Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51004063 LK 100 Ø63.5 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2200 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4301
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
71E; 723; 73C; 74A;
74P; 82R; MBD
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/55R16 90 ab e1*98/14*0042*14;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
723; 73C; 74A; 74P;
82R; MBD
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4301
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
140 Nm für Typ : KJ
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/45R16 83 Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 110 195/50R16 84 Frontantrieb;
205/45R16 83W 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 51G 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 82R; MBD
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 185/50R16 81 5DV; 56G Kombi; Frontantrieb;
44 - 110 185/55R16 83 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 84 12A; 51A; 71E; 723;
195/50R16 84 729; 73C; 74A; 74P;
205/45R16 83 76U; 77E; 82R; MBD
215/40R16 82
215/45R16 86
Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 195/50R16 84 11A; 245; 248 IBIZA;
195/55R16 87 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71E; 723;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26P 73C; 74A; 74P; 76U;
215/50R16 90 11A; 24J; 244; 26P 77E
225/45R16 89 11A; 24J; 248
225/50R16 92 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N
KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 195/60R16 89 12I ARONA; Frontantrieb;
195/65R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71E; 723; 73C;
26N 74A; 74P; 76U; 77E
205/60R16 92 11A; 12A; 245; 248;
26N
215/55R16 93 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 27H
215/60R16 95 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 27H
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 27H
225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/45R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83W 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 82R; 916; MBD
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89 Limousine;
e9*98/14*0026*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; MBD
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/55R16 51G Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 77E; 82R;
MBD
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 195/50R16 84 11A; 26P ab
e8*2007/46*0321*.. 195/55R16 87 11A; 26P e11*2007/46*0251*01;
205/45R16 83 Limousine;
205/50R16 87 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
225/45R16 89 11A; 248; 26P; 27H 73C; 74A; 74P; 76U;
77E; MBD
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4301
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 195/50R16 84 11A; 26P nur Fabia;
205/45R16 83 Kombilimousine;
215/45R16 86 11A; 248; 26P Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 82R; MBD
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 195/45R16 80 Kombi; Stufenheck;
205/45R16 83 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
MBD
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 195/45R16 80 Schrägheck;
37 - 96 195/45R16 84 Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
MBD
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 195/45R16 80 5DA; 51J Frontantrieb;
195/45R16 84 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
205/45R16 83 5DW 73C; 74A; 74P; 82R;
215/40R16 86 11A; 24M MBD
215/45R16 86 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 195/50R16 84 11A; 26P RAPID SPACEBACK;
e8*2007/46*0320*.. 195/55R16 87 11A; 26P Limousine;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 76U;
225/45R16 89 11A; 248; 26P; 27H 77E; MBD
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA; 51J Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 51J e11*2007/46*0013*19;
195/50R16 84 11A; 24M bis
205/45R16 83 e11*2001/116*0291*42;
215/40R16 86 11A; 24M Frontantrieb;
215/45R16 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
132 205/45R16 83 12A; 51A; 71E; 723;
M+S
73C; 74A; 74P; 82R;
MBD
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 195/50R16 84 11A; 26P nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*..
205/45R16 83 e11*2007/46*0013*20;
215/45R16 86 11A; 248; 26P ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 82R; MBD
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/45R16 80 5DA; 51J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
195/45R16 84 51J Nicht Scout;
195/50R16 84 11A; 24M Frontantrieb;
205/45R16 83 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 86 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 82R;
MBD
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84 51J Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
195/50R16 84 11A; 24M Kombi; bis
205/45R16 83 11A; 24M e11*2007/46*0013*19;
215/40R16 86 11A; 24M bis
132 205/45R16 83 11A; 24M e11*2001/116*0291*42;
M+S
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
82R; MBD
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84 51J Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
195/50R16 84 Frontantrieb;
205/45R16 83 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 12A; 51A; 71E; 723;
215/40R16 86 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R16 86 76U; 82R; MBD
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90 nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
Fz; Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; MBD
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4301
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Seite: 6 von 19
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 53 I
120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 195/45R16 80 nicht FOX Cross;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; MBD
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 205/55R16 51G GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 77E; 82R;
MBD
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 205/55R16 51G BORA(Limousine);
GOLF
e1*96/79*0071*.., VARIANT; BORA
VARIANT;
e1*98/14*0071*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 77E; 82R;
MBD
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90 ACZ; 11A; 24J; 24M Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; MBD
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89 ACZ; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 12A; 51A; 71E; 723;
e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P; 77E;
82R; MBD
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Seite: 7 von 19
Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 195/50R16 M+S 11A; 245; 248; 26P Polo GTI; Polo;
195/50R16 84 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 M+S 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
195/55R16 87 11A; 245; 248; 26P 73C; 74A; 74P; 76U;
205/50R16 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 77E
27H
205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B;
27H
205/55R16 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
27H
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26B;
27H
215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
225/45R16 89 11A; 24J; 248; 26B;
27H
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/50R16 84 11A; 21P Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 205/45R16 83 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 21N; 21P; 248 Frontantrieb;
215/40R16 82 11A; 21P; 248; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 162 215/40R16 86 11A; 21P; 248 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 21P; 248 73C; 74A; 74P; 76U;
225/45R16 89 11A; 21N; 21P; 248 MBD
110 - 162 195/50R16 84 11A; 21P; 52J
205/45R16 83 52J
205/50R16 87 11A; 21N; 21P; 248;
52J
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 195/50R16 84 Nur CrossPolo;
205/45R16 83 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 21N; 21P; 22I Frontantrieb;
215/40R16 82 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 12A; 51A; 71E; 723;
225/45R16 89 11A; 21N; 21P; 22I 73C; 74A; 74P; 76U;
MBD
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664/1 85 - 118 205/45R16-83 nur FAHRWERK II
215/40R16-82 lt.ABE;
85 - 140 205/45R16 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-86 12A; 51A; 71E; 723;
Reinf
73C; 74A; 74P; MBD
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/45R16 11A; 24K; 51G nur Polo GTI "Cup
Edition";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; MBD
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 195/45R16 80 5DA nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 195/45R16 84 Polo-Cross;
40 - 110 205/45R16 11A; 24M; 51G Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; 915; MBD; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
ACZ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, z. B. Lenkeinschlagsbegrenzung VOTEX Teile-Nr. 8L0 071 759,
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Räder herzustellen.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 15 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 200 30 VA
26N x = 150 y = 200 8 VA
27H x = 200 y = 200 8 HA
27F x = 200 y = 200 30 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*..
Handelsbez.: FABIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 200 25 VA
26N x = 250 y = 200 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA