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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48741 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Husarenstraße 2
                                  D-38889 Blankenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            WH12
Typ                               WH12-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           WH12-85020 A2 / Ø66,6xØ57,1           5/112/57,1         35        725    2115

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48741
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             WH12-85020
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel          120                  27,5
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel          140                  27,5
S03       Schraube M14x1,5             Kugel          140                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48741 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                77-132         235/30R20   G01 K1c K2b K3a K4i K5d K6h K7d     A01 A02 A04
8V                                                K8m T88                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0607*..                                                                    A12 A14 A21
                                                                                      A58 F24 Y84
                                                                                      S01
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K44 K46 K56 R70 T92         A01 A02 A04
4F, 4F1                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,                                                                  A12 A14 A21
e1*2001/116*0276*..;                                                                  Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*..                                                                   X27 S01
Audi A6 Allroad        120-257        245/35R20   K42 K46 T95                         A01 A02 A04
4F, 4F1                120-257        255/35R20   K1a K1b K2b K41 K42 K44 K46 T97     A05 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;                                                                  A12 A14 A21
e13*2007/46*1080*..                                                                   X28 S01
Audi A8                154-257        245/35R20   K1a R37 T91 T95                     A01 A02 A04
4E                     154-257        245/40R20   G01 K1a K41 R37 T95 T99 143         A05 A08 A09
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   K1a K41 R37 T95 T99 X72 143         A12 A14 A21
e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   K1a K2b T93 T97                     B03 BnK Lim
                                                                                      NBF RDK
                                                                                      S01
Audi A8                110-309        245/40R20   G01 K1a R37 T95                     A01 A02 A04
D2                     110-309        255/35R20   K1a K2b K41 R35 T93 T97             A05 A08 A09
G850,                                                                                 A12 A14 A21
e1*93/81*0005*..;                                                                     K45 K46 K56
e1*98/14*0005*..                                                                      NBF R21 S01
Audi Q3                100-155        225/35R20   T90                                 A02 A04 A05
8U, 8U1                100-155        235/35R20   T92                                 A08 A09 A12
e1*2007/46*0591*..;    100-155        245/30R20                                       A14 A21 A57
e13*2007/46*1163*..    100-155        245/35R20                                       S03
                       100-155        255/30R20   A01 K1a K2b T92
                       100-155        255/35R20   A01 K1a K2b
Audi Q3                100-155        225/35R20   T90                                 A02 A04 A05
8U, 8U1                100-155        235/35R20   T92                                 A08 A09 A12
e1*2007/46*0591*..;    100-155        245/30R20                                       A14 A21 A57
e13*2007/46*1163*..    100-155        245/35R20                                       KMV S03
- mit Radhaus-         100-155        255/30R20   T92
  Verbreiterungen      100-155        255/35R20
Audi TT                118-155        235/30R20   K1c K2b K44 K46 K56 T88             A01 A02 A04
8J                     118-184        245/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56             A05 A08 A09
e1*2001/116*           118-184        255/30R20   K1c K2a K2b K41 K44 K46 K56         A12 A14 A21
0369, 0374, 0375*..                                                                   A57 Cbo Cpe
                                                                                      V00 S01
Seat Exeo / Exeo ST    75-155         235/30R20   G01 K3b K6g K8b T88                 A01 A02 A04
3R, 3RN                                                                               A05 A08 A09
e9*2001/116*0072*..,                                                                  A12 A14 A21
e9*2007/46*0011*..                                                                    A58 Car K1c
                                                                                      K2b Lim S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48741 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Beetle (II)          77-147         225/35R20   K1c K2b K3a K3c                     A01 A02 A04
16                      77-147         235/30R20   K1c K2a K2b K3a K3c K5c             A05 A08 A09
e1*2007/46*0539*..      77-147         235/35R20   K1c K2a K2b K3a K3c K5c             A12 A14 A21
                        77-147         245/30R20   K1c K2c K3a K3c K4v K5c K6d         A58 S01
VW EOS                  85-191         235/30R20   K1c K2c K41 K44 K46 K56 T88         A01 A02 A04
1F                                                                                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0349*..                                                                    A12 A14 A21
- incl. Facelift 2011                                                                  A58 Cbo S01
VW Passat               75-147         235/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 T88         A01 A02 A04
3C                                                                                     A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                           A12 A14 A21
0307*00-23                                                                             Lim S01
VW Passat               77-155         235/30R20   K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e     A01 A02 A04
3C, 3c                                             T88                                 A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                           A12 A14 A21
0307*24-..,                                                                            Car Lim VoA
e1*2007/46*0502*..,                                                                    S01
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- ab MJ 2011
VW Passat               77-155         235/30R20   K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e     A01 A02 A04
3C, 3c                                             T88                                 A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                           A12 A14 A21
0307*24-..,                                                                            Car KMV Lim
e1*2007/46*0502*..,                                                                    VoA S01
e1*2007/46*0547*..
- Limousine / Variant
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- ab MJ 2011
VW Passat Alltrack      103-155        225/35R20   K6h K6w K8h T90                     A01 A02 A04
3C, 3c                  103-155        245/30R20   K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y     A05 A08 A09
e1*2001/116*0307*..;                               K8m T90                             A12 A14 A21
e1*2007/46*0502*..;                                                                    A56 Car KMV
e1*2007/46*0547*..                                                                     S01
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Passat CC / CC       100-147        235/30R20   K1a K2c K44 T88                     A01 A02 A04
3CC                     100-220        245/30R20   G01 K1c K2c K41 K43 K44 K45 T90     A05 A08 A09
e1*2001/116*0468*..                                                                    A12 A14 A21
- incl. Modell 2012                                                                    K32 K42 K46
                                                                                       K56 S01
VW Passat Variant       75-147         235/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 T88         A01 A02 A04
3C                                                                                     A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                           A12 A14 A21
0307*00-23                                                                             Car S01




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Phaeton              165-331        245/40R20    R91 T95 T99 143                        A02 A04 A05
3D, 3d                  165-331        245/40R20    A01 G01 T95 T99 143                    A08 A09 A12
e1*98/14*0189*..;       177            245/35R20    T95 145                                A14 A21 Lim
e1*2001/116*0189*..;    177,246        255/35R20    A01 K1a T97 145                        RDK S01
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Scirocco             90-155         235/30R20    A01 K1a K2b T88                        A02 A04 A05
13                      90-155         245/30R20    A01 G01 K1c K2c K42 T90                A08 A09 A12
e1*2001/116*0471*..                                                                        A14 A21 A58
                                                                                           Cpe S01
VW Scirocco R           188, 195       235/30R20    K1a K2b T88                            A01 A02 A04
13                      188, 195       245/30R20    G01 K1c K2c K42 T90                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0471*..                                                                        A12 A14 A21
                                                                                           A58 Cpe S01
VW Tiguan               81-155         245/35R20                                           A02 A04 A05
5N                      81-155         255/35R20                                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0450*..,                                                                       A14 A21 KMV
e1*2007/46*0487*..                                                                         S02
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155         245/35R20    K1c K2b                                A01 A02 A04
5N                      81-155         255/35R20    K1c K2b                                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A14 A21
0450*00-10;                                                                                S02
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan               81-155         245/35R20    K1c K2b                                A01 A02 A04
5N                      81-155         255/35R20    K1c K2b                                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A14 A21
0450*11-..;                                                                                S02
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011

Auflagen und Hinweise

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 6 von 10

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 7 von 10

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48741 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 8 von 10

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48741 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48741 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH12-85020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y84    Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. Februar 2013




Schmidt                                                                      00189745.DOC




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