8E; 4F1; 8H; 4B; 4F; GA; 8V
Zubehör : Serie
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : 8U1; F3; 8U
Zubehör : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
140 Nm für Typ : GA
165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes
Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/40R18 86Y 11A; 24J; 248; 26P; Cabrio; Limousine;
27H; 5EM Allradantrieb;
215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27H 73C; 74D; 74P; 76O
225/40R18 88W 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27H
235/35R18 86Y 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27F; 5EM
245/35R18 88W 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
77 - 228 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27F
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
206 - 228 205/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
27H; 52J
215/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
215/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
225/40R18 89 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27H
235/35R18 90 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27F
245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 729; 73C; 74D;
235/40R18 95 11A; 21B; 22F; 24C; 74P
24D
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio;
24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C; ab
24M; 5FE; 51J e1*2001/116*0151*10;
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22F; Kombi; Limousine;
24D; 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 188 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 729; 73C; 74D;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 74P
24D
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C; nur bis
e1*98/14*0151*.. 24M; 5FE; 51J e1*2001/116*0151*09;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 5FE; Kombi; Limousine;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 162 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 729; 73C; 74D;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 74P
24D
255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 5GA;
57F; 654; 68B
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 24J; nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 24M; 367; 52L Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/45R18 96 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 721; 729; 73C; 74D;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 24J; 74P; 76O
24M; 54A
155 - 257 245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 24J;
24M; 5HA
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22F; 24D; 24J; Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 5GG Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 11A; 21P; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht
24D; 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
4F e1*2001/116*0254*.. 320 235/45R18 98 11A; 21P; 22H; 22P; Nur AUDI S6;
24M; 51G; 52J Allradantrieb;
Limousine u. Kombi;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; 76Z
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94 Ohne erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment
11A; 245; 248; 26P; 27I 165 Nm;
Kombilimousine;
235/45R18 94 Mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
Serie; 11A; 26P; 27I
235/50R18 97 Mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721;
Serie; 11A; 245; 248; 73C; 74A; 74P; 740;
26B; 26N; 27B; 27F
235/50R18 97 Ohne 76O
Radhausverbreiterung;
11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27F
245/45R18 96 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 245; 248; 26P; 27I
245/45R18 96 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 26P; 27I
255/45R18 99 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 245; 248;
26B; 26N; 27B; 27H
255/45R18 99 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 215/45R18 89 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
225/40R18 91 11A; 24C; 244; 247 Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247 73C; 74D; 74P; 76O;
235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247 77E
245/40R18 93 11A; 24C; 24D
245/45R18 96 11A; 24C; 24D
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Seite: 5 von 30
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm; Allradantrieb;
225/60R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 27I 73C; 74A; 74P; 740;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 26B; 76O; 77E
27H; 27I
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H
245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/40R18 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio;
24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Seite: 6 von 30
Verkaufsbezeichnung: RS Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 225/50R18 11A; 26B; 27B; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 11A; 248; 26B; 27B 165 Nm; Kombi;
245/45R18 96 11A; 26B; 27B Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; 740;
76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 225/45R18 95 11A; 21P; 248 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*.. 235/40R18 95 11A; 21P; 24M; 245; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 244; 245; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 270 721; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 140 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74P; 76O;
26B; 26N; 27I 77E
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27I
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Seite: 7 von 30
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3U
140 Nm für Typ : NS; 3T
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 225/55R18 98 11A; 245; 248; 26N; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
225/60R18 100 11A; 245; 248; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26N; 27I 73C; 74D; 74P; 76O;
77E
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26J;
27B; 27H
245/50R18 100 11A; 241; 244; 246;
26J; 27B; 27H
245/55R18 103 11A; 241; 244; 246;
26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 241; 244; 246;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/40R18 92 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 225/40R18 92W 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 57F; 73C; 74D; 74P
68T
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/45R18 93 11A; 246; 248; 26P; ab
e8*2007/46*0317*.. 27P e11*2001/116*0326*32;
225/45R18 91W 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Limousine;
27P Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26N; 27H; 27P 73C; 74D; 74P; 76O;
245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 77E
26B; 26N; 27H; 27P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 13; 3BG; 3C; 3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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140 Nm für Typ : 3H; 5N; 7N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/45R18 95 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 241; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D; 74P; 76O
27B; 27H
245/40R18 93 11A; 241; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/45R18 96 11A; 241; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26P; ab
27F e1*2001/116*0307*37;
235/45R18 94 11A; 24J; 244; 247; VW Passat (B8) ab Mj.
26B; 27F 2014; nicht Passat
245/40R18 93Y 11A; 241; 244; 246; Alltrack; Kombi;
247; 26B; 26N; 27F Stufenheck;
245/45R18 96 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; 76O
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R18 91W 11A; 22L; 245; 248; Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 26P; 27I (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. 225/45R18 95 11A; 22L; 245; 248; e1*2001/116*0307*36;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90W 11A; 22L; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71K;
26B; 27B 721; 729; 73C; 74D;
235/40R18 91W 11A; 22L; 24J; 248; 74P
26B; 27B
245/35R18 92 11A; 22L; 24J; 244;
26B; 27B; 27H
245/40R18 93 11A; 22L; 24J; 244;
26B; 27B; 27H
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/45R18 95 11A; 245; 26P; 27F VW Passat Alltrack
110 - 200 235/45R18 97 11A; 245; 26B; 27F (B8) ab Mj.2014;
245/40R18 97 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
27F 73C; 74D; 74P; 76O
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Coupe; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 206 225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 73C; 74D; 74P; 76O
235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22I; 24D; 24J
245/40R18 93 11A; 22B; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M; 51J ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
235/50R18 97 11A; 21P; 22B; 22H; bis
24D; 24J e1*2001/116*0450*23;
245/45R18 96 11A; 22I; 24D; 24J Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 22H; Frontantrieb;
22P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 24J 73C; 74D; 74P; 77E
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/50R18 95 11A; 22B mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 235/45R18 94 11A; 22I e1*2007/46*0487*14;
235/50R18 97 11A; 21P; 22B bis
245/45R18 96 11A; 21P; 22B e1*2001/116*0450*23;
245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 22H Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 21P; 22B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74P; 76O;
77E
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 225/55R18 98 11A; 24J; 24M; 27B; ohne R-Line; ab
27F e1*2007/46*0487*15;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74P; 76O
27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 27B;
27F
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 225/55R18 98 11A; 27B; 27F mit R-Line; ab
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27B; e1*2007/46*0487*15;
27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F 73C; 74D; 74P; 76O
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 27B;
27F
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 225/55R18 98 11A; 24J; 24M; 27B; ab
27F e1*2001/116*0450*24;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; nicht
27B; 27F Allspace;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 27B; 73C; 74D; 74P; 76O
27F
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 225/55R18 98W 11A; 24J; 24M; 27B; ohne R-Line; Allspace;
27F ab
235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; e1*2001/116*0450*31;
27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 73C; 74P;
27B; 27F 76O
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 27B;
27F
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 225/55R18 98 11A; 27B; 27F mit R-Line; Allspace;
235/50R18 97 11A; 24J; 27B; 27F ab
235/55R18 100 11A; 24J; 27B; 27F e1*2001/116*0450*31;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 73C; 74P;
76O
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 225/55R18 98 11A; 27B; 27F ab
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*24;
27F mit R-Line; nicht
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27B; Allspace;
27F Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F 73C; 74D; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 24C; 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W nicht Allradantrieb; 11A; 721; 73C; 74D; 74P
22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M; 5FE
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M
245/35R18 88Y nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 331 235/50R18 11A; 22B; 24J; 24M; nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 255/45R18 103 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 531 71K; 721; 729; 73C;
255/45R18 99 11A; 22B; 24J; 24M; 74D; 74P; 75I; 76T
5JK; 531
177 245/45R18 96 11A; 24J; 5IE
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 162 225/45R18 95 11A; 21P; 248 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*.. 235/40R18 95 11A; 21P; 24M; 245; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 244; 245; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 270 721; 729; 73C; 74D;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
531) Diese Reifengröße ist an Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h
nicht zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0590*..
Handelsbez.: RS Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KN
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*..
Handelsbez.: Tarraco
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 290 VA
26P x = 240 y = 240 VA
27B x = 325 y = 300 HA
27I x = 275 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 290 28 VA
26N x = 290 y = 290 8 VA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NS
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*..
Handelsbez.: KODIAQ
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 200 HA
27B x = 290 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 160 8 VA
26J x = 280 y = 210 34 VA
27H x = 290 y = 250 8 HA
27F x = 290 y = 250 23 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Seite: 23 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Seite: 24 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*..
Handelsbez.: ARTEON
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 230 VA
26P x = 170 y = 180 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 230 25 VA
26N x = 220 y = 230 8 VA
27F x = 270 y = 290 25 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 300 VA
26P x = 370 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 300 15 VA
26N x = 400 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 400 8 HA
27F x = 300 y = 400 30 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 16-00082-CC_GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50864
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1118
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 30 HA