Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1420xx-5112A45 LK 112 ohne 57,1 850 2400 09/16
571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8V
140 Nm für Typ : GA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 235/30R20 88W Cabrio; Limousine;
206 - 228 235/30R20 88Y Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J; Frontantrieb;
8PA e1*2001/116*0418*.. 24M; 5EG; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 5GA nicht Kombi;
e13*2007/46*1080*.. Limousine; Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y 5HR Nicht für Fz. m.
154 - 331 255/35R20 97Y 51J Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 11A; 22M; 22P bis
e1*2001/116*0374*.. e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb;
235/35R20 92 ohne Frontantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 245; 12A; 51A; 71K; 723;
248
235/35R20 92 mit 73C; 74A
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
245/30R20 90 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
245/30R20 90 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
245/35R20 91 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
245/35R20 91 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 5FP
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb;
235/35R20 92 Frontantrieb;
245/30R20 90 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M; 5EG; 56G Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
723; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J; Nur Golf 5; nur bis
24M; 5EG; 56G e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); bis
22L; 22Q; 24C; 24D; e1*2007/46*0492*05;
5EG; 56G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 245; 248; 366; 5EG; Sportsvan; ab
56G
225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F; e1*2007/46*0490*05;
245; 248; 366; 5EG; nicht Golf Alltrack;
56G
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7; ab
245; 248; 366; 5EG; e1*2007/46*0623*01;
56G
225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F; nicht Golf Alltrack;
245; 248; 366; 5EG; e-Golf;
56G
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7; ab
245; 248; 366; 5EG; e1*2007/46*0627*01;
56G
225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7 Sportsvan;
245; 248; 366; 5EG; nicht Golf Alltrack;
56G
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5EG; 56G bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5EG; 56G e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF (Variant); nur
22L; 22Q; 24C; 24D; bis
5EG; 56G e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 22Q; 24C; 24D; e1*2001/116*0328*15;
5EG; 56G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 5IM nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C;
74A; 76S
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0366-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.05.2017
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.