Gutachten 366-2015-95-WIRD/N90
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 4055 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.03.2020
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 15 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nac h Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich: AUDI
Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback , City Carver
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
GB e1*2007/46*1892*.. 70 185/65R15 5 1/2 J X 15 4055 76Q); 1); 2); 33);
85 185/65R15 4D)
110 185/65R15 M+S
Verwendungsbereich: SEAT
Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 85 185/65R15 5 1/2 J X 15 4055 1); 2); 33)
Verwendungsbereich: VW
Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 110 185/65R15 5 1/2 J X 15 4055 1); 2); 33)
Hinweise
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N90
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 4055 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.03.2020
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1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4D) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen ab Bremsscheibendurchmesser 312 mm.
Letzte Bearbeitung: 15.04.2020
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland