Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 26
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511226571 LK 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 692 2208 11/14
511226571 LK 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2178 11/14
511226571 LK 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 710 2141 11/14
511226571 LK 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2100 11/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 4F; 8V; 8H; GA; 8E; 4B; 4F1
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 8U; 8U1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
140 Nm für Typ : GA
165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/45R17 87Y 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Limousine;
26N; 27H Allradantrieb;
77 - 228 225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb;
26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71E; 723;
26B; 26N; 27F 73C; 74D; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
206 - 228 215/45R17 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 12A; 51A; 573; 71E;
24D; 5GA 723; 729; 73C; 74D;
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F; 74P
24D; 5GG; 57F; 687
96 - 188 225/45R17 11A; 21B; 22F; 24J;
24M; 51G; 51J; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B; ab
22F; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0151*10;
51J Kombi; Limousine;
75 - 147 235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GA 12A; 51A; 573; 71E;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F; 723; 729; 73C; 74D;
24J; 24M; 51J 74P; 76S
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24C;
24M; 51G
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;
24D; 57F; 687
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B; nur bis
e1*98/14*0151*.. 22F; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0151*09;
51J Kombi; Limousine;
74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71E;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 723; 729; 73C; 74D;
24M; 5GA 74P; 76S
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24C;
24M; 51G
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;
24D; 57F; 687
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 255/40R17 11A; 21B; 22F; 24J; nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 22H; 24D; 24J Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 11A; 22H; 24D; 24J Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 11A; 22H; 24C; 24D; Allradantrieb; Nicht
51G Allroad Quattro;
245/45R17 11A; 22H; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74D;
74P; 76S
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J; 56G Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 97 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 24M 12A; 51A; 573; 71E;
235/50R17 96 11A; 21P; 22I; 24J; 723; 729; 73C; 74D;
24M 74P; 76S
235/55R17 99 11A; 21B; 22I; 24J;
24M; 54A
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 225/55R17 97 Ohne erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment
11A; 245; 248; 26P; 165 Nm;
27I; 51J Kombilimousine;
225/55R17 97 Mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
Serie; 11A; 26P; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J
235/55R17 99 Mit 12A; 51A; 71E; 723;
Radhausverbreiterung 73C; 74A; 74P; 740;
Serie; 11A; 245; 248; 76S
26B; 26N; 27B; 27H
235/55R17 99 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27H
245/50R17 99 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 27B
245/50R17 99 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 24J; 248;
26B; 27B
255/50R17 101 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R17 101 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/50R17 94 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 723;
245/45R17 95 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; 76S;
245/50R17 99 11A; 24C; 24D 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3R; 3RN; 5F
140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91 11A; 21P; 22F; 24J; Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 248; 51J Frontantrieb;
75 - 155 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71E; 723;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 729; 73C; 74D; 74P;
244 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
244
245/40R17 91 11A; 22F; 244; 57F;
687
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 215/45R17 91 11A; 21P; 22F; 24J; Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71E; 723;
248 729; 73C; 74D; 74P;
235/40R17 90Y 11A; 21B; 22F; 24C; 76S
244
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
244
245/40R17 91 11A; 22F; 244; 57F;
687
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 244; 26P; Leon X-Perience;
27F Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 26B; 73C; 74D; 74P; 76S;
27F 77E
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 26B;
27F
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 26B;
27F
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 215/45R17 87W 11A; 24J; 248; 26P; Leon X-Perience;
27F Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 26B; 73C; 74D; 74P; 76S;
27F 77E
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 26B;
26N; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 26B;
27F
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 26B;
27F
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 26B;
26N; 27F
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 6 von 30
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 225/45R17 94 11A; 21P; 248 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*.. 235/45R17 94 11A; 21P; 24M; 245; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 162 205/55R17 95 11A; 248; 51J; 56G 12A; 51A; 573; 71E;
215/50R17 95 11A; 21P; 24M; 245; 723; 729; 73C; 74D;
270; 51J; 56G 74P; 75I; 76S
225/45R17 94W 11A; 21P; 248
225/50R17 11A; 21P; 244; 245;
247; 270; 51G; 67F
235/45R17 94W 11A; 21P; 24M; 245;
270
245/45R17 95 11A; 21P; 244; 245;
247; 270
255/45R17 98 11A; 244; 247; 271;
57F; 67D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
225/65R17 101 11A; 245; 248; 26J; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26J; 12A; 51A; 71E; 723;
27B; 27H 73C; 74D; 74P; 75I;
245/55R17 102 11A; 241; 244; 246; 76S; 77E
26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 225/50R17 94 11A; 24J; 244; 26B; ab
26N; 27H; 27P e11*2001/116*0326*32;
225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine;
26N; 27H; 27P Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P
245/45R17 95 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71E; 723;
26N; 27H; 27P 73C; 74D; 74P; 76S
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 27P
255/45R17 98 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26N; 27H;
27P
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AUV; 1F; 13; 3c; 3C; 3CC; 3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : 3H; 7N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
225/55R17 97 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71E; 723;
235/50R17 96 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 76S
26B; 26N; 27B; 27F
245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/50R17 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R17 98 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22Q; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71E; 723;
22Q; 24D; 24J 73C; 74D; 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
85 - 184 205/50R17 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24D; 24J; 51G;
65H
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 215/45R17 88 11A; 245; 248; 26P; GOLF ALLTRACK;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71E; 723;
26P; 27F 73C; 74D; 74P; 76S;
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 77E
26B; 26N; 27F
235/45R17 94 11A; 241; 246; 248;
26B; 27F
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 22Q; 241; 244; 246; (Cross); ab
65H
e1*2007/46*0502*.., 77 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 22Q; 241; 244; 246 bis
77 - 155 215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; e1*2001/116*0307*36;
241; 244; 246 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
22Q; 241; 244; 246 Frontantrieb;
77 - 220 205/50R17 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22Q; 241; 244; 246; 12A; 51A; 573; 71E;
51G; 65H 723; 73C; 74D; 74P
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 241; 244; 246;
65H
225/45R17 91Y 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 241; 244; 246
235/40R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 241; 244; 246
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 241; 244; 246
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/45R17 95 11A; 245; 26B; 27F VW Passat Alltrack
110 - 200 225/50R17 98 11A; 245; 26B; 27F (B8) ab Mj.2014;
225/55R17 97 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71E; 723;
27F 73C; 74D; 74P; 76S
245/50R17 99 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27F
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 215/45R17 91W 11A; 22M; 248; 26P; Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 27I (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. 225/45R17 91W 11A; 22L; 245; 248; e1*2001/116*0307*36;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22L; 24J; 244; 12A; 51A; 573; 71E;
26B; 27B; 27H 723; 729; 73C; 74D;
235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 248; 74P; 76S
26P; 27B
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 248;
26P; 27B
245/40R17 91W 11A; 22L; 24J; 244;
26B; 27B; 27H
245/45R17 95 11A; 22L; 24J; 244;
26B; 27B; 27H
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/50R17 94 11A; 24J; 244; 247; ab
26B; 27F e1*2001/116*0307*37;
225/55R17 97 11A; 24J; 244; 247; VW Passat (B8) ab Mj.
26B; 26N; 27F 2014; nicht Passat
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; Alltrack; Kombi;
26B; 26N; 27F Stufenheck;
245/45R17 95 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 27F Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74D; 74P; 76S
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; nur bis
22Q; 24C; 24D; 65H e1*2001/116*0307*23;
235/40R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; Kombi; Limousine;
22Q; 24C; 24D Allradantrieb;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
22Q; 24C; 24D; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24C; 24D 723; 73C; 74D; 74P
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24C; 24D
75 - 184 235/40R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24C; 24D
75 - 220 205/50R17 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24C; 24D; 51G;
65H
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24C; 24D
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 235/45R17 11A; 21N; 21P; 22H; Limousine;
22I; 24D; 24J; 51G Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21B; 21J; 22B; Frontantrieb;
22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 215/45R17 87W 11A; 24M; 51J Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87W 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 155 235/40R17 90 11A; 24J; 24M; 684 12A; 51A; 71E; 723;
90 - 206 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 73C; 74D; 74P; 76S
235/40R17 90Y 11A; 24J; 24M; 684
235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F;
681; 687
245/45R17 95 11A; 22B; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/55R17 97 11A; 22I; 24D; 24J; 51J ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
225/60R17 99 11A; 21P; 22I; 22P; bis
24D; 24J; 51J e1*2001/116*0450*23;
235/55R17 99 11A; 21P; 22B; 22H; Allradantrieb;
24D; 24J Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 21P; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71E; 723;
255/50R17 101 11A; 21P; 22B; 22H; 73C; 74D; 74P
24C; 24D
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/55R17 97 11A; 22B mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 225/60R17 99 11A; 22B e1*2007/46*0487*14;
235/55R17 99 11A; 21P; 22B bis
245/50R17 99 11A; 21P; 22B; 22H e1*2001/116*0450*23;
245/55R17 102 11A; 21P; 22B; 22H Allradantrieb;
255/50R17 101 11A; 21B; 22B; 22H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74D; 74P; 76S
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 225/60R17 99 11A; 27B; 27F mit R-Line; ab
235/60R17 102 11A; 248; 27B; 27F e1*2007/46*0487*15;
245/55R17 102 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
255/55R17 104 11A; 24J; 248; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74D; 74P; 76S
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 11 von 30
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; ab
27F e1*2007/46*0487*15;
235/60R17 102 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 27B; 73C; 74D; 74P; 76S
27F
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 225/60R17 99 11A; 27B; 27F ab
235/60R17 102 11A; 248; 27B; 27F e1*2001/116*0450*24;
245/55R17 102 11A; 24J; 248; 27B; mit R-Line; nicht
27F Allspace;
255/55R17 104 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74D; 74P; 76S
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27B; ab
27F e1*2001/116*0450*24;
235/60R17 102 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; nicht
27B; 27F Allspace;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/55R17 99 11A; 22B; 24J; 5JK nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 245/50R17 99 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 5JK 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 255/50R17 101 11A; 21B; 22B; 24C; 71E; 723; 729; 73C;
24M 74D; 74P; 75I; 76S
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 12 von 30
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/45R17 94 11A; 21P; 248 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*.. 235/45R17 94 11A; 21P; 24M; 245; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 162 205/55R17 95 11A; 248; 51J; 56G 12A; 51A; 573; 71E;
215/50R17 95 11A; 21P; 24M; 245; 723; 729; 73C; 74D;
270; 51J; 56G 74P; 75I; 76S
225/45R17 94W 11A; 21P; 248
225/50R17 11A; 21P; 244; 245;
247; 270; 51G; 67F
235/45R17 94W 11A; 21P; 24M; 245;
270
245/45R17 95 11A; 21P; 244; 245;
247; 270
255/45R17 98 11A; 244; 247; 271;
57F; 67D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
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Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 21 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 10 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 310 30 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 22 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NS
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*..
Handelsbez.: KODIAQ
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 200 HA
27B x = 290 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 250 8 HA
27F x = 290 y = 250 23 HA
26N x = 230 y = 160 8 VA
26J x = 280 y = 210 34 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 25 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 30 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 26 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AUV
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0627*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 280 VA
26P x = 210 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 280 10 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F y = 300 y = 320 30 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 27 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 300 VA
26P x = 370 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 400 30 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 300 15 VA
26N x = 400 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 28 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 29 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
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Seite: 30 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*..
Handelsbez.: ARTEON
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 230 VA
26P x = 170 y = 180 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 230 25 VA
26N x = 220 y = 230 8 VA
27F x = 270 y = 290 25 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA