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							Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, S.A., VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
10055747             PCD 5x100              ohne                        57,1                    580     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                 : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 195/55R16 87           51G                        Frontantrieb;
                                         205/50R16 87           11A; 245; 248; 26P         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R16 91           11A; 245; 248; 26P         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           76U; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, S.A.
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                 : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KJ
                                          140 Nm für Typ : KJ
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 185/55R16 83          124                      IBIZA;
                                          185/60R16 86          124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/50R16 84          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                          195/55R16 87          12A                      725; 73C; 74D; 76U
                                          205/50R16 87          12A
                                          205/55R16 91          12A
                                          215/50R16 90          11A; 12A; 248
KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/60R16 89                                   ARONA; Frontantrieb;
                                          195/65R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R16 91                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/60R16 92                                   721; 725; 73C; 74D;
                                          215/55R16 93                                   76U; 77E
                                          215/60R16 95

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                 : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 147 185/55R16 83       124                      Polo GTI; Polo;
                                             185/60R16 M+S      124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R16 86       124                      51A; 71C; 71K; 721;
                                             195/50R16 M+S      12A                      725; 73C; 74D; 76U
                                             195/50R16 84       12A
                                             195/55R16 M+S      12A
                                             195/55R16 87       12A
                                             205/50R16 M+S      11A; 12A; 26P
                                             205/50R16 87       11A; 12A; 26P
                                             205/55R16 M+S      11A; 12A; 26P
                                             205/55R16 91       11A; 12A; 26P
                                             215/50R16 90       11A; 12A; 245; 248;
                                                                26P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    GB
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1892*..
       Handelsbez.:    A1 Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 275                   VA
             26P                      x = 250             y = 225                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 275             8                 VA
             26N                   x = 300       y = 275            25                 VA
             27F                   x = 275       y = 260             8                 HA
             27H                    x275         y = 260            20                 HA
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AW
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
       Handelsbez.:    Polo

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 200                   VA
             26P                      x = 200             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 200            25                 VA
             26N                   x = 250       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
						
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