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							Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 02.11.2022
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                  Fahrzeughersteller           AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
510040571           TU31D 8x18 ET40           Ø73,1 - Ø57,1               57,1                     700      2100    11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
 GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 215/45R18 89                                       A1 City Carver;
                                           225/45R18 91        245; 248; 26P                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E; 82R




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT, S.A.
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : KJ
                                            140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 02.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 215/40R18         85      24J; 248; 26N; 27H        ARONA; Frontantrieb;
                                          215/45R18         89      24J; 248; 26N; 27H        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18         88      24J; 248; 26N; 27H        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R18         91      24J; 248; 26N; 27H        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 77E
KJ              e9*2007/46*3134*..    48 - 110 205/40R18    86      24J;   248;   26P         IBIZA;
                                               215/35R18    84      24J;   244;   26P         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R18    85      24J;   244;   26B         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R18    89      24J;   244;   26B         721; 725; 73C; 74A;
                                               225/35R18    83      241;   244;   246; 26P    74P; 77E
                                               225/40R18    88      241;   244;   246; 26B;
                                                                    26N




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SKODA
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
PJ           e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 205/40R18        82      245; 248; 26P             Frontantrieb;
                                           215/35R18        84      24J; 244; 26P; 27H        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/40R18        85      24J; 244; 26P; 27H        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/35R18        83      241; 244; 246; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    26N; 27H                  74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1, Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 6R
                                            130 Nm für Typ : AW




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 152 205/40R18 86         24J; 248; 26P; 27H     Polo GTI; Polo;
                                             215/35R18 84         24J; 248; 26B; 26N;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  27H                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 85        24J; 248; 26B; 26N;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  27H                    74P; 77E; 82R
                                              225/35R18 87        241; 244; 246; 247;
                                                                  26B; 26N; 27F
                                              225/40R18 88        241; 244; 246; 247;
                                                                  26B; 26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84           21B; 21N; 22H; 248     Nicht Cross Polo;
              e1*2007/46*0486*..                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DEQ


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 02.11.2022
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/ Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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                                                                                                    Seite: 5 von 11
      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei V erwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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                                                                                                    Seite: 6 von 11
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
     25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




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Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GB
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1892*..
       Handelsbez.:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 275                  VA
             26P                      x = 250              y = 225                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300        y = 275           15                 VA
             27F                   x = 275        y = 260            8                 HA
             27H                   x = 275        y = 260           10                 HA
             26J                   x = 300        y = 275            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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                                                                                                    Seite: 8 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SEAT
       Fahrzeugtyp:     KJ
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
       Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 150              y = 250                  VA
             26B                      x = 200              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 200        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 200        y = 300           15                 VA
             27H                   x = 250        y = 250            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 250           20                 HA




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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    KJ
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
       Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

       Variante(n):


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 150        y = 200           30                 VA
             26N                   x = 150        y = 200            8                 VA
             27H                   x = 200        y = 200            8                 HA
             27F                   x = 200        y = 200           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SKODA
       Fahrzeugtyp:     PJ
       Genehm.Nr.:      e8*2018/858*00014*..
       Handelsbez.:     FABIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310              y = 270                  VA
             26P                      x = 260              y = 220                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310        y = 270           30                 VA
             26N                   x = 310        y = 270            8                 VA
             27F                   y = 290        y = 230           30                 HA
             27H                   x = 290        y = 230            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VW
       Fahrzeugtyp:     AW
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
       Handelsbez.:     Polo

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 200                  VA
             26P                      x = 200              y = 150                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 200           25                 VA
             26N                   x = 250        y = 200            8                 VA
             27F                   x = 250        y = 300           30                 HA
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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