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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48745



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8,5 J x 20 H2


Typ:                        AX5-85020



Inhaber der ABE             Wheelworld GmbH
und Hersteller:             DE - 38889 BLANKENBURG




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48745


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48745

Die ABE-Nr. 48745 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 20 H2 , Typ AX5-85020, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung) vom 11.05.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 11.05.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 27.11.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 05.11.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48745

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     Wheelworld GmbH
                                 Husarenstraße 2
                                 D-38889 Blankenburg
                                 QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           AX5
Typ                              AX5-85020
Radgröße                         8,5 J x 20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
W4            AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ57,1             5/112/57,1     32    825     2265       2/2012
W4            AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ57,1             5/112/57,1     45    825     2265       2/2012
W4            AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ66,6             5/112/66,6     32    825     2265       2/2012
W4            AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ66,6             5/112/66,6     45    825     2265       2/2012
W5            AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ60,1             5/114,3/60,1   40    825     2265       2/2012
W5            AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ64,1             5/114,3/64,1   40    825     2265       2/2012
W5            AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ66,1             5/114,3/66,1   40    825     2265       2/2012
W5            AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ67,1             5/114,3/67,1   40    825     2265       2/2012
Y8            AX5-85020 Y8 / Ø77xØ72,6               5/120/72,6     20    825     2265       2/2012
W6            AX5-85020 W6 / ohne Ring               5/120/72,6     38    825     2265       2/2012
Y8            AX5-85020 Y8 / Ø77xØ74,1               5/120/74,1     20    825     2265       2/2012

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       48745
Herstellerzeichen                wheelworld
Radtyp und Ausführung            AX5-85020
Radgröße                         8,5Jx20H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              LST
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/120         20                   825            2265
5/112         32                   825            2265
5/120         38                   825            2265
5/112         45                   825            2265
5/114,3       40                   825            2265

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/112         225/35R20      45                   825
5/120         225/35R20      20                   825
5/120         225/35R20      38                   825

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112         325/60R20      45                 825

- Salzsprühtest

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,216 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland China, Wuxi ab Februar 2012
durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                      -                                09.04.2012
Radzeichnung                      AX5-85020                        21.12.2011
                                  mit Änderung vom                 27.04.2012

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180608.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ57,1            5/112/57,1         32       825     2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant         89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92    A01 A02 A04
4F, 4F1                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,                                                                  A12 A14 A21
e1*2001/116*0276*..;                                                                  Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*..                                                                   X27 S01
Audi A6 Allroad         120-257        245/35R20   K1a K1b K2b K41 K44 T95            A01 A02 A04
4F, 4F1                 120-257        255/35R20   K1c K2b K41 K43 K44 T97            A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;                                                                  A12 A14 A21
e13*2007/46*1080*..                                                                   K42 K46 X28
                                                                                      S01
Audi A8                 154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                A01 A02 A04
4E                      154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99        A05 A08 A09
e1*2001/116*0198*..,    154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72        A12 A14 A21
e1*2001/116*0246*..     154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97                    B03 BnK Lim
                                                                                      NBF RDK
                                                                                      S01
Audi A8                 110-309        255/35R20   K1a K2b R35 T93 T97                A01 A02 A04
D2                                                                                    A05 A08 A09
G850,                                                                                 A12 A14 A21
e1*93/81*0005*..;                                                                     K45 K46 NBF
e1*98/14*0005*..                                                                      R21 S01
Audi Q3                 100-155        225/35R20   T90                                A02 A04 A05
8U, 8U1                 100-155        235/35R20   T92                                A08 A09 A12
e1*2007/46*0591*..;     100-155        245/30R20   A01 K1a K2b                        A14 A21 A57
e13*2007/46*1163*..     100-155        245/35R20   A01 K1a K2b                        S02
                        100-155        255/30R20   A01 K1a K2b K6v T92
                        100-155        255/35R20   A01 K1a K2b K6v
Seat Exeo / Exeo ST     75-155         235/30R20   G01 K3b K6g K8b T88                A01 A02 A04
3R, 3RN                                                                               A05 A08 A09
e9*2001/116*0072*..,                                                                  A12 A14 A21
e9*2007/46*0011*..                                                                    A58 Car K1c
                                                                                      K2b Lim S01
VW Passat               77-155         235/30R20   K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e    A01 A02 A04
3C, 3c                                             T88                                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A21
0307*24-..,                                                                           Car Lim S01
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- ab MJ 2011
VW Passat               77-155         235/30R20   K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e    A01 A02 A04
3C, 3c                                             T88                                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A21
0307*24-..,                                                                           Car KMV Lim
e1*2007/46*0502*..,                                                                   VoA S01
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- ab MJ 2011



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Phaeton              165-331        245/40R20   K1a K1b R91 T95 T99                   A01 A02 A04
3D, 3d                  165-331        245/40R20   G01 K1a K1b T95 T99                   A05 A08 A09
e1*98/14*0189*..;       177            245/35R20   K1a K1b T95                           A12 A14 A21
e1*2001/116*0189*..;    177,246        255/35R20   K1c K2b T97                           Lim RDK S01
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Scirocco             90-155         235/30R20   K1c K2c K42 T88                       A01 A02 A04
13                                                                                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0471*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                         A58 Cpe S01
VW Scirocco R           188, 195       235/30R20   K1c K2c K42 T88                       A01 A02 A04
13                                                                                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0471*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                         A58 Cpe S01
VW Tiguan               81-155         245/35R20                                         A02 A04 A05
5N                      81-155         255/35R20   A01 K42                               A08 A09 A12
e1*2001/116*0450*..,    81-155         255/35R20   Z19                                   A14 A21 KMV
e1*2007/46*0487*..                                                                       S03
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155         245/35R20   K1c K2a K2b                           A01 A02 A04
5N                      81-155         255/35R20   K1c K2c K42                           A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A14 A21
0450*00-10;                                                                              S03
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan               81-155         245/35R20   K1c K2b                               A01 A02 A04
5N                      81-155         255/35R20   K1c K2b K42                           A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A14 A21
0450*11-..;                                                                              S03
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180405.DOC




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ57,1            5/112/57,1         45       825     2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant         89-213         255/30R20   R70 T92                            A02 A04 A05
4F, 4F1                                                                               A08 A09 A12
e1*2001/116*0254*..,                                                                  A14 A21 Car
e1*2001/116*0276*..;                                                                  Lim NBF X27
e13*2007/46*1080*..                                                                   S01
Audi A8                 154-257        245/35R20   R37 T91 T95                        A02 A04 A05
4E                      154-257        245/40R20   R37 T95 T99 X72                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0198*..,    154-257        245/40R20   A01 G01 R37 T95 T99                A14 A21 B03
e1*2001/116*0246*..     154-331        255/35R20   T93 T97                            BnK Lim NBF
                                                                                      RDK S01
Audi A8                 110-309        255/35R20   R35 T97                            A02 A04 A05
D2                                                                                    A08 A09 A12
G850,                                                                                 A14 A21 NBF
e1*93/81*0005*..;                                                                     R21 S01
e1*98/14*0005*..
Audi Q3                 100-155        225/35R20   T90                                A02 A04 A05
8U, 8U1                 100-155        235/35R20   T92                                A08 A09 A12
e1*2007/46*0591*..;                                                                   A14 A21 A57
e13*2007/46*1163*..                                                                   S02
Audi TT                 118-155        235/30R20   K46 K56 T88                        A01 A02 A04
8J                      118-184        245/30R20   K46 K56                            A05 A08 A09
e1*2001/116*            118-184        255/30R20   K1a K1b K46 K56                    A12 A14 A21
0369, 0374, 0375*..                                                                   A57 Cbo Cpe
                                                                                      S01
Seat Leon               63-195         235/30R20   G01 K1a K1b K27 K2b K41 K46 R70    A01 A02 A04
1P, 1PN                                            T88                                A05 A08 A09
e9*2001/116*0052*..;    63-195         235/30R20   K1a K1b K27 K2b K41 K46 R70 T88    A12 A14 A21
e9*2007/46*0013*..                                 Z19                                A58 Flh S01
VW Beetle (II)          77-147         225/35R20                                      A02 A04 A05
16                      77-147         235/30R20                                      A08 A09 A12
e1*2007/46*0539*..      77-147         235/35R20                                      A14 A21 A58
                                                                                      S01
VW EOS                  85-191         235/30R20   K2b K46 K56 T88                    A01 A02 A04
1F                                                                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0349*..                                                                   A12 A14 A21
- incl. Facelift 2011                                                                 A58 Cbo S01
VW Golf (V)             55-184         235/30R20   G01 K1c K2b K44 K46 K56 LK6 T88    A01 A02 A04
1K                                                                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A21
0242*00-24                                                                            Flh S01
VW Golf (VI)            59-173         235/30R20   G01 K1c K2c K3a K6h K8i T88        A01 A02 A04
1K                                                                                    A05 A08 A09
e1*2001/116                                                                           A12 A14 A21
*0242*25-..;                                                                          Cbo Flh S01
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf Plus            55-125         235/30R20   G01 K27 K2c K41 K44 K56 T88        A01 A02 A04
1KP                                                                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0304*..                                                                   A12 A14 A21
e1*2007/46*0491*..                                                                    A58 Flh K1c
                                                                                      S01
VW Golf R (VI)          188, 199       235/30R20   K1c K2c K3a K6h K8i T88            A01 A02 A04
1K                                                                                    A05 A08 A09
e1*2001/116                                                                           A12 A14 A21
*0242*33-..                                                                           Flh S01
VW Jetta                77-147         235/30R20   G01 K1c K2b K3a K6h K6i K8m T88    A01 A02 A04
16, 16H                                                                               A05 A08 A09
e1*2007/46*0539*..;                                                                   A12 A14 A21
e1*2007/46*0584*..                                                                    A58 Sth S01
VW Jetta                66-147         235/30R20   G01 K1c K27 K2c K41 K44 K46 T88    A01 A02 A04
1KM                                                                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0328*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      A58 K56 Sth
                                                                                      S01
VW Passat               75-147         235/30R20   K1a K46 K56 T88                    A01 A02 A04
3C                                                                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A21
0307*00-23                                                                            Lim S01
VW Passat               77-155         235/30R20   K1a K2b T88                        A01 A02 A04
3C, 3c                                                                                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A21
0307*24-..,                                                                           Car Lim S01
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- ab MJ 2011
VW Passat               77-155         235/30R20   T88                                A02 A04 A05
3C, 3c                                                                                A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                          A14 A21 Car
0307*24-..,                                                                           KMV Lim VoA
e1*2007/46*0502*..,                                                                   S01
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- ab MJ 2011
VW Passat Variant       75-147         235/30R20   K1a K2b K46 K56 T88                A01 A02 A04
3C                                                                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A21
0307*00-23                                                                            Car S01
VW Phaeton              165-331        245/40R20   R91 T95 T99                        A02 A04 A05
3D, 3d                  165-331        245/40R20   A01 G01 T95 T99                    A08 A09 A12
e1*98/14*0189*..;       177            245/35R20   T95                                A14 A21 Lim
e1*2001/116*0189*..;    177,246        255/35R20   T97                                RDK S01
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                          A02 A04 A05
5N                                                                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                             A14 A21 S03
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                          A02 A04 A05
5N                                                                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0450*..,                                                                     A14 A21 KMV
e1*2007/46*0487*..                                                                       S03
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                          A02 A04 A05
5N                                                                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                             A14 A21 S03
0450*11-..;
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180406.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ66,6            5/112/66,6         32        825    2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  30
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-195         225/35R20   R37 T90                            A02 A04 A05
B8, B81                88-200         245/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56    A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;                              T90                                A14 A21 Car
e13*2007/46*1084*..    88-200         255/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56    Lim S01
                                                  T88 T92
Audi A5                100-195        225/35R20   R37 T90                            A02 A04 A05
B8, B81                100-200        245/30R20   T90                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;   100-200        255/30R20   T88 T92                            A14 A21 Cbo
e13*2007/46*1084*..                                                                  Cpe Flh S01
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant     120-230        245/35R20   T95                                A02 A04 A05
4G, 4G1                120-230        255/35R20   A01 K1a K2b T93 T97                A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;                                                                  A14 A21 A57
e13*2007/46*1147*..                                                                  Car Lim S01
Audi A7 Sportback      150-230        245/35R20   T95                                A02 A04 A05
4G, 4G1                150-230        255/35R20   T93 T97                            A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;                                                                  A14 A21 A57
e1*2007/46*0544*..;                                                                  S01
e13*2007/46*1147*..
Audi A8                150-273        235/45R20   T96                                A02 A04 A05
4H                     150-273        245/40R20   T99                                A08 A09 A12
e1*2007/46*0284*..     150-273        255/40R20                                      A14 A21 A57
e1*2007/46*0398*..                                                                   NBF S01
Audi Q5                100-199        235/45R20                                      A02 A04 A05
8R, 8R1, 8R2           100-199        245/45R20                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0473*..;   100-199        255/45R20   A01 K1a                            A14 A21 S03
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
Audi Q5                100-199        235/45R20                                      A02 A04 A05
8R, 8R1, 8R2           100-199        245/45R20                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0473*..;   100-199        255/45R20                                      A14 A21 KMV
e1*2001/116*0497*..;                                                                 S03
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi S4                245            245/30R20   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 Lim    A01 A02 A04
B8, B81                                           T90                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;   245            255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56    A12 A14 A21
e13*2007/46*1084*..                               Lim T92                            S01
Audi S5                245, 260       255/30R20   T92                                A02 A04 A05
B8, B81                260            245/30R20   T90                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..,                                                                 A14 A21 A56
e1*2001/116*0447*..;                                                                 Cbo Cpe Flh
e13*2007/46*1084*..                                                                  S01
- Coupé, Cabrio
- Sportback




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44    A01 A02 A04
204                                                K56 T88                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56    A12 A14 A21
- Limousine/Coupe                                  Lim T88                            R21 S04
- incl. Facelift 2011
CL-Klasse               220-368        245/35R20   K1a K2b K41 K42 K45 K56 R70        A01 A02 A04
215                                                                                   A05 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                      B03 R21 S05
CL-Klasse               285            245/35R20   K1a K1b K41 R37 T95                A01 A02 A04
216                     285,320        255/35R20   K1a K1b K41 T97                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0372*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      Cpe RDK S02
CLS 500                 300            255/30R20   T92                                A02 A04 A05
218                                                                                   A08 A09 A12
e1*2007/46*0485*..                                                                    A14 A21 A57
                                                                                      Lim S04
CLS-Klasse              150-225        245/30R20   T90                                A02 A04 A05
218                     150-225        255/30R20   T92                                A08 A09 A12
e1*2007/46*0485*..                                                                    A14 A21 A57
                                                                                      Lim S04
E-Klasse                150-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                    A01 A02 A04
212                                                                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..                                                                   A12 A14 A21
- mit Luftfederung                                                                    A58 F38 Lim
                                                                                      S04
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                    A01 A02 A04
212, 212G                                                                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;                                                                  A12 A14 A21
e1*2007/46*0484*..                                                                    A58 F39 Lim
                                                                                      S04
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   K1c K2b K4k K5c K5k K6g K8d T88    A01 A02 A04
207                                                                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      A58 Cpe F39
                                                                                      Y63 S04
GLK-Klasse              105-200        235/45R20   K1c K2a K2b                        A01 A02 A04
204X                    105-200        245/40R20   K1c K2a K2b K5a                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0480*..     105-200        245/45R20   K1c K2a K2b K5a                    A12 A14 A21
                        105-200        255/40R20   K1c K2c K5a K6a                    V20 S02
S-Klasse                110-300        255/35R20   K1a K2b K41 K42 K45                A01 A02 A04
140                                                                                   A05 A08 A09
F690,                                                                                 A12 A14 A21
e1*96/27*0056*..                                                                      R21 S05
S-Klasse                205-290        255/35R20   K1a K2b K41 K42 K45                A01 A02 A04
140C                                                                                  A05 A08 A09
G165,                                                                                 A12 A14 A21
e1*96/27*0057*..                                                                      R21 S05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               145-368        245/35R20    K1a K2b K41 K42 K45 K56               A01 A02 A04
220                                                                                      A05 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                         A12 A14 A21
                                                                                         A61 B03 NBF
                                                                                         R21 S05
S-Klasse               150-285        245/35R20    R37 T95                               A02 A04 A05
221                    150-320        255/35R20    A01 K1a K1b K41 T97                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0335*..                                                                      A14 A21 RDK
                                                                                         S02
SL                     170-285        255/30R20    T88 T92                               A02 A04 A05
230                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A14 A21 R21
                                                                                         RDK S04
SL 600                 368,380        255/30R20    T92                                   A02 A04 A05
230                                                                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                         A14 A21 R21
                                                                                         RDK S04

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180407.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           AX5-85020 W4 / Ø72,6xØ66,6            5/112/66,6         45        825    2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                            A02 A04 A05
B8, B81                 88-200         245/30R20   T90                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   T88 T92                            A14 A21 Car
e13*2007/46*1084*..                                                                   Lim S01
Audi A6 / A6 Avant      120-230        245/35R20   T95                                A02 A04 A05
4G, 4G1                 120-230        255/35R20   T93 T97                            A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;                                                                   A14 A21 A57
e13*2007/46*1147*..                                                                   Car Lim S01
Audi S4                 245            245/30R20   Lim T90                            A02 A04 A05
B8, B81                 245            255/30R20   Car Lim T92                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;                                                                  A14 A21 S01
e13*2007/46*1084*..
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56    A01 A02 A04
204                                                T88                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim    A12 A14 A21
- Limousine/Coupe                                  T88                                R21 S03
- incl. Facelift 2011
CL-Klasse               220-368        245/35R20   T95                                A02 A04 A05
215                                                                                   A08 A09 A12
e1*98/14*0113*..                                                                      A14 A21 B03
                                                                                      R21 S04
E-Klasse                150-200        245/30R20   T90                                A02 A04 A05
212                                                                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0501*..                                                                   A14 A21 A58
- mit Luftfederung                                                                    F38 Lim S03
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                A02 A04 A05
212, 212G                                                                             A08 A09 A12
e1*2001/116*0501*..;                                                                  A14 A21 A58
e1*2007/46*0484*..                                                                    F39 Lim S03
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   T88                                A02 A04 A05
207                                                                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0502*..                                                                   A14 A21 A58
                                                                                      Cpe F39 Y63
                                                                                      S03
GLK-Klasse              105-200        235/45R20                                      A02 A04 A05
204X                    105-200        245/40R20                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0480*..     105-200        245/45R20                                      A14 A21 V20
                        105-200        255/40R20   R03                                S02
M-Klasse                140-285        255/45R20   T01 T05 165                        A02 A04 A05
164                     140-285        265/45R20   164                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0315*..                                                                   A14 A21 F38
- mit Luftfederung                                                                    S04
M-Klasse                140-285        255/45R20   T01 T05 165                        A02 A04 A05
164                     140-285        265/45R20   A01 K1a K1b 164                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0315*..                                                                   A14 A21 F39
- ohne Luftfederung                                                                   S04
M-Klasse                150, 190       245/45R20   R37 T03 165                        A02 A04 A05
166                     150-225        255/45R20   T01 T05 165                        A08 A09 A12
e1*2007/46*0598*..      150-225        265/45R20   164                                A14 A21 A56
                                                                                      ML8 S04


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
R 63 AMG               375            255/45R20     K1c K2b M+S 165                        A01 A02 A04
251, 251AMG            375            265/45R20     K1c K2c 164                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0341*..,                                                                       A12 A14 A21
e1*2001/116*0404*..                                                                        S04
R-Klasse               140-285        255/45R20     K1c K2b 165                            A01 A02 A04
251                    140-285        255/45R20     K1c K2b M+S 165                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0341*..    140-285        265/45R20     K1c K2c 164                            A12 A14 A21
                                                                                           S04
S-Klasse               145-368        245/35R20     T95                                    A02 A04 A05
220                                                                                        A08 A09 A12
e1*97/27*0099*..                                                                           A14 A21 A61
                                                                                           B03 NBF R21
                                                                                           S04

Auflagen und Hinweise

164      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1640 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
350 mm an Achse 1.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180408.DOC




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5           AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ60,1            5/114,3/60,1       40        825    2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42             A02 A04 A05
FY                     79-99,2        245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42             A08 A09 A12
e4*2001/116*0106*..                                                               A14 A21 A57
                                                                                  Flh KMV S04
Lexus GS               183-255        245/30R20   T90                             A02 A04 A05
S19                    183-255        255/30R20   K1a K2b K30 K42 K56 T92 Z49     A08 A09 A12
e6*2001/116*0103*..                                                               A14 A21 Lim
                                                                                  RDK S01
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K30 R02 T88                 A01 A02 A04
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                         A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*.    110-153        255/30R20   R03 T92                         A12 A14 A21
                                                                                  Lim VL0 S01
Lexus IS250c           153            235/30R20   G01 K3s R02 T88                 A01 A02 A04
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                         A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*.    153            255/30R20   R03 T92                         A12 A14 A21
                                                                                  Cbo RDK VL0
                                                                                  S01
Lexus LS 430           207            245/35R20   K1c K41 K42 T95                 A01 A02 A04
F3                                                                                A05 A08 A09
e6*98/14*0079*..,                                                                 A12 A14 A21
e6*2001/116*0079*..                                                               S01
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c                             A01 A02 A04
JT                                                                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..;                                                              A12 A14 A21
e4*2007/46*0292*..                                                                Y85 S02
- 5-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c                             A01 A02 A04
JT                                                                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..;                                                              A12 A14 A21
e4*2007/46*0292*..                                                                Y84 S02
- 3-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   T90                             A02 A04 A05
FR                     131            235/35R20   A01 K1a K2b T92                 A08 A09 A12
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   A01 K1a K2b T90                 A14 A21 A57
                       131            255/30R20   A01 K1c K2b K6d T92             Lim S05
Suzuki SX4             66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                     A01 A02 A04
EY                     66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42                 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;                                                              A12 A14 A21
e4*2007/46*0284*..                                                                A58 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                   S04
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42             A02 A04 A05
EY                     66-99,2        245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42             A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..;                                                              A14 A21 A57
e4*2007/46*0284*..                                                                Flh KMV S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88       235/30R20   K1c K2c K42                           A01 A02 A04
GY                      79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..;                                                                     A12 A14 A21
e4*2007/46*0291*..                                                                       A58 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                          S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42                   A02 A04 A05
GY                      79,82,88       245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..;                                                                     A14 A21 A57
e4*2007/46*0291*..                                                                       Flh KMV S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota Avensis          91-130         255/30R20   K1c K2b K4h K6e T92                   A01 A02 A04
T27                                                                                      A05 A08 A09
e11*2001/116*0331*.                                                                      A12 A14 A21
- incl. Facelift 2012                                                                    Car Lim S01
Toyota RAV4             100-130        245/40R20                                         A02 A04 A05
XA3                     100-130        255/35R20                                         A08 A09 A12
e6*2001/116*0105*..                                                                      A14 A21 KMV
- mit Radhaus-                                                                           RDK S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4             100-130        245/40R20                                         A02 A04 A05
XA3                     100-130        255/35R20   A01 K1a K1b K2b                       A08 A09 A12
e6*2001/116*0105*..                                                                      A14 A21 KOV
- ohne Radhaus-                                                                          S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84     Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85     Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180409.DOC




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5           AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ64,1            5/114,3/64,1       40       825     2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                   Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90        A01 A02 A04
CU1,CU3                115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88            A05 A08 A09
e6*2001/116*                                                                         A12 A14 A21
0113, 0115*..                                                                        Lim S01
Honda Accord           148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88            A01 A02 A04
CU2                    148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56            A05 A08 A09
e6*2001/116*0114*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                     Lim S01
Honda Accord Tourer    110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90        A01 A02 A04
CW1, CW3               115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88            A05 A08 A09
e6*2001/116*                                                                         A12 A14 A21
0120,0122*..                                                                         Car S01
Honda Accord Tourer    148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88            A01 A02 A04
CW2                    148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56            A05 A08 A09
e6*2001/116*0121*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                     Car S01
Honda CR-V             110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6                A01 A02 A04
RD8                                                                                  A05 A08 A09
e11*98/14*0190*                                                                      A12 A14 A21
00-01                                                                                S01
Honda CR-V             110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6                A01 A02 A04
RD8, RD9                                                                             A05 A08 A09
e11*98/14*0190*02-..                                                                 A12 A14 A21
e11*2001/116*0234*.                                                                  S01
Honda CR-V             103-122        245/40R20   K1c                                A01 A02 A04
RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20   K1c                                A05 A08 A09
e11*2001/116*                                                                        A12 A14 A21
0301,0302,0322*..                                                                    S01
Honda Civic            61-103         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44        A01 A02 A04
FK1, FK2, FK3                                                                        A05 A08 A09
e11*2001/116*                                                                        A12 A14 A21
0255*00-06,                                                                          Flh S01
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic TypeS,R    73-148         235/30R20   G01 K1c K2c K43 K44 K56            A01 A02 A04
FN1, FN2, FN3, FN4                                                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*                                                                        A12 A14 A21
0297,0306,0298,                                                                      Flh K41 K42
0334*..                                                                              S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180410.DOC




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5           AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ66,1            5/114,3/66,1       40       825     2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               26
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Infiniti
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63-79         225/35R20   K1a K1b                          A01 A02 A04
SD/SR                  63-79         235/35R20   K1a K1b K2b                      A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;   63-79         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  A12 A14 A21
e2*2001/116*0323*..;                                                              A58 KOV S02
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD       66,77,81      225/35R20   K1a K1b                          A01 A02 A04
SD/SR                  66,77,81      235/35R20   K1a K1b K2b                      A05 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;   66,77,81      245/35R20   K1c K2a K2b K3s                  A12 A14 A21
e2*2001/116*0323*..;                                                              A56 KOV S02
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Infiniti M             175, 235      245/35R20   A10 T91 T95                      A02 A04 A05
Y51                    175, 235      245/40R20   A10                              A08 A09 A14
e13*2007/46*1105*..    175, 235      255/35R20   A10 T93 T97                      A21 A58 L06
                                                                                  Lim Y62 S01
Nissan Juke 2WD        81,86,140     225/35R20                                    A02 A04 A05
F15                    81,86,140     235/35R20   A01 K8c                          A08 A09 A12
e11*2007/46*0132*..                                                               A14 A21 A58
                                                                                  S01
Nissan Juke 4WD        140           225/35R20   K2b                              A01 A02 A04
F15                    140           235/35R20   K2b                              A05 A08 A09
e11*2007/46*0132*..    140           245/30R20   K1c K2b                          A12 A14 A21
                       140           255/30R20   K1c K2c                          A56 S01
Nissan Murano          172           255/45R20   K1a K1b K2b                      A01 A02 A04
Z50                    172           265/45R20   K1c K2b                          A05 A08 A09
e1*2001/116*0298*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S01
Nissan Murano          140, 188      235/55R20   K2b                              A01 A02 A04
Z51                    140, 188      245/50R20   K1a K2b                          A05 A08 A09
e1*2001/116*0478*..    140, 188      255/45R20   K2b                              A12 A14 A21
                       140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b                      S01
                       140, 188      265/45R20   K1a K2b
                       140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b
Nissan Qashqai, /+2    76-110        245/35R20   K2b T91 T95                      A01 A02 A04
J10                                                                               A05 A08 A09
e11*2001/116*0295*.                                                               A12 A14 A21
                                                                                  A57 S01
Nissan X-Trail         84-121        245/35R20   K1b K2c LK6                      A01 A02 A04
T30                                                                               A05 A08 A09
e1*98/14*0166*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  S01
Nissan X-Trail         104-127       245/35R20   K2b K42                          A01 A02 A04
T31                    104-127       245/40R20   G01 K2b K42 R64                  A05 A08 A09
e1*2001/116*0432*..    104-127       255/35R20   K25 K2b K42                      A12 A14 A21
- incl. MJ 2011        110, 127      245/40R20   K2b K42 R34                      S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Fluence         63-103         235/30R20   K2b K6g K8k                        A01 A02 A04
Z                       63-103         245/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k                A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;                                                                  A12 A14 A21
e2*2007/46*0010*..                                                                    Sth S02
- Limousine
Renault Laguna          81-131         255/30R20   K1c K2b K56 L05 T88 T92            A01 A02 A04
T                       81-173         245/30R20   K1c K2b L06 T90                    A05 A08 A09
e2*2001/116*0363*..;                                                                  A12 A14 A21
e2*2007/46*0012*..                                                                    Car Flh S03
Renault Laguna          125-175        245/30R20   K1c NoD T90                        A01 A02 A04
Coupé                   96,110         245/30R20   K1c T90 Y16                        A05 A08 A09
T                       96-175         255/30R20   K1c K2b T88 T92                    A12 A14 A21
e2*2001/116*                                                                          Cpe L06 S03
0363*07-..
Renault Latitude        81,103         235/30R20   K4h T88                            A01 A02 A04
T                       81-127         225/35R20   K4h T90                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0363*..     81-127         235/35R20   G81 K4h T88 T92                    A12 A14 A21
                        81-127         245/30R20   K1a K4g K6g T90                    Lim S03
                        81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
Renault Megane          78-103,132     235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88    A01 A02 A04
Z                                                                                     A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;                                                                  A12 A14 A21
- Cabriolet                                                                           Cpe Flh S02
Renault Megane          63-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88        A01 A02 A04
Z                                                                                     A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;                                                                  A12 A14 A21
e2*2007/46*0010*..                                                                    Car S02
- Grandtour
Renault Megane          63-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88        A01 A02 A04
Z                                                                                     A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;                                                                  A12 A14 A21
e2*2007/46*0010*..                                                                    Cpe Flh S02
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III      63-118         255/30R20   K1a K1b K2b K4a K8f T92            A01 A02 A04
JZ                                                                                    A05 A08 A09
e2*2001/116*0379*..,                                                                  A12 A14 A21
e2*2007/46*0011*..                                                                    A58 A60 S02
- Scénic / Gr. Scénic

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 8

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y16     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder
elektrohydraulischem 6-Gang Direktschaltgetriebe.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180411.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5           AX5-85020 W5 / Ø72,6xØ67,1            5/114,3/67,1       40       825     2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Ford
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C-Crosser      115,125        245/40R20   K1a K2b T95 T99                    A01 A02 A04
V*****, V              115,125        255/35R20   K1a K1b K2b T93 T97                A05 A08 A09
e2*2001/116*0358*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                     S01
Ford Maverick /Esc.    91-149         245/40R20   X67                                A02 A04 A05
1EZ, -/R; 1N2, -/R     91-149         255/35R20   K1a K42 X67                        A08 A09 A12
e4*98/14*              91-149         255/45R20   G68 K1a K42                        A14 A21 B02
0043,0051*..,                                                                        S01
e13*2001/116*
0091,0093*..
Hyundai Sonata         100-184        245/30R20   K1c K2b K42 K56 T90                A01 A02 A04
NF                                                                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*0241*.                                                                  A12 A14 A21
                                                                                     Lim S01
Hyundai Tucson         82-129         245/35R20                                      A02 A04 A05
JM                     82-129         255/35R20                                      A08 A09 A12
e4*2001/116*0087*..                                                                  A14 A21 KMV
- mit Radhaus-                                                                       S01
  Verbreiterungen
Hyundai Tucson         82-129         245/35R20   K1c K2c                            A01 A02 A04
JM                     82-129         255/35R20   K1c K2c                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0087*..                                                                  A12 A14 A21
- ohne Radhaus-                                                                      KOV S01
  Verbreiterungen
Hyundai i40 /-CW       85-131         245/30R20   K1c K2c K3s K5d K5i K5k K7i T90    A01 A02 A04
VF                                                                                   A05 A08 A09
e4*2007/46*0263*..;                                                                  A12 A14 A21
e4*2007/46*0264*..                                                                   A58 Car Lim
                                                                                     S01
Hyundai ix35           85-135         245/35R20   K1c K2a K2b K6g                    A01 A02 A04
EL, ELH, LM            85-135         245/40R20   K1c K2a K2b K6g                    A05 A08 A09
e11*2007/46*0104*..;                                                                 A12 A14 A21
e11*2007/46*0192*..;                                                                 A57 S01
e11*2007/46*0128*..
Kia Opirus             137-149        245/35R20   K1a Rld T95                        A01 A02 A04
LD                     137-149        245/35R20   HK1 K1a K56 T95 Z16                A05 A08 A09
e4*2001/116*0075                                                                     A12 A14 A21
*00-02                                                                               Lim S01
Kia Sorento            110-145        235/45R20                                      A02 A04 A05
XM                     110-145        245/45R20                                      A08 A09 A12
e11*2001/116*0358*.    110-145        255/40R20   A01 K2b                            A14 A21 A57
                       110-145        255/45R20   A01 K2b                            S01
Kia Sportage           85-135         235/45R20   K6w                                A01 A02 A04
SLS, SL                85-135         245/35R20   K1a                                A05 A08 A09
e11*2007/46*0136*..;   85-135         245/40R20   K1a                                A12 A14 A21
e11*2007/46*0166*..    85-135         255/35R20   K1a K1b K2b                        A57 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Sportage /KM       82-129         245/35R20                                   A02 A04 A05
JE, JES                82-129         255/35R20                                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0089*..,                                                              A14 A21 KMV
e4*2001/116*0120*..                                                               S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Kia Sportage /KM       82-129         245/35R20   K1c K2b                         A01 A02 A04
JE, JES                82-129         255/35R20   K1c K2c                         A05 A08 A09
e4*2001/116*0089*..,                                                              A12 A14 A21
e4*2001/116*0120*..                                                               KOV S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Mazda CX-5             110-129        235/45R20                                   A02 A04 A05
KE                     110-129        245/40R20                                   A08 A09 A12
e13*2007/46*1247*..    110-129        245/45R20                                   A14 A21 S02
                       110-129        255/40R20   A01 K1c
                       110-129        255/45R20   A01 K1c
Mazda CX-7             120-191        245/45R20   K1c K2b                         A01 A02 A04
ER, ERE                120-191        255/45R20   K1c K2b                         A05 A08 A09
e11*2001/116*0308*.    120-191        265/45R20   K1c K2b K42                     A12 A14 A21
e13*2007/46*1109*..                                                               A56 S01
Mazda RX8              141-170        245/30R20   K1a K1b K2b                     A01 A02 A04
SE                     141-170        255/30R20   K1c K2b K42                     A05 A08 A09
e11*2001/116*0199*.                                                               A12 A14 A21
                                                                                  K56 S01
Mazda Tribute          91-149         245/40R20   X67                             A02 A04 A05
EP, -/R, EP2, -/R      91-149         255/35R20   A01 K1a K42 X67                 A08 A09 A12
e4*98/14*              91-149         255/45R20   A01 G68 K1a K42                 A14 A21 B02
0044, 0052*..,                                                                    KMV S01
e13*2001/116*
0090, 0092*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Mazda Tribute          91,110         245/40R20   K1c K2b X67                     A01 A02 A04
EP, -/R, EP2, -/R-     91,110         255/35R20   K1c K2c K42 X67                 A05 A08 A09
e4*98/14*              91,110         255/45R20   G68 K1c K2c K42                 A12 A14 A21
0044, 0052*..,                                                                    B02 KOV S01
e13*2001/116*
0090, 0092*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Mitsubishi ASX         85,86,110      235/35R20   K1c K2b K6a                     A01 A02 A04
GA0                    85,86,110      245/35R20   K1c K2c K6b                     A05 A08 A09
e1*2007/46*0368*..                                                                A12 A14 A21
                                                                                  A57 S01
Mitsubishi Lancer      80-177         235/30R20   Flh K1c K2c K41 K42 T88         A01 A02 A04
CY0                    80-177         235/30R20   K1c K2c K41 K42 K56 Lim T88     A05 A08 A09
e1*2001/116*0441*..                                                               A12 A14 A21
- Limousine                                                                       A57 S01
- Sportback




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mitsubishi Outlander   103-130        245/40R20    K1a K1b K2b T95 T99                   A01 A02 A04
CW0, CWB               103-130        255/35R20    K1c K2b T93 T97                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0406*..,   103-130        255/40R20    K1c K2b                               A12 A14 A21
e1*2001/116*0482*..                                                                      S01
Peugeot 4007           115,125        245/40R20    K1a K2b T95 T99                       A01 A02 A04
V*****, V              115,125        255/35R20    K1a K1b K2b T93 T97                   A05 A08 A09
e2*2001/116*0357*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G68     Ist die Reifengröße 235/70R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HK1    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten oder durch Einbau eines
Federwegsbegrenzers, Stärke 10 mm (KIA-Teile-Nr. ZK3F037501) eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Rld    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
225/55R17 in Verbindung mit der Serienradgröße 8Jx17 ET35 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X67     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180412.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Y8           AX5-85020 Y8 / Ø77xØ72,6              5/120/72,6         20        825    2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  50
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  43
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  43
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung   kW-Bereich       Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid 225              245/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T95            A01 A02 A04
HY                   225              255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97        A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..                                                                   A12 A14 A21
- ohne Allradlenkung                                                                 A58 L05 Lim
                                                                                     S01
BMW 5er-GT             155-300        245/40R20   K1a K2b T99 165                    A01 A02 A04
GT, K-N1                                                                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;                                                                  A12 A14 A21
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L05 NBF
Gran Turismo                                                                         S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             155-300        245/40R20   K1a K2b T99 165                    A01 A02 A04
GT, K-N1                                                                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;                                                                  A12 A14 A21
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L04 NBF
Gran Turismo                                                                         S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          110-200        245/30R20   R70 T90                             A02 A04 A05
560L                                                                                  A08 A09 A12
e1*2001/116*0230*..                                                                   A14 A21 A58
                                                                                      Lim S03
BMW 5er-Reihe          120-300        245/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T95             A01 A02 A04
5L                     120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97         A05 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                    A12 A14 A21
- ohne Allradlenkung                                                                  A57 L05 Lim
                                                                                      S01
BMW 5er-Reihe          120-300        245/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T95 A01 A02 A04
5L                     120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A05 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                T97                                 A12 A14 A21
- mit Allradlenkung                                                                   A58 L04 Lim
                                                                                      S01
BMW 5er-Touring        120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A01 A02 A04
5K, K-N1                                          T97                                 A05 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,    150, 190       245/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e     A12 A14 A21
e1*2007/46*0508*..                                NoD T95                             A58 Car F40
- mit Allradlenkung                                                                   L04 S01
BMW 5er-Touring        120-300        255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T97             A01 A02 A04
5K, K-N1               150, 190       245/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d NoD T95         A05 A08 A09
e1*2007/46*0455*..,                                                                   A12 A14 A21
e1*2007/46*0508*..                                                                    A57 Car F40
- ohne Allradlenkung                                                                  L05 S01
BMW 6er-Reihe          230-300        245/35R20   K1c K2b T91 T95                     A01 A02 A04
6C                     230-300        255/35R20   K1c K2b T93 T97                     A05 A08 A09
e1*2007/46*0562*..                                                                    A12 A14 A21
                                                                                      Cbo Cpe L06
                                                                                      S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung   kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er ActiveHybrid 330              245/40R20     K1a K2b M+S T99                        A01 A02 A04
HY, 3-HY             330              255/35R20     K1c K2b M+S T97                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..;                                                                        A12 A14 A21
e1*2007/46*0586*..                                                                         A58 L05 NBF
                                                                                           S01
BMW 7er-Reihe          105-240        255/35R20     K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56 T93        A01 A02 A04
7/G                                                 T97                                    A05 A08 A09
e1*93/81*0007*..,                                                                          A12 A14 A21
e1*98/14*0007*..                                                                           R21 S02
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20     A58 K1a K2b T95                        A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20     K1a K2b T95 T99                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20     K1c K2b T97                            A12 A14 A21
e1*2007/46*0276*..                                                                         L05 NBF S01
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20     A58 K1a K2b T95                        A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20     K1a K2b T95 T99                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20     K1c K2b K6g K6i K8g T97                A12 A14 A21
e1*2007/46*0276*..                                                                         L04 NBF S01
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20     T95 T99                                A02 A04 A05
765                    150-327        255/35R20     T97                                    A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116*                                                                         A14 A21 S04
0172*00-06
BMW 7er-Reihe          155-327        245/40R20     T99                                    A02 A04 A05
765                    155-327        255/35R20     T97                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                               A14 A21 S04
0172*07-..
BMW X1                 100-190        225/35R20     K1c K2b T90                            A01 A02 A04
X1, X-N1, X1-N1        100-190        245/30R20     K1c K2b K6v T90                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0275*..;                                                                        A12 A14 A21
e1*2007/46*0454*..;                                                                        S03
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                 120-230        245/40R20     K1a K1b K2b K6v T95 T99                A01 A02 A04
X3                     120-230        255/35R20     K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93        A05 A08 A09
e1*2007/46*0512*..;                                 T97                                    A12 A14 A21
e1*2007/46*0454*..                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 8

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180413.DOC




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W6           AX5-85020 W6 / ohne Ring              5/120/72,6         38        825    2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  26
S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  32
S04       Serienschraube M14x1,5       Kegel          140                  32,5
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  32
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe           100-240        235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88    A01 A02 A04
182, 1C                                                                           A05 A08 A09
e1*2001/116*0352*..,                                                              A12 A14 A21
e1*2007/46*0277*..                                                                Cbo Cpe K1c
- Coupé, Cabrio                                                                   K2b R21 S01
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe           85-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88    A01 A02 A04
187                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0287*00-09                                                                        Flh K1c K2b
                                                                                  R21 S01
BMW 1er-Reihe           66-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88    A01 A02 A04
187, 1K2, 1K4                                                                     A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0287*10-..,                                                                       Flh K1c K2b
e1*2007/46*,                                                                      R21 S01
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 3er-Reihe           85-180         225/35R20   T90                            A02 A04 A05
3L                      85-180         245/30R20   A01 K2b T90                    A08 A09 A12
e1*2007/46*0314*05-..   85-180         255/30R20   A01 K1b K2b T92                A14 A21 A58
- Modell 2012                                                                     Lim V20 S03
BMW 5er-Reihe 4x4       145-200        245/30R20   T90                            A02 A04 A05
560X                    145-200        255/30R20   A01 K1a K1b K42 K56 T92        A08 A09 A12
e1*2001/116*0322*..                                                               A14 A21 A56
                                                                                  Lim S02
BMW X3                  120-230        245/40R20   T95 T99                        A02 A04 A05
X3                      120-230        255/35R20   T93 T97                        A08 A09 A12
e1*2007/46*0512*..;                                                               A14 A21 S03
e1*2007/46*0454*..
BMW X3                  100-210        245/35R20   T95                            A02 A04 A05
X83                     100-210        255/35R20   T93 T97                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0249*..                                                               A14 A21 S06
BMW X5                  135-235        255/45R20   K1a K2b R37 165                A01 A02 A04
X53                     135-235        255/50R20   G01 K1a K2b K42 R37 161        A05 A07 A08
e1*98/14*0153*..,       135-235        255/50R20   F40 G01 K1a K2b R37 161        A09 A12 A14
e1*2001/116*0153*..     135-235        265/45R20   K1a K2b 164                    A21 S04
Mini Countryman         66-135         225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v            A01 A02 A04
UKL/X, -C/X, -/N1       66-135         235/30R20   K1c K2c K6v                    A05 A08 A09
e1*2007/46*0496*..;                                                               A12 A14 A21
e1*2007/46*0563*..;                                                               A57 S05
e24*2007/46*0023*..
- One, Cooper, -/D/-S




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

161      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1610 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

164      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1640 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180414.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX5
Typ                               AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Y8           AX5-85020 Y8 / Ø77xØ74,1              5/120/74,1         20       825     2265

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48745
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX5-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               43

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe          76-210        245/30R20     K1a R70 T90                           A01 A02 A04
5/D                                                                                      A05 A08 A09
e1*93/81*0028*..                                                                         A12 A14 A21
e1*98/14*0028*..                                                                         Lim S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2012 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55039112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2012




Schmidt                                                                      00180415.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Radbeschreibung, Typ AX5-85020

1. Allgemeine Angaben
Radtyp:                     AX5-85020
Abmessung:                  8,5Jx20H2
Zeichnungs-Nr.:             AX5-85020
Reifenart:                  schlauchlos
Schneeketten:               nach Angaben des TÜV Pfalz e.V.


2. Verwendungsbereich
Fahrzeugtyp(en):            nach Angaben des TÜV Pfalz e.V.


3. Abmessungen und sonstige Daten:
Lochzahl und
Lochkreisdurchmesser:       5/112 – 5/114,3 – 5/120
Einpreßtiefen:              20, 32, 38, 40 und 45 +/- 1 mm
Plan- und Rundlauf:         max. 0,3 mm
Felgenbett:                 weitgehend nach E.T.R.T.O.
Art der Ventile:            Gummiventile DIN 7780 oder Metallschraubventile DIN 7779
Auswuchtgewichte:           nach Angaben des TÜV Pfalz e.V.


4. Zubehör
Nabenkappe:                 nach Zeichnungs-Nr. S 151

Anzugsmoment der Radschrauben
bzw. Radmuttern:           nach Angaben des TÜV Pfalz e.V.


5. Konstruktion
Aufbau:                     einteiliges Rad
Merkmale:                   asymmetrisches Tiefbett, Radschüssel mit 14 Lüftungsöffnungen
Werkstoff:                  Al Si 7 (A356.2)
Werkstoff-Analyse:          Si              6,5 - 7,5 %
                            Fe                ≤ 0,30 %
                            Cu                ≤ 0,10 %
                            Zn                ≤ 0,10 %
                            Ti                ≤ 0,20 %
                            Mg           0,25 - 0,40 %
                            Mn                ≤ 0,20 %
                            Rest Aluminium
                            Analysierte Werte aus Prüfrad

Sonderbehandlung:           keine

Gewicht eines Prüfrades:    12,9 kg

Festigkeitswerte:           0,2 Dehngrenze:     Rp 0,2        = ≥ 23 N/mm²
                            Bruchdehnung:       A             = ≥ 7%
                            Härte (HB 5/250-30) HB            = 60 - 90 HB
Werte aus Prüfrad




                                    Radbeschreibung   AX5-85020                     Seite 1 von 2
6. Beschreibung der Räderfertigung
- Rohherstellung:             Kokillenguss-Niederdruck-Verfahren
- Vorbohren
- Wärmebehandlung (nur gültig wenn Sonderbehandlung)
- Fertigbearbeitung:
         Drehen:              Felgenhorn, Felgenbett innen und außen, Nabenanschlußfläche und
                              Mittenbohrung auf CNC-Drehautomaten
         Bohren:              Befestigungsbohrungen und Ventillochbohrung mittels Bohrautomaten
- Entgraten
- Lackieren:                  Deoxydieren
                              Eloxieren (früher Chromatieren, chromfrei)
                              Grundieren (Pulver)
                              Lackieren (Nass- und Pulverlacke)

7. Korrosionsbeständigkeit des Materials
Gegen Witterungseinflüsse:     sehr gut
Gegen Meerwasser:              gut

8. Qualitätskontrolle
- Kontrolle der Werkstoffzusammensetzung:
                                Spektralanalyse pro Charge (ca. jedes 50. Stück)
- Werkstoffprüfung des Rohlings:
                                100 % -ige Röntgenprüfung
- Werkstoffprüfung am fertigen Rad:
                                - Umlaufbiegeprüfung, Abrollprüfung, Impact Test
                                - Zugversuch          > pro Charge
                                - Dichtigkeitsprüfung > pro Charge
                                - Sichtkontrolle      > 100 %

Maßkontrolle am fertigen Rad: Maßkontrolle mit 3D-Meßmaschine, alle „D“ Spezifikationen und Maße
Endkontrolle:                 100 %

9. Hersteller und Vertrieb
Wheelworld GmbH
Husarenstrasse 2
38889 Blankenburg

10. Fertigungsbetriebe der Leichtmetallräder
Rohherstellung, Gießen, Fertigbearbeitung, Lackierung und Kontrolle:

LENSO WHEEL CO., LTD.
111/1 Moo 9, Wellgrow Ind. Estate
Bangna - Trad KM 36, Bangwua, Bangpakong
Chachengsao, Thailand 24180


Blankenburg, den 09.04.2011




                                     Radbeschreibung   AX5-85020                      Seite 2 von 2
                                                       DATE          DESCRIPTION         VERSION

CAP                                                  09.09.28                                A


                                  R1.59


                                R0.5      23.7°
                                                   FITING EFFECT
                                          2.87
               R0.5
                                          4.51
                                            9.48
                     3




                                                                     R0.5




EMBLEM
                         4°




                          0.5

         2.5




               1.2




                                                                   S151
                                                                FIT FOR AX
                                                                  SERIES
                                                                                   ABS   1