Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51124857 LK 5x112 ohne 57,1 760 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 5FE 721; 73C; 74A
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3, A3 Sportback e-tron, A3 40 e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
77 - 228 225/35R19 88Y 5FE Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
206 - 228 225/35R19 88Y Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 22L; 24J; 24M; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 5FE S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 573; 71C;
5FE 71K; 721; 73C; 74A;
66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 77E; 853
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 51G Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 52J bis
245/35R19 89 11A; 22M; 52J e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 52J Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76T;
76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 bis
e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 235/45R19 95 erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 180 Nm; Q3;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
77E
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 ab
235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17;
235/40R19 92Y 11A; 26P Allradantrieb;
245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; TTS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 225/40R19 89 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 248; 26P; 27H; ab
5EG e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Kombi; 3-türig; 5-
27F türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E
140 Nm für Typ : NU
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE Limousine;
e11*2007/46*0012*..
55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 5FE Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 225/35R19 88Y 5FE ab
e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab
e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 22P; 24C; 24M e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 21R; 22H; ab
22P; 24C; 24M; 5FE e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf 6; ab
22Q; 24C; 24M e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21R; 21T; 241; Cabrio; Frontantrieb;
246; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21R; 21T; 241; 12A; 51A; 71C; 71K;
246; 248; 26P; 27H; 721; 729; 73C; 74A;
5FE
77E; 853
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis
24M e1*2001/116*0242*24;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 225/35R19 96Y 11A; 26P; 27H; 5EG Sportsvan; ab
e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 5EG Sportsvan; ab
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; e1*2007/46*0490*05;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
5EG Allradantrieb;
225/35R19 96Y 11A; 245; 26P; 27H; Frontantrieb;
5EG Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Seite: 7 von 16
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0623*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
5EG e-Golf;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
5EG Allradantrieb;
225/35R19 96Y 11A; 245; 26P; 27H; Frontantrieb;
5EG Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG e1*2007/46*0623*01;
nicht Golf Alltrack;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
225/35R19 96Y 11A; 26P; 27H; 5EG e1*2007/46*0623*01;
nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0627*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
5EG Allradantrieb;
225/35R19 96Y 11A; 245; 26P; 27H; Frontantrieb;
5EG Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; nicht Golf
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Alltrack;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
225/35R19 96Y 11A; 26P; 27H; 5EG e1*2007/46*0627*01;
Golf 7 Sportsvan;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M; 5FE bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 22L; 24J; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5FE Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5FE e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91 11A; 21R; 245; 5GG nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A;
976
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 235/35R19 91 11A; 21L; 21P; 21R; nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 245; 5GG bis
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 130 235/35R19 91W 11A; 21L; 21P; 21R; e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 245; 5GG bis
e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A;
976
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durc h
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
853) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
>345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 13-00048-CC GBM 08
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.06.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA