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							Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 10.03.2015
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 26
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51122571            LK 112                   Ø66.6 Ø57.1                  57,1   Kunststoff     710     2141     11/14
51122571            LK 112                   Ø66.6 Ø57.1                  57,1   Kunststoff     725     2100     11/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
                                            140 Nm für Typ : 8U; 8U1
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 215/45R17 87W 11A; 24J; 248; 26B;                  Cabrio; Limousine;
                                                       26N; 27H                             Allradantrieb;
                                77 - 221 225/45R17 91  11A; 241; 246; 248;                  Frontantrieb;
                                                       26B; 26N; 27H                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R17 90 11A; 241; 244; 246;                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                       26B; 26N; 27F                        73C; 74A; 74D; 74P;
                                          235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;                  76S
                                                       26B; 26N; 27F
                                          245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27F
                                          245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27F
                                206 - 221 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26B;
                                                       26N; 27H; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 225/45R17 91           11A; 21B; 22F; 24J;       Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                                   24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R17 90       11A; 21B; 22F; 24C;       12A; 51A; 573; 71E;
                                                                  24D; 5GA                  723; 729; 73C; 74A;
                                               245/40R17 91       Frontantrieb; 11A; 22F;   74D; 74P
                                                                  24D; 5GG; 57F; 687
                                       96 - 188 225/45R17         11A; 21B; 22F; 24J;
                                                                  24M; 51G; 51J; 52J
                                               235/45R17 93       11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                  24D
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B;          ab
                                                         22F; 24J; 24M; 5ET;             e1*2001/116*0151*10;
                                                         51J                             Kombi; Limousine;
                                  75 - 147 235/40R17 90  11A; 21B; 22F; 24C;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M; 5GA                        12A; 51A; 573; 71E;
                                  75 - 188 225/45R17 91  AFI; 11A; 21B; 22F;             723; 729; 73C; 74A;
                                                         24J; 24M; 51J                   74D; 74P; 76S
                                           235/45R17     11A; 21B; 22F; 24C;
                                                         24M; 51G
                                           245/40R17 91  Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                         24D; 57F; 687
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; 21B;         nur bis
             e1*98/14*0151*..                            22F; 24J; 24M; 5ET;             e1*2001/116*0151*09;
                                                         51J                             Kombi; Limousine;
                                  74 - 162 225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M; 51J                        12A; 51A; 573; 71E;
                                           235/40R17 90  11A; 21B; 22F; 24C;             723; 729; 73C; 74A;
                                                         24M; 5GA                        74D; 74P; 76S
                                           235/45R17     11A; 21B; 22F; 24C;
                                                         24M; 51G
                                           245/40R17 91  Frontantrieb; 11A; 22F;
                                                         24D; 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 255/40R17           11A; 21B; 22F; 24J;      nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17    51G; 52J; 56G                   Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..            225/55R17 97 11A; 21P; 22I; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
4F1          e13*2007/46*1080*..                         24M                             12A; 51A; 573; 71E;
                                            235/50R17 96 11A; 21P; 22I; 24J;             723; 729; 73C; 74A;
                                                         24M                             74D; 74P; 76S
                                            235/55R17 99 11A; 21B; 22I; 24J;
                                                         24M; 54A
                                            245/45R17 95 11A; 24J; 24M
                                            255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                         24M
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 22H; 24D; 24J              Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97   11A; 22H; 24D; 24J              Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17      11A; 22H; 24C; 24D;             Allradantrieb; Nicht
                                                         51G                             Allroad Quattro;
                                            245/45R17    11A; 22H; 24C; 24D;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         51G                             12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74D; 74P; 76S
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 225/55R17 97     Ohne                         Kombilimousine;
8U1          e13*2007/46*1163*..                            Radhausverbreiterung;        Allradantrieb;
                                                            11A; 245; 248; 26P;          Frontantrieb;
                                                            27I; 51J
                                              225/55R17 97  Mit                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Radhausverbreiterung         12A; 51A; 71E; 723;
                                                            Serie; 11A; 26P; 27I;        73C; 74A; 74D; 74P;
                                                            51J
                                              235/55R17 99  Ohne                         76S
                                                            Radhausverbreiterung;
                                                            11A; 241; 244; 246;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H
                                              235/55R17 99  Mit
                                                            Radhausverbreiterung
                                                            Serie; 11A; 245; 248;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H
                                              245/50R17 99  Ohne
                                                            Radhausverbreiterung;
                                                            11A; 241; 244; 246;
                                                            247; 26B; 27B
                                              245/50R17 99  Mit
                                                            Radhausverbreiterung
                                                            Serie; 11A; 24J; 248;
                                                            26B; 27B
                                              255/50R17 101 Ohne
                                                            Radhausverbreiterung;
                                                            11A; 241; 244; 246;
                                                            247; 26B; 26J; 27B;
                                                            27F
                                              255/50R17 101 Mit
                                                            Radhausverbreiterung
                                                            Serie; 11A; 24J; 248;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 3R; 3RN; 5F
                                          140 Nm für Typ : 7N
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91          11A; 21P; 22F; 24J;      Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..                                 248; 51J                 Frontantrieb;
                                          225/45R17 91          11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22F; 24C;      729; 73C; 74A; 74D;
                                                                244                      74P; 76S
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                244
                                              245/40R17 91      11A; 22F; 244; 57F;
                                                                687
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 147 215/45R17 91      11A; 21P; 22F; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
3RN            e9*2007/46*0011*..                               248; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                248                      729; 73C; 74A; 74D;
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22F; 24C;      74P; 76S
                                                                244
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                244
                                              245/40R17 91      11A; 22F; 244; 57F;
                                                                687

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 81 - 135 215/45R17 87W 11A; 24J; 248; 26P;               Leon X-Perience;
                                                       27F                               Allradantrieb;
                                         225/45R17 91  11A; 241; 244; 246;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26B; 27F                          12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/50R17 94  11A; 24C; 244; 26B;               73C; 74A; 74D; 74P;
                                                       27F                               76S
                                         235/40R17 90  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/45R17 94  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/50R17 96  11A; 24C; 244; 26B;
                                                       26N; 27F
                                         245/40R17 91  11A; 24C; 244; 26B;
                                                       27F
                                         245/45R17 95  11A; 24C; 244; 26B;
                                                       27F
                                         255/45R17 98  11A; 24C; 244; 26B;
                                                       26N; 27F
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 225/45R17 94     11A; 21P; 248                 Allradantrieb;
             e1*2007/46*0435*..           235/45R17 94     11A; 21P; 24M; 245;           Frontantrieb;
                                                           270                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                    85 - 147 205/55R17 95  11A; 248; 51J; 56G            12A; 51A; 573; 71E;
                                             215/50R17 95  11A; 21P; 24M; 245;           723; 729; 73C; 74A;
                                                           270; 51J; 56G                 74D; 74P; 76S
                                             225/45R17 94W 11A; 21P; 248
                                             225/50R17     11A; 21P; 244; 245;
                                                           247; 270; 51G; 67F
                                             235/45R17 94W 11A; 21P; 24M; 245;
                                                           270
                                             245/45R17 95  11A; 21P; 244; 245;
                                                           247; 270
                                             255/45R17 98  11A; 244; 247; 271;
                                                           57F; 67D

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1F; 13; 3c; 3C; 3CC; 3d; 3D; 5N
                                          140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..    85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                           22Q; 24D; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 91  11A; 21B; 22H; 22L;           12A; 51A; 71E; 723;
                                                           22Q; 24D; 24J                 73C; 74A; 74D; 74P;
                                             225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 22L;           76S
                                                           22Q; 24C; 24D
                                             235/40R17 90  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                           22Q; 24C; 24D
                                    85 - 184 205/50R17     11A; 21B; 22F; 22L;
                                                           22Q; 24D; 24J; 51G;
                                                           52J; 65H
                                             235/45R17 94  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                           22Q; 24C; 24D
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89           11A; 21B; 22H; 22L;      Nicht Passat Alltrack
3C           e1*2001/116*0307*..,                               22Q; 241; 244; 246;      (Cross); ab
                                                                65H
               e1*2007/46*0502*..,   77 - 110 235/40R17 90      11A; 21B; 22H; 22L;      e1*2001/116*0307*24;
               e1*2007/46*0547*..                               22Q; 241; 244; 246       bis
                                     77 - 155 215/45R17 91      11A; 21P; 22L; 22Q;      e1*2001/116*0307*36;
                                                                241; 244; 246            Kombi; Limousine;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22H; 22L;      Allradantrieb;
                                                                22Q; 241; 244; 246       Frontantrieb;
                                     77 - 220 205/50R17         11A; 21B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22Q; 241; 244; 246;      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                51G; 65H                 723; 73C; 74A; 74D;
                                              205/50R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;      74P
                                                                22Q; 241; 244; 246;
                                                                65H
                                              225/45R17 91Y     11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 241; 244; 246
                                              235/40R17 94      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 241; 244; 246
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 241; 244; 246
3C             e1*2001/116*0307*..   88 - 176 225/50R17 94      11A; 24J; 244; 247;      ab
                                                                26B; 27F                 e1*2001/116*0307*37;
                                              225/55R17 97      11A; 24J; 244; 247;      VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                26B; 26N; 27F            2014; Kombi;
                                              235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;      Stufenheck;
                                                                26B; 26N; 27F            Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                26B; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R17 99      11A; 24C; 24D; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27F                 73C; 74A; 74P; 76S
3C             e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 215/45R17 91W     11A; 22M; 248; 26P;      Nur Passat Alltrack
               e1*2007/46*0502*..,                              27I                      (Cross);
               e1*2007/46*0547*..             225/45R17 91W     11A; 22L; 245; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27I                 12A; 51A; 573; 71E;
                                              225/50R17 94      11A; 22L; 24J; 244;      723; 729; 73C; 74A;
                                                                26B; 27B; 27H            74D; 74P; 76S
                                              235/40R17 90W     11A; 22L; 24J; 248;
                                                                26P; 27B
                                              235/45R17 94      11A; 22L; 24J; 248;
                                                                26P; 27B
                                              245/40R17 91W     11A; 22L; 24J; 244;
                                                                26B; 27B; 27H
                                              245/45R17 95      11A; 22L; 24J; 244;
                                                                26B; 27B; 27H
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89          11A; 21B; 22H; 22L;      nur bis
                                                                22Q; 24C; 24D; 65H       e1*2001/116*0307*23;
                                              235/40R17 90      11A; 21B; 22H; 22L;      Kombi; Limousine;
                                                                22Q; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                    75 - 147 205/50R17 93       11A; 21B; 22H; 22L;      Frontantrieb;
                                                                22Q; 24C; 24D; 65H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22L; 22Q;      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                24C; 24D                 723; 73C; 74A; 74D;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22H; 22L;      74P
                                                                22Q; 24C; 24D
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 24C; 24D
                                    75 - 184 235/40R17 94       11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 24C; 24D
                                    75 - 220 205/50R17          11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 24C; 24D; 51G;
                                                                65H
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                22Q; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 235/45R17            11A; 21N; 21P; 22H;      Limousine;
                                                                22I; 24D; 24J; 51G       Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 21B; 21J; 22B;      Frontantrieb;
                                                                22F; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 215/45R17 87W         57E; 681; 684            Coupe; Frontantrieb;
                                          215/45R17 87W         11A; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 90 - 155 235/40R17 90          11A; 24J; 24M; 684       12A; 51A; 71E; 723;
                                 90 - 195 225/45R17 91          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74D; 74P;
                                          235/40R17 90Y         11A; 24J; 24M; 684       76S
                                          235/45R17 94          11A; 22I; 24J; 24M
                                          245/40R17 91          11A; 22I; 24D; 57F;
                                                                681; 687
                                              245/45R17 95      11A; 22B; 24D; 24J
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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                                                                                                     Seite: 8 von 21
Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/55R17 97     11A; 22I; 24D; 24J; 51J Allradantrieb;
               e1*2007/46*0487*..                                                   Frontantrieb;
                                              225/60R17 99  11A; 21P; 22I; 22P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D; 24J; 51J           12A; 51A; 71E; 723;
                                              235/55R17 99  11A; 21P; 22B; 22H;     73C; 74A; 74D; 74P
                                                            24D; 24J
                                              245/50R17 99  11A; 21P; 22B; 22H;
                                                            24C; 24D
                                              255/50R17 101 11A; 21P; 22B; 22H;
                                                            24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/55R17 99         11A; 22B; 24J; 5JK       nicht V10 Diesel;
             e1*2007/46*0452*..            245/50R17 99         11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
3D           e1*2001/116*0189*..,                               5JK                      12A; 51A; 533; 573;
             e1*98/14*0189*..              255/50R17 101        11A; 21B; 22B; 24C;      71E; 723; 729; 73C;
                                                                24M                      74A; 74D; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
7N           e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/45R17 94     11A; 21P; 248                 Allradantrieb;
             e1*2007/46*0434*..           235/45R17 94     11A; 21P; 24M; 245;           Frontantrieb;
                                                           270                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                    85 - 147 205/55R17 95  11A; 248; 51J; 56G            12A; 51A; 573; 71E;
                                             215/50R17 95  11A; 21P; 24M; 245;           723; 729; 73C; 74A;
                                                           270; 51J; 56G                 74D; 74P; 76S
                                             225/45R17 94W 11A; 21P; 248
                                             225/50R17     11A; 21P; 244; 245;
                                                           247; 270; 51G; 67F
                                             235/45R17 94W 11A; 21P; 24M; 245;
                                                           270
                                             245/45R17 95  11A; 21P; 244; 245;
                                                           247; 270
                                             255/45R17 98  11A; 244; 247; 271;
                                                           57F; 67D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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                                                                                                     Seite: 9 von 21
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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                                                                                                    Seite: 12 von 21
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           205/55R17
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 335            y = 400                    HA
             27I                      x = 285            y = 355                    HA
             26B                      x = 290            y = 390                    VA
             26P                      x = 240            y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 350            y = 250                    VA
             26B                      x = 400            y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 300                    VA
             26P                      x = 150            y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 310            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 200       y = 300            10                 VA
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 280                    HA
             27I                      x = 250            y = 230                    HA
             26B                      x = 310            y = 300                    VA
             26P                      x = 260            y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 400            y = 300                    VA
             26P                      x = 370            y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 400            30                 HA
             26J                   x = 400       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 400       y = 300             8                 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 280                    HA
             27I                      x = 250            y = 230                    HA
             26B                      x = 310            y = 300                    VA
             26P                      x = 260            y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD
zur Erteilung der ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 280                    HA
             27I                      x = 250            y = 230                    HA
             26B                      x = 310            y = 300                    VA
             26P                      x = 260            y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
						
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