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							                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


            nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


            Nummer der ABE:              50753



            Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                         9 J x 20 H2


            Typ:                         WH27-90020
§22 50753




             Inhaber der ABE und         Wheelworld GmbH
             Hersteller:                 DE - 38871 Ilsenburg




            Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
            Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


            Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 50753


            Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
            der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
            Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
            dürfen nicht angebracht werden.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50753


            Die ABE-Nr. 50753 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 20 H2, Typ WH27-90020, in den
            Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung) vom 28.07.2016
            beschrieben.


            Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

            1, 2, 3, 4, 5, 6                              1. Ausfertigung

            des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
            aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

            Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
            der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
            (FZV) nicht erforderlich.

            An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
            Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§22 50753




            der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
            die Felgengröße,
            der Typ und die Ausführung des Rades,
            das Herstelldatum (Monat und Jahr),
            das Typzeichen und
            die Einpresstiefe anzubringen.

            Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
            Außendurchmesser zu kennzeichnen.

            Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
            Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 28.07.2016
            festgehaltenen Angaben.

            Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
            in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

            Flensburg, 26.08.2016
            Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50753



Ausgabedatum:       26.08.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      WH27-90020                                                        13.06.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 13.06.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55055316 (1. Ausfertigung)                                        28.07.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt
      not applicable
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50753

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50753

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2
            Approval No.: 50753

            - Attachment -

            Collateral clauses and instruction on right to appeal

            Collateral clauses

            All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
            applied regulation.

            The approval identification is as follows: - see German version -

            The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
            documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
            the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
            one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
            the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
            prosecuted.
§22 50753




            The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
            with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
            issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
            violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
            assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
            comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

            The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
            from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
            the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
            taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
            unhindered access to the production and storage facilities.

            The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
            mark rights of third parties are not affected with this approval.

            Instruction on right to appeal

            This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
            writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg.
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 11

            Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.:49 02 0150804

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
            Modell                            WH27
            Typ                               WH27-90020
            Radgröße                          9.0JX20H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
            führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                               (mm)
            A5           WH27-90020 A5 / Ø66,6xØ57,1           5/112/57,1         33        900    2300

            Kennzeichnungen
            KBA-Nummer                        50753
            Herstellerzeichen                 wheelworld
            Radtyp und Ausführung             WH27-90020
            Radgröße                          9.0JX20H2
§22 50753




            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr

            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
            S02       Schraube M14x1,5             Kugel          140                  30
                                                   d=28mm
            S03       Schraube M14x1,5             Kugel          120                  30
                                                   d=28mm
            S04       Serienschraube M14x1,5       Kugel          140                  30
                                                   d=28mm

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
            Handlingsprüfungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                        Audi
                                              Skoda
                                              Volkswagen

            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                               Seite 2 von 11


            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Audi A6 -/Avant        89-213        255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92     A01 A12 A14
            4F, 4F1                89-257        265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56     A18 Car Lim
            e1*2001/116*0254*..,                             T94                                 NBF X27 S03
            e1*2001/116*0276*..;
            e13*2007/46*1080*..
            Audi A6 Allroad        120-257       245/35R20   K1a K1b K2b K41 K44 T95             A01 A12 A14
            4F, 4F1                120-257       255/35R20   K1c K2b K41 K43 K44 T93 T97         A18 K42 K46
            e1*2001/116*0254*..;   120-257       265/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 T94             X28 S03
            e13*2007/46*1080*..
            Audi A8                154-257       245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 A01 A12 A14
            4E                     154-257       245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A18 Lim NBF
            e1*2001/116*0198*..,   154-257       245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         V20 S03
            e1*2001/116*0246*..    154-331       255/35R20   K1c K2b T93 T97
                                   154-331       265/35R20   K1c K2b K41 T95 T99
                                   154-331       275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
            Audi A8                110-309       245/40R20   G01 K1a K2b K46 K56 T95             A01 A12 A14
            D2                     110-309       255/35R20   K1c K2b K44 K46 K56 T93 T97         A18 K41 K45
            G850,                  110-309       275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03                 NBF R21 V20
§22 50753




            e1*93/81*0005*..;                                                                    S03
            e1*98/14*0005*..
            Audi Q3                88-162        225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
            8U, 8U1                88-162        235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A57 S04
            e1*2007/46*0591*..;    88-162        245/30R20   A01 K1a K2b T90
            e13*2007/46*1163*..    88-162        245/35R20   A01 K1a K2b
                                   88-162        255/30R20   A01 K1a K2b K6v T92
                                   88-162        255/35R20   A01 K1a K2b K6v
                                   88-162        265/30R20   A01 K1c K2b K6w
                                   88-162        265/35R20   A01 K1c K2b K6w
            Audi Q3                88-162        225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
            8U, 8U1                88-162        235/35R20   T92                                 A57 KMV S04
            e1*2007/46*0591*..;    88-162        245/30R20   T90
            e13*2007/46*1163*..    88-162        245/35R20
            - mit Radhaus-         88-162        255/30R20   A01 K6v T92
              Verbreiterungen      88-162        255/35R20   A01 K6v
                                   88-162        265/30R20   A01 K6w
                                   88-162        265/35R20   A01 K6w
            Audi RS Q3             228, 250      235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
            8U                     228, 250      245/35R20                                       A56 KMV S04
            e1*2007/46*0590*01-    228, 250      255/35R20   A01 K6v
                                   228, 250      265/30R20   A01 K6w
                                   228, 250      265/35R20   A01 K6w
            Audi RS6               426           265/35R20                                       A12 A14 A18
            4F                     426           275/35R20   A01 K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46     Car Lim R21
            e1*2001/116*0276*..                                                                  S03




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 3 von 11
            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Audi TT                 132-169       245/30R20   K1c K2b K5d K6h K6i K8c             A01 A12 A14
            8J                      132-169       255/30R20   K1c K2c K5d K6h K6i K8o             A18 A57 Cbo
            e1*2001/116*                                                                          Cpe S03
            0369*17-..
            ab MJ 2015 (8S)
            Audi TTS                210, 228      245/30R20   K1c K2b K5d K6h K6i K8c             A01 A12 A14
            8J                      210, 228      255/30R20   K1c K2c K5d K6h K6i K8o             A18 A56 Cbo
            e1*2001/116*                                                                          Cpe S03
            0369*18-..
            ab MJ 2015 (8S)
            Skoda Octavia Scout     110-135       245/30R20   K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w     A01 A12 A14
            (III)                                             K8e K9v T89                         A18 A56 Car
            5E                                                                                    F24 S03
            e11*2007/46*0243*..
            Skoda Superb (III)      88-162        255/30R20   K2c K4i K6h K6i K8s R03 T88 T92     A01 A12 A14
            3T                      88-206        225/35R20   K1c K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e     A18 A57 Car
            e11*2001/116*                                     T90                                 Lim V00 V20
            0326*32-..;             88-206        235/35R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     S02
            e11*2007/46*                                      K8m T88 T92
            0014*22-..              88-206        245/30R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
§22 50753




                                                              K7d K8s T90
            VW Passat Alltrack      103-155       225/35R20   K6h K6y K8h T90                     A01 A12 A14
            3C, 3c                  103-155       245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m     A18 A56 Car
            e1*2001/116*                                      T90                                 KMV S03
            0307*24-36;
            e1*2007/46*
            0502*00-10;
            0547*00-03
            - mit Radhaus-
            Verbreiterungen
            VW Phaeton              165-331       245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                 A01 A12 A14
            3D, 3d                  165-331       245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                 A18 Lim V20
            e1*98/14*0189*..;       165-331       275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 T98             S03
            e1*2001/116*0189*..;    177           245/35R20   K1c K2b T95
            DE*2007/46*0452*..;     177,246       255/35R20   K1c K2b K41 T97
            e1*2007/46*0452*..
            VW Phaeton V10          230           275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02                 A01 A12 A14
            3D                                                                                    A18 Lim S03
            e1*98/14*0189*..,
            e1*2001/116*0189*..
            - V10-Diesel
            VW Tiguan (I)           81-155        245/35R20   A01 K42                             A12 A14 A18
            5N                      81-155        245/35R20   Z19                                 KMV S02
            e1*2001/116*            81-155        255/35R20   A01 K42
            0450*00-23;             81-155        255/35R20   Z19
            e1*2007/46*
            0487*00-14
            - incl. Facelift 2011
            - mit Radhaus-
              Verbreiterungen




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 11
            Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            VW Tiguan (I)           81-155       245/35R20     K1c K2b K42                           A01 A12 A14
            5N                      81-155       255/35R20     K1c K2c K42                           A18 S02
            e1*2001/116*
            0450*11-23;
            e1*2007/46*
            0487*02-14
            - ab Facelift 2011
            VW Tiguan (I)           81-155       245/35R20     K1c K2c K42                           A01 A12 A14
            5N                      81-155       255/35R20     K1c K2c K42                           A18 S02
            e1*2001/116*
            0450*00-10;
            e1*2007/46*
            0487*00-01
            VW Tiguan (II)          85-140       235/40R20     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
            5N                      85-140       235/45R20     K1a K1b K2b                           A18 A57 KOV
            e1*2001/116*            85-140       245/40R20     K1c K2b                               S02
            0450*24-..              85-140       255/40R20     K1c K2a K2b K6w
            - ab Modell 2016
            VW Tiguan (II) R-Line   85-140       235/40R20                                           A12 A14 A18
            5N                      85-140       235/45R20                                           A57 KMV S02
§22 50753




            e1*2001/116*            85-140       245/40R20
            0450*24-..              85-140       255/40R20     A01 K6w
            - ab Modell 2016
            - mit Radhaus-
              Verbreiterungen

            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
            Abrollumfang verwendet werden.


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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 5 von 11

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
            Änderungsabnahme vorzuführen.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
            Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
            verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 50753




            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
            Roadster.

            Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

            F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
            (Einzelradaufhängung).

            G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
            Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
            Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

            G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
            Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
            erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
            Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
            eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 11

            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
            Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

            K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
§22 50753




            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
            Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

            K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
            Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
            nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
            befestigen.

            K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
            Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
            noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
            befestigen.




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 7 von 11

            K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
            Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
            vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
            zu befestigen.

            K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
            dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

            K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

            K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
            vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
§22 50753




            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
            Radmitte vollständig umzulegen.

            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte vollständig umzulegen.

            K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K5w    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
            Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

            K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
            Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
            Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 8 von 11

            K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K6w    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
§22 50753




            K8o    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
            Radmitte um 10mm aufzuweiten.

            K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

            K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
            Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
            Fahrzeugausführungen.

            R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

            R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
            Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
            Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
            Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 9 von 11

            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

            R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
            (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
            verwendet werden.

            T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§22 50753




            T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
            Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 10 von 11

            V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse   Hinterachse

            Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
            Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
            Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
            Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
            Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
            Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
            Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
            Nr. 8    245/45R20     275/40R20
            Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
            Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
            Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
            Nr. 12   255/45R20     285/40R20
            Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
            Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
            Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
            Nr. 16   265/45R20     295/40R20
            Nr. 17   265/50R20     295/45R20
            Nr. 18   275/35R20     305/30R20
§22 50753




            Nr. 19   275/40R20     315/35R20
            Nr. 20   275/50R20     305/45R20
            Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

            X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
            Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
            Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
            215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
            I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
            oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
            Bedienungsanleitung).

            Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
            Bedienungsanleitung).

            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2016 in Lambsheim statt.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 11 von 11
            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 28. Juli 2016
§22 50753




            Schmidt                                                                       00254505.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim