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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                                68789 St.Leon-Rot
                                                                49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                             Modell                             C24
                             Typ                                C24 605
                             Radgröße                           6.0Jx15 H2
                             Zentrierart                        Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C24 605 43 53S 1059/05 CMS / ohne Ring              5/100/57,1          43          600    2000
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                         51675
                             Herstellerzeichen                  CMS
                             Radtyp und Ausführung              C24 605 (s.o.)
                             Radgröße                           6.0Jx15 H2
                             Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                      Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund              Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                                    (Nm)                (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm      120                 27              Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                         Audi
                                                                Seat
                                                                Skoda
                                                                Volkswagen

                             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A1 Sportback      70, 85        185/65R15   A11                                 A07 A23 A58
                             GB                     70, 85        195/60R15   A11                                 A99 B91 Flh
                             e1*2007/46*1892*..     70, 85        195/65R15   A12                                 KOV Z15 S01
                                                    70, 85        205/55R15   A12
                                                    70, 85        205/60R15   A12
                                                    70-110        185/65R15   A11 M+S
                                                    70-110        195/60R15   A11 M+S
                                                    70-110        205/55R15   A12 M+S
                                                    70-110        205/60R15   A12 M+S
                             Seat Ibiza             48-110        185/65R15   A11                                 A07 A23 A58
                             KJ                     48-110        195/60R15   A90                                 A99 Flh S01
                             e9*2007/46*3134*..     48-110        195/65R15   A12
                                                    48-110        205/55R15   A01 A12 K2b
                                                    48-110        205/60R15   A01 A12 K2b
                             Seat Ibiza / Cordoba   44-110        195/50R15   A12 T82                             A07 A23 A99
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             6L                     44-110        195/55R15   A12 R09                             B03 Flh Sth
                             e9*98/14*0041*..,      44-110        205/50R15   A12                                 V15 S01
                             e9*2001/116*0041*..
                             Seat Toledo            55-92         195/55R15   A90                                 A07 A23 A58
                             NH                     55-92         205/50R15   A12                                 A99 Lim V15
                             e11*2007/46*           55-92         205/55R15   A12                                 S01
                             0251*00-19;
                             e11*2007/46*252*..;
                             e8*2007/46*0321*..
                             Skoda Fabia            44-77         195/50R15   A12 T82 T83                         A07 A23 A99
                             5J                     44-77         195/55R15   A12                                 Car Flh Re8
                             e11*2001/116*          44-77         205/50R15   A12                                 V15 S01
                             0291*00-42;
                             e11*2007/46*
                             0013*00-19
                             Skoda Fabia            44-92         195/55R15   A12                                 A07 A23 A58
                             5J                     44-92         205/50R15   A12                                 A99 Car Flh
                             e11*2001/116*          44-92         205/55R15   A12                                 KOV S01
                             0291*43-55;
                             e11*2007/46*
                             0013*20-..
                             e8*2007/46*0319*..
                             ab MJ 2015 (6V)
                             Skoda Fabia RS         132           195/50R15   A12 M+S T83                         A07 A23 A99
                             5J                     132           195/55R15   A12 M+S                             B88 Flh S01
                             e11*2001/116*          132           205/50R15   A12 M+S
                             0291*27-42
                             Skoda Praktik          51-66         195/50R15   A12 T82 T83                         A07 A23 A58
                             5J                     51-66         195/55R15   A12                                 A99 S01
                             N083;                  51-66         205/50R15   A12
                             e11*2007/46*0013*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Skoda Rapid            55-92         195/55R15    A90                                  A07 A23 A58
                             NH                     55-92         205/50R15    A12                                  A99 Lim V15
                             e11*2007/46*           55-92         205/55R15    A12                                  S01
                             0250*00-20;
                             e11*2007/46*0249*..;
                             e8*2007/46*0320*..
                             Skoda                  55-92         195/55R15    A90                                  A07 A23 A58
                             Rapid Spaceback        55-92         205/50R15    A12                                  A99 Flh V15
                             NH                     55-92         205/55R15    A12                                  S01
                             e11*2007/46*
                             0250*00-20;
                             e8*2007/46*0320*..
                             Skoda Roomster         47-77         195/50R15    A12 T82 T83                          A07 A23 A58
                             5J                     47-77         195/55R15    A12                                  A99 Npf S01
                             e11*2001/116*0291*;    47-77         205/50R15    A12
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda                  55-77         195/55R15    A12 ECE                              A07 A23 A58
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Roomster Scout                                                                         A99 KMV S01
                             5J
                             e11*2001/116*0291*;
                             e11*2007/46*0013*..
                             Skoda                  55-77         195/55R15    A12                                  A07 A23 A58
                             Roomster Scout         55-77         205/50R15    A12                                  A99 KMV S01
                             5J
                             e11*2001/116*0291*;
                             e11*2007/46*0013*..
                             VW Fox                 40-55         195/50R15                                         A07 A12 A23
                             5Z                     40-55         195/55R15                                         A99 Flh Npf
                             e1*2001/116*0301*..                                                                    V15 S01
                             VW Polo (IV)           40-110        195/50R15    A12 M+S T82 T83                      A07 A23 A99
                             9N                     40-110        195/55R15    A12 R09                              Flh Npf Sth
                             e1*98/14*0174*..,      40-110        205/50R15    A12                                  V15 S01
                             e1*2001/116*0174*..    40-77         195/50R15    A12 T82 T83
                                                    40-96         195/55R15    A01 G03
                             VW Polo (VI)           48-110        185/65R15    A11                                  A07 A23 A58
                             AW                     48-110        195/60R15    A33                                  A99 Flh S01
                             e1*2007/46*1783*..     48-110        195/65R15    A12
                                                    48-110        205/55R15    A12
                                                    48-110        205/60R15    A12


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             B88    Räder nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288 mm
                             an Achse 1.

                             B91     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                             ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                             wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                             Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 6 von 7

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             Re8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
                             nicht zulässig an Fahrzeugausührungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 238 mm) an
                             Achse 1.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15      195/50R15
                             Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   4   205/55R15      225/50R15
                             Nr.   5   205/65R15      225/60R15
                             Nr.   6   235/70R15      275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juli 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 22. Juli 2020




                             Bohlander                                                                    00347338.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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