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							Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
820XX-5112B40571 PCD 5x112 CB57,1           ohne                        57,1                    795     2196    09/15
820XX-5112B40571 PCD 5x112 CB 57,1          ohne                        57,1                    800     2190    09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 4F; 8J; GA; 4F1; 4E
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 8U1; 8U
Zubehör                                 : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J
                                          140 Nm für Typ : GA
                                          165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P                          Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 77E;
                                                                                           PDI
4F             e1*2001/116*0254*..    320     265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22H;            Nur AUDI S6;
                                                            22Q; 24M; 5HI; 54A             Allradantrieb;
                                                                                           Limousine u. Kombi;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 77E;
                                                                                           PDI
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 213 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24D;             Kombi; Limousine;
             e13*2007/46*1080*..                         24J; 5GM                        Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/30R20 95Y 11A; 22H; 24J; 24M               Allradantrieb; Nicht
                                           265/30R20 94Y 11A; 21B; 21N; 22F;             Allroad Quattro;
                                                         24C; 24D; 5HI; 54A              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 77E;
                                                                                         PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y        5HR                      Nicht für Fz. m.
                                 154 - 331 255/35R20 97Y        51J                      Keramikbremse; nicht
                                           275/35R20            11A; 21B; 24J; 24M;      für gepanzerte Fz;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E; AFW; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8U1            e13*2007/46*1163*..                                                       165 Nm;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 740; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90        11A; 21P; 22H; 22M;      bis
               e1*2001/116*0374*..                              22P; 24J; 24M            e1*2001/116*0369*16;
                                              255/30R20 92      11A; 21P; 22H; 22L;      Cabrio; Coupe;
                                                                22Q; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90           11A; 241; 244            Allradantrieb;
                                         235/35R20 92           11A; 241; 244; 246       Frontantrieb;
                                         245/30R20 90           11A; 241; 244; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 91           11A; 241; 244; 246       12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                         255/30R20 92           11A; 24C; 244; 247       71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90  11A; 26B; 26N                   ab
                                           245/30R20 90  11A; 245; 248; 26B;             e1*2001/116*0369*17;
                                                         26J; 27H; 27U                   Allradantrieb;
                                           255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;             Frontantrieb; TT; TTS;
                                                         26J; 27H; 27U                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B;             12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                         26J; 27H; 27V                   71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, S.A.
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 225/35R20 90                                    Allradantrieb;
                                         235/35R20 92           11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                         245/30R20 90           11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 91           11A; 24J; 248            12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                         255/30R20 92           11A; 24J; 248            71C; 71E; 723; 73C;
                                         255/35R20 93           11A; 24J; 248            74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/35R20 90           11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R20 92           11A; 241; 244; 246       12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 235/45R20 96                                     Allradantrieb;
                                         245/40R20 99                                     Frontantrieb;
                                         265/35R20 99           11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                          71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92        11A; 248; 26P; 27P        ab
               e8*2007/46*0317*..
                                                                                          e11*2001/116*0326*32;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                          71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1T; 16; 3d; 3D
                                          140 Nm für Typ : A1; 5N
                                          140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88           11A; 24J; 248; 26P;       Beetle (Schrägheck);
                                                                27B; 56G                  Beetle Cabrio;
                                              255/30R20 92      11A; 244; 247; 27B;       Frontantrieb;
                                                                27H; 57F; 67V             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94      11A; 244; 247; 27B;       12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                27F; 57F; 67J             71C; 71E; 723; 729;
                                                                                          73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
5N           e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96           11A; 27I                  ohne R-Line; ab
                                         245/40R20 95           11A; 27H; 27I             e1*2007/46*0487*15;
                                         255/40R20 97           11A; 24J; 248; 27H; 27I   Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                          71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 77E
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
5N           e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96           11A; 27I                  mit R-Line; ab
                                         245/40R20 95           11A; 27H; 27I             e1*2007/46*0487*15;
                                         255/40R20 97           11A; 27H; 27I             Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                          71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100V       11A; 27I                ohne R-Line; Allspace;
                                           245/40R20 99W        11A; 27H; 27I           ab
                                           255/40R20 101        11A; 24J; 248; 27H; 27I e1*2001/116*0450*31;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D; 77E
5N             e1*2001/116*0450*..   110 - 176 235/45R20 96     11A; 27I                mit R-Line; Allspace;
                                               245/40R20 95     11A; 27H; 27I           ab
                                               255/40R20 97     11A; 27H; 27I           e1*2001/116*0450*31;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D; 77E
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R20 96      11A; 27I                ab
                                              245/40R20 95      11A; 27H; 27I           e1*2001/116*0450*24;
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; nicht
                                                                                        Allspace;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D; 77E
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R20 96      11A; 27I                ab
                                              245/40R20 95      11A; 27H; 27I           e1*2001/116*0450*24;
                                              255/40R20 97      11A; 27H; 27I           mit R-Line; nicht
                                                                                        Allspace;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D; 77E
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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                                                                                                     Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92         11A; 241; 244; 246;      ab
               e1*2007/46*0357*..                               26B; 27B                 e1*2007/46*0357*14;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2001/116*0211*36;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
A1           e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R20 90          11A; 245; 248; 26P      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D; 77E
A1             e13*2007/46*1845*..    110 - 140 225/35R20 90    11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97         11A; 24J; 5IM            nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                      12A; 51A; 533; 56C;
               e1*98/14*0189*..                                                          573; 6AZ; 71C; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AFW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 388 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
     mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                   VA
             27V                       y = 40             y = 140                   HA
             26P                      x = 330             y = 240                   VA
             27U                       y = 40             y = 140                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 350            21                 HA
             26J                   x = 350       y = 290            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0317*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27P                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27P                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    A1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1845*..
       Handelsbez.:    T-ROC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 220             y = 260                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             27B                      x = 270             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 270       y = 300             8                 HA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 300            20                 HA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             27I                      x = 300             y = 250                   HA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 350             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
             27H                   x = 350       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            30                 HA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0211*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0211*36

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 150             y = 250                   VA
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             27V                      y = 100             y = 200                   HA
             27U                      y = 100             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0357*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0357*14

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             26P                      x = 150             y = 250                   VA
             27U                      y = 100             y = 200                   HA
             27V                      y = 100             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
Gutachten 15-00307-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    A1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1845*..
       Handelsbez.:    T-ROC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27B                      x = 270             y = 300                   HA
             27I                      x = 220             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            25                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 300            15                 HA
             27H                   x = 270       y = 300             8                 HA
						
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