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							Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                          Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1420xx-5112A45 LK 112                       ohne                        57,1                    850     2400    09/16
571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8V
                                          140 Nm für Typ : GA
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22F; 22L;                Cabrio; Frontantrieb;
                                                        24J; 24M; 5FE; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 235/30R20 88W                                     Cabrio; Limousine;
                                206 - 228 235/30R20 88Y                                    Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J;                Frontantrieb;
8PA          e1*2001/116*0418*..                        24M; 5EG; 56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 5GA                     nicht Kombi;
               e13*2007/46*1080*..                                                         Limousine; Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                         Allradantrieb; Nicht
                                                                                           Allroad Quattro;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y 5HR                             Nicht für Fz. m.
                                 154 - 331 255/35R20 97Y 51J                             Keramikbremse; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90        11A; 22M; 22P            bis
               e1*2001/116*0374*..                                                       e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..      85 - 140 225/35R20 90                              Allradantrieb;
                                              235/35R20 92      ohne                    Frontantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                (Flap) Serie; 11A; 245; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                248
                                              235/35R20 92      mit                     73C; 74A
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie
                                              245/30R20 90      ohne
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                248
                                              245/30R20 90      mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie
                                              245/35R20 91      mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie
                                              245/35R20 91      ohne
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                248

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                          140 Nm für Typ : 5FP
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA                              Altea 4 Freetrack;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
5PN            e9*2007/46*0012*..    77 - 155 225/35R20 90W 5GA                          Altea Freetrack;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA                             Altea 4 Freetrack;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 225/35R20 90W 5GA                          Altea Freetrack;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/35R20 90                                    Allradantrieb;
                                         235/35R20 92                                    Frontantrieb;
                                         245/30R20 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 91                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J;          Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..                             24M; 5EG; 56G                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..    55 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J;           Nur Golf 5; nur bis
                                                           24M; 5EG; 56G                 e1*2001/116*0242*24;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
1KM            e1*2007/46*0492*..   59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H;           GOLF 6 (Variant); bis
                                                           22L; 22Q; 24C; 24D;           e1*2007/46*0492*05;
                                                           5EG; 56G                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F;                Golf 7; Golf 7
1K           e1*2007/46*0490*..                       245; 248; 366; 5EG;                Sportsvan; ab
                                                      56G
                                        225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F;                e1*2007/46*0490*05;
                                                      245; 248; 366; 5EG;                nicht Golf Alltrack;
                                                      56G
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F;                Golf 7; ab
                                                      245; 248; 366; 5EG;                e1*2007/46*0623*01;
                                                      56G
                                        225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F;                nicht Golf Alltrack;
                                                      245; 248; 366; 5EG;                e-Golf;
                                                      56G
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7; ab
                                                      245; 248; 366; 5EG; e1*2007/46*0627*01;
                                                      56G
                                        225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7 Sportsvan;
                                                      245; 248; 366; 5EG; nicht Golf Alltrack;
                                                      56G
                                                                          Kombilimousine;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                          se;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85          11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                24J; 24M; 5EG; 56G       bis
                                                                                         e1*2001/116*0304*13;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
1KP            e1*2001/116*0304*..    75 - 103 225/30R20 85     11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                5EG; 56G                 e1*2001/116*0304*21;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H;              GOLF (Variant); nur
                                                        22L; 22Q; 24C; 24D;              bis
                                                        5EG; 56G                         e1*2001/116*0328*14;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A
1KM            e1*2001/116*0328*..    59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H;         GOLF 6 (Variant); ab
                                                             22L; 22Q; 24C; 24D;         e1*2001/116*0328*15;
                                                             5EG; 56G                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97         5IM                      nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                      12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76S
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.05.2017
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
						
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