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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55054912 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0341305

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
               Modell                             C12
               Typ                                C12 656
               Radgröße                           6,5Jx16H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C12 656 45 53S 730/10 CMS / ohne Ring               5/100/57,1          45          550    2000
                              730/10 JF / ohne Ring


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         48859
               Herstellerzeichen                  CMS
§22 48859*12




               Radtyp und Ausführung              C12 656 (s.o.)
               Radgröße                           6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund              Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)                (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm      120                 27              Serie
               S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm      140                 27              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         Audi
                                                  Seat
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55054912 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 Sportback     70-110         195/55R16     A90                                  A07 A16 A21
               GB                    70-110         205/50R16     A12                                  A58 B91 Flh
               e1*2007/46*1892*..    70-110         205/55R16     A12                                  KOV V16 S01
                                     70-110         215/50R16     A12
                                     70-110         225/50R16     A01 A12 K2b R03
                                     70-152         195/55R16     A90 M+S
                                     70-152         205/50R16     A12 M+S
                                     70-152         205/55R16     A12 M+S
               Seat Arona            66-110         205/55R16     A12                                  A07 A16 A21
               KJ                    66-110         205/60R16     A12                                  A58 V16 S02
               e9*2007/46*3134*02-.. 66-110         215/55R16     A01 A12 K2b
                                     66-110         215/60R16     A01 A12 K2b
                                     66-110         225/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     66-110         225/55R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     70-110         195/60R16     A90
                                     70-110         195/65R16     A12
               Seat Ibiza            48-110         195/55R16     A12                                  A07 A16 A21
               KJ                    48-110         205/50R16     A01 A12 K2b                          A58 Flh V16
§22 48859*12




               e9*2007/46*3134*..    48-110         205/55R16     A01 A12 K2b                          S01
                                     48-110         215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     48-110         225/50R16     A01 A12 K1c K2b
               Seat Toledo / Leon    50-150         205/55R16                                          A07 A12 A16
               1M                                                                                      A21 Au0 Au5
               e9*97/27*0026*..,                                                                       B03 B56 Flh
               e9*98/14*0026*..                                                                        Lim S01
               Skoda Fabia           48-110         195/55R16     A91                                  A07 A16 A21
               PJ                    48-110         205/50R16     A01 A12 K2b                          A58 Flh NoE
               e8*2018/858*00014*.. 48-110          205/55R16     A01 A12 K2b                          NoP V16 S01
                                     48-110         225/50R16     A01 A12 K1c K2b K8j
               VW Polo (VI)          48-110         195/55R16     A90                                  A07 A16 A21
               AW                    48-110         205/50R16     A12                                  A58 Flh V16
               e1*2007/46*1783*..    48-110         205/55R16     A12                                  S01
                                     48-110         215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     48-110         225/50R16     A01 A12 K1c K2b K8h



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55054912 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 48859*12




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55054912 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 6

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Au0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
               zeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 255
               mm an Achse 2.
§22 48859*12




               Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an
               Achse 1.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
               an Achse 1.

               B91     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
               erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
               te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
               fens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55054912 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Rad-
               mitte um 5mm aufzuweiten.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 48859*12




               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16       205/45R16
               Nr. 2    185/60R16       205/55R16
               Nr. 3    195/40R16       215/35R16
               Nr. 4    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16       215/45R16
               Nr. 6    205/45R16       225/40R16
               Nr. 7    205/50R16       225/45R16
               Nr. 8    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16       225/55R16
               Nr. 10   215/40R16       225/40R16, 245/35R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55054912 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 48859*12




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 31. Mai 2022




               Bohlander                                                                     00391177.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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