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							                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller              AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100546571/P3        MI7070/P3 PCD 100          Ø57.1-EX-Ø72                57,1     Kunststoff     615     2100    12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 195/45R17 81               11A; 245; 248             A1 Sportpack;
                                                                      205/45R17 84               11A; 245; 248             Schrägheck;
                                                                      215/45R17 87               51G                       Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 76S




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 2 von 8
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ; NH
                                                                          140 Nm für Typ : KJ
                             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 195/45R17 85W                                      IBIZA;
                                                                       205/45R17 84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/50R17 89  11A; 248; 26P                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       215/40R17 83                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                       215/45R17 87                                       74P; 76S; 77E
                                                                       225/45R17 91  11A; 245; 248; 26P
                             KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R17 88                                       ARONA; Frontantrieb;
                                                                       205/50R17 89                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/55R17 91                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       215/45R17 87                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                       225/45R17 91                                       74P; 76S; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92        195/40R17 81       5DV                      ab
                                            e8*2007/46*0321*..                195/45R17 85                                e11*2007/46*0251*01;
                                                                              205/40R17 84                                Limousine;
                                                                              205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/35R17 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              215/40R17 83                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E; MBD
                             NH             e11*2007/46*0251*..     55 - 92   215/45R17          51G                      ab
                                                                                                                          e11*2007/46*0251*01;
                                                                                                                          Limousine;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                          76S




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 8
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5J           e8*2007/46*0319*.. 44 - 92        195/40R17 81                               nur Fabia;
                                                                            195/45R17 81                               Kombilimousine;
                                                                            205/40R17 84                               Schräghecklimousine;
                                                                            215/40R17         51G                      Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; AEG

                             Verkaufsbezeichnung:     RAPID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92      195/40R17 81      5DV                      RAPID SPACEBACK;
                                            e8*2007/46*0320*..              195/45R17 85                               Limousine;
                                                                            205/40R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            205/45R17 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            215/35R17 83                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                            215/40R17 83                               74P; 77E; MBD
                             NH             e11*2007/46*0250*..   55 - 90   215/40R17         51G                      RAPID SPACEBACK;
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76S; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 195/40R17 81                                   nur Fabia; ab
                                            e11*2007/46*0013*..
                                                                            195/45R17 81                               e11*2007/46*0013*20;
                                                                            205/40R17 84                               ab
                                                                            215/40R17         51G                      e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Schräghecklimousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; AEG




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 8
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 6R
                                                                          130 Nm für Typ : AW
                             Verkaufsbezeichnung:     Polo
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             AW           e1*2007/46*1783*..        48 - 147 195/45R17 85                                 Polo GTI; Polo;
                                                                             205/45R17 M+S                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             205/45R17 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             215/40R17 87                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                             215/45R17 M+S                                74P; 77E
                                                                             215/45R17 87
                                                                             225/45R17 91  11A; 245; 248; 26P

                             Verkaufsbezeichnung:     POLO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             6R           e1*2001/116*0510*..       51 - 81   205/40R17 84                                Nur CrossPolo;
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                                                              215/40R17 87                                Schrägheck;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E; 82Ü
                             6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 205/40R17 84                                    Nicht Cross Polo;
                                            e1*2007/46*0486*..   44 - 132 215/40R17              51G                      Schrägheck;
                                                                    110 - 162 205/40R17 84       52J                      Frontantrieb;
                                                                    162       215/40R17 85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E; 82Ü

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 8
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 924kg.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 50207, Erweiterung 04




                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             AEG) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                                  und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
                             MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                                  (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       SEAT
                                    Fahrzeugtyp:      KJ
                                    Genehm.Nr.:       e9*2007/46*3134*..
                                    Handelsbez.:      IBIZA, ARONA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 150            y = 250                     VA
                                          26B                      x = 200            y = 300                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 300              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 300             15                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250             20                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       VW
                                    Fahrzeugtyp:      AW
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1783*..
                                    Handelsbez.:      Polo

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 250            y = 200                     VA
                                          26P                      x = 200            y = 150                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 200             25                VA
§ 22 50207, Erweiterung 04




                                          26N                   x = 250       y = 200              8                VA
                                          27F                   x = 250       y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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